07.11.2020, 14:37
Hallo Liebe Leute,
Ich wollte mal fragen wie ist es, wenn man erst den 2 Versuch besteht und sich dann bewirbt. Sieht der Arbeitgeber, dass man den 1. Versuch vergeigt hat ? Denn ich habe nunmehr Widerspruch eingelegt und frage mich, ob ich falls dieser durch gehen sollte den 2. Versuch als Nachbesserung abändern oder einfach so lasse? Falls ich eine Änderung als Nachbesserung vornehme muss ich ja dann wrs. Die Kosten tragen oder? Kennt sich da zufällig jmd mit aus.
Über geeignete Tipps würde ich mich freuen :)
Ich wollte mal fragen wie ist es, wenn man erst den 2 Versuch besteht und sich dann bewirbt. Sieht der Arbeitgeber, dass man den 1. Versuch vergeigt hat ? Denn ich habe nunmehr Widerspruch eingelegt und frage mich, ob ich falls dieser durch gehen sollte den 2. Versuch als Nachbesserung abändern oder einfach so lasse? Falls ich eine Änderung als Nachbesserung vornehme muss ich ja dann wrs. Die Kosten tragen oder? Kennt sich da zufällig jmd mit aus.
Über geeignete Tipps würde ich mich freuen :)
07.11.2020, 15:15
(07.11.2020, 14:37)Hesse schrieb: Hallo Liebe Leute,
Ich wollte mal fragen wie ist es, wenn man erst den 2 Versuch besteht und sich dann bewirbt. Sieht der Arbeitgeber, dass man den 1. Versuch vergeigt hat ? Denn ich habe nunmehr Widerspruch eingelegt und frage mich, ob ich falls dieser durch gehen sollte den 2. Versuch als Nachbesserung abändern oder einfach so lasse? Falls ich eine Änderung als Nachbesserung vornehme muss ich ja dann wrs. Die Kosten tragen oder? Kennt sich da zufällig jmd mit aus.
Über geeignete Tipps würde ich mich freuen :)
Ein erfolgreicher Widerspruch scheint mir eher eine theoretische Vorstellung zu sein, ich würde mich auf den 2. Versuch konzentrieren und bei (hoffentlichem) Erfolg den 1. Versuch 1. Versuch sein lassen.
07.11.2020, 15:36
(07.11.2020, 15:15)GastHe schrieb:(07.11.2020, 14:37)Hesse schrieb: Hallo Liebe Leute,
Ich wollte mal fragen wie ist es, wenn man erst den 2 Versuch besteht und sich dann bewirbt. Sieht der Arbeitgeber, dass man den 1. Versuch vergeigt hat ? Denn ich habe nunmehr Widerspruch eingelegt und frage mich, ob ich falls dieser durch gehen sollte den 2. Versuch als Nachbesserung abändern oder einfach so lasse? Falls ich eine Änderung als Nachbesserung vornehme muss ich ja dann wrs. Die Kosten tragen oder? Kennt sich da zufällig jmd mit aus.
Über geeignete Tipps würde ich mich freuen :)
Ein erfolgreicher Widerspruch scheint mir eher eine theoretische Vorstellung zu sein, ich würde mich auf den 2. Versuch konzentrieren und bei (hoffentlichem) Erfolg den 1. Versuch 1. Versuch sein lassen.
Das ist mir schon klar. Aber das war nicht meine Frage! Denn ich soll innerhalb einer Frist dazu Stellung nehmen ob ich den 2. Versuch dann als Verbesserungsversuch ändern lassen soll od nicht..
Weis denn jmd ob im 2 Examen drin steht dass der 1. Versuch als nicht bestanden gewertet wurde? Falls ja dann wäre ja die Änderung sinnvoll und müsste eben den Nachteil der Kosten für die Verbesserung tragen..
11.11.2020, 20:26
(07.11.2020, 15:15)GastHe schrieb:(07.11.2020, 14:37)Hesse schrieb: Hallo Liebe Leute,
Ich wollte mal fragen wie ist es, wenn man erst den 2 Versuch besteht und sich dann bewirbt. Sieht der Arbeitgeber, dass man den 1. Versuch vergeigt hat ? Denn ich habe nunmehr Widerspruch eingelegt und frage mich, ob ich falls dieser durch gehen sollte den 2. Versuch als Nachbesserung abändern oder einfach so lasse? Falls ich eine Änderung als Nachbesserung vornehme muss ich ja dann wrs. Die Kosten tragen oder? Kennt sich da zufällig jmd mit aus.
Über geeignete Tipps würde ich mich freuen :)
Ein erfolgreicher Widerspruch scheint mir eher eine theoretische Vorstellung zu sein, ich würde mich auf den 2. Versuch konzentrieren und bei (hoffentlichem) Erfolg den 1. Versuch 1. Versuch sein lassen.
nicht unbedingt für die Kollegen und Kolleginnen, die in Offenbach am Main geschrieben haben. Hier ist so einiges schief gelaufen =)
11.11.2020, 20:30
(11.11.2020, 20:26)Gast schