10.11.2020, 14:35
(10.11.2020, 12:55)Gast schrieb:(09.11.2020, 16:48)furor schrieb: Es wird durchaus in bestimmten Bereichen gesucht, aber kaum was öffentlich ausgeschrieben. GK-Gehälter gibt es freilich nicht, aber ich habe z.B. ein Angebot mit einem solidem Fixum und ordentlicher Umsatzbeteiligung bekommen. Noten sind eher weniger relevant, als Kontakte und die Fähigkeit, anwaltlich tätig zu sein. In den meisten Kanzleien wird man schon zu Beginn viel Verantwortung tragen und sich hauptsächlich selbst in das Rechtsgebiet einarbeiten müssen.
Der Wohnungsmarkt ist natürlich katastrophal, es gibt wenig und wenn es was gibt ist es abartig teuer.
Kannst du ungefähr sagen, was du mit "solidem Fixum" meinst?
Der Markt in Freiburg ist schlecht, weil es viele gute Absolventen gibt, die hier bleiben wollen und praktisch keine größeren Unternehmen. In Freiburg ist die Uni-Klinik größter Arbeitgeber.. Gute Mandate sind daher eher (!) rar. Man findet auch mit weniger guten Noten eine Anstellung als Anwalt, aber dann halt für 40.000 Euro. Maximum ist FGvW, ich glaube letzter Stand ca. 85.000 Euro, dafür aber dem Vernehmen nach schlechte Stimmung und Arbeitszeiten, für die man anderswo 120.000 Euro kriegt. 1,2 Boutiquen kommen da vielleich noch in ähnliche Regionen, sonst wird man wesentlich weniger verdienen.
Dafür ist die Stimmung hier einigermaßen entspannt. Das Problem ist aber, dass Wohnen (und auch einiges andere) im Vergleich zur Wirtschaftskraft einfach absurd teuer ist. Da zahlst du in den beliebten (großen) Großstädten auch nicht (wesentlich) mehr, kriegst aber mehr Geld.
Grob 60k Fixum plus Umsatzbeteiligung von 50 %, sobald man seine Kosten drin hat.
Für 40k kann man bei den Mietpreisen eigentlich nicht anfangen.
Edit: Mandate müssen natürlich überregional sein, Freiburg alleine ist gerade im Wirtschaftsrecht zu klein. In der Region hat man auch nicht selten mit schweizer Mandanten zu tun (Rechtsberatung ist in D billiger).
10.11.2020, 14:53
Wer zahlt in Freiburg so gut? 60k plus dicke Umsatzbeteiligung ist echt krass
10.11.2020, 15:53
10.11.2020, 16:10
60k plus 50% Umsatzbeteiligung ist heftig.
Überregionale Kanzlei, also wird sicher auch etwas Umsatz gemacht. Sagen wir mal 300k, wobei der Anwalt 120k an Kosten verursacht (doppelte des Grundgehalts, ist sicherlich nicht zu niedrig gegriffen).
Das bedeutet, bei 300k Umsatz bekäme der Kollege 60+90, also 150k. Ist das jetzt realistisch? Ich find es auf jeden Fall "sportlich" vom Arbeitgeber, da es keinen Grund gibt, eine so großzügige Bezahlung zu gewähren. Da würde ich sogar lieber angestellter Anwalt bleiben, da man mit Fixum und 50% Anteil auf einen Lohn kommt, der im Verhältnis zum Umsatz Partnerentnahmen entspricht (ohne das unternehmerische Risiko).
Überregionale Kanzlei, also wird sicher auch etwas Umsatz gemacht. Sagen wir mal 300k, wobei der Anwalt 120k an Kosten verursacht (doppelte des Grundgehalts, ist sicherlich nicht zu niedrig gegriffen).
Das bedeutet, bei 300k Umsatz bekäme der Kollege 60+90, also 150k. Ist das jetzt realistisch? Ich find es auf jeden Fall "sportlich" vom Arbeitgeber, da es keinen Grund gibt, eine so großzügige Bezahlung zu gewähren. Da würde ich sogar lieber angestellter Anwalt bleiben, da man mit Fixum und 50% Anteil auf einen Lohn kommt, der im Verhältnis zum Umsatz Partnerentnahmen entspricht (ohne das unternehmerische Risiko).
10.11.2020, 16:33
(10.11.2020, 16:10)Gast Gast schrieb: 60k plus 50% Umsatzbeteiligung ist heftig.
Überregionale Kanzlei, also wird sicher auch etwas Umsatz gemacht. Sagen wir mal 300k, wobei der Anwalt 120k an Kosten verursacht (doppelte des Grundgehalts, ist sicherlich nicht zu niedrig gegriffen).
Das bedeutet, bei 300k Umsatz bekäme der Kollege 60+90, also 150k. Ist das jetzt realistisch? Ich find es auf jeden Fall "sportlich" vom Arbeitgeber, da es keinen Grund gibt, eine so großzügige Bezahlung zu gewähren. Da würde ich sogar lieber angestellter Anwalt bleiben, da man mit Fixum und 50% Anteil auf einen Lohn kommt, der im Verhältnis zum Umsatz Partnerentnahmen entspricht (ohne das unternehmerische Risiko).
Ich denke nicht, dass ein Berufseinsteiger mal eben 300k Umsatz im Jahr macht. Aber so ist eben die Gehaltserhöhung mit steigender Berufserfahrung gleich eingepreist und das Risiko für den AG bei dem Fixum auch nicht zu groß. In Märkten wie Freiburg ist besonders entscheidend, welche Mandantenstruktur die Kanzlei hat. Es gibt halt unglaublich viele, die nur Privatmandate haben, da wird es sicher schwer, vergleichbare Konditionen anbieten zu können.
10.11.2020, 16:42
(10.11.2020, 16:33)furor schrieb:(10.11.2020, 16:10)Gast Gast schrieb: 60k plus 50% Umsatzbeteiligung ist heftig.
Überregionale Kanzlei, also wird sicher auch etwas Umsatz gemacht. Sagen wir mal 300k, wobei der Anwalt 120k an Kosten verursacht (doppelte des Grundgehalts, ist sicherlich nicht zu niedrig gegriffen).
Das bedeutet, bei 300k Umsatz bekäme der Kollege 60+90, also 150k. Ist das jetzt realistisch? Ich find es auf jeden Fall "sportlich" vom Arbeitgeber, da es keinen Grund gibt, eine so großzügige Bezahlung zu gewähren. Da würde ich sogar lieber angestellter Anwalt bleiben, da man mit Fixum und 50% Anteil auf einen Lohn kommt, der im Verhältnis zum Umsatz Partnerentnahmen entspricht (ohne das unternehmerische Risiko).
Ich denke nicht, dass ein Berufseinsteiger mal eben 300k Umsatz im Jahr macht. Aber so ist eben die Gehaltserhöhung mit steigender Berufserfahrung gleich eingepreist und das Risiko für den AG bei dem Fixum auch nicht zu groß. In Märkten wie Freiburg ist besonders entscheidend, welche Mandantenstruktur die Kanzlei hat. Es gibt halt unglaublich viele, die nur Privatmandate haben, da wird es sicher schwer, vergleichbare Konditionen anbieten zu können.
Naja, Berufseinsteiger bist du ja nur kurz. Und der Vertrag gilt auch noch, wenn er 3-5 Jahre BE hat. Also dieser Vertrag ist nur "normal", wenn die Kanzlei mit ihm wenig Umsatz anpeilt. Wobei selbst dann... alleine bei 200k Umsatz würde er 100k pa erhalten, wenn er 60k "Nebenkosten" verursacht, was schon hoch ist. Oder aber seine "Kosten" werden extrem hoch gerechnet.
In den anderen Fällen ist das ein Vertrag, den ich sofort für mich unterschreiben würde. Das ist besser als die meisten GK-Verträge, das ist besser als viele Selbstständige.
10.11.2020, 17:07
300k Umsatz ist easy. Die Mandantenstruktur muss halt da sein. Als Anfänger kannst du nur machen, was da ist, weil du noch keinen Ruf hast.
10.11.2020, 17:09
(10.11.2020, 16:42)Gast Gast schrieb:(10.11.2020, 16:33)furor schrieb:(10.11.2020, 16:10)Gast Gast schrieb: 60k plus 50% Umsatzbeteiligung ist heftig.
Überregionale Kanzlei, also wird sicher auch etwas Umsatz gemacht. Sagen wir mal 300k, wobei der Anwalt 120k an Kosten verursacht (doppelte des Grundgehalts, ist sicherlich nicht zu niedrig gegriffen).
Das bedeutet, bei 300k Umsatz bekäme der Kollege 60+90, also 150k. Ist das jetzt realistisch? Ich find es auf jeden Fall "sportlich" vom Arbeitgeber, da es keinen Grund gibt, eine so großzügige Bezahlung zu gewähren. Da würde ich sogar lieber angestellter Anwalt bleiben, da man mit Fixum und 50% Anteil auf einen Lohn kommt, der im Verhältnis zum Umsatz Partnerentnahmen entspricht (ohne das unternehmerische Risiko).
Ich denke nicht, dass ein Berufseinsteiger mal eben 300k Umsatz im Jahr macht. Aber so ist eben die Gehaltserhöhung mit steigender Berufserfahrung gleich eingepreist und das Risiko für den AG bei dem Fixum auch nicht zu groß. In Märkten wie Freiburg ist besonders entscheidend, welche Mandantenstruktur die Kanzlei hat. Es gibt halt unglaublich viele, die nur Privatmandate haben, da wird es sicher schwer, vergleichbare Konditionen anbieten zu können.
Naja, Berufseinsteiger bist du ja nur kurz. Und der Vertrag gilt auch noch, wenn er 3-5 Jahre BE hat. Also dieser Vertrag ist nur "normal", wenn die Kanzlei mit ihm wenig Umsatz anpeilt. Wobei selbst dann... alleine bei 200k Umsatz würde er 100k pa erhalten, wenn er 60k "Nebenkosten" verursacht, was schon hoch ist. Oder aber seine "Kosten" werden extrem hoch gerechnet.
In den anderen Fällen ist das ein Vertrag, den ich sofort für mich unterschreiben würde. Das ist besser als die meisten GK-Verträge, das ist besser als viele Selbstständige.
Die Umsatzgrenze ist ja festgeschrieben, also lässt sich einschätzen, ob hochgerechnet wird. Ich finde die Konditionen auch gut, gerade verglichen mit dem, was man hier sonst so gelesen hat (in Freiburg geht gar nichts, 40k für Berufseinsteiger in kleineren Kanzleien wegen geringem Umsatz, etc.).
Mein Rat an alle Studenten und Referendare wäre es, sich zu gegebener Zeit eine Nebentätigkeit zu suchen und die Stationen sinnvoll zu planen, um so Kontakte zu knüpfen. Es bringt nichts, wenn man Stationen in GK macht, wenn man dort nach dem Ref nicht tätig sein will oder nur taucht. Ich habe bislang von allen AG, für die ich irgendwie juristisch tätig war, ein Angebot erhalten.
10.11.2020, 17:14
Was sind denn die relevantesten Kanzleien in Freiburg neben FGvW?
10.11.2020, 17:20
Bin nicht nach Freiburg gezogen, hatte über Kontakte tolles Wohnungsangebot, hab aber vor dem Arbeitsmarkt den Schwanz eingezogen (a+b, 12.5)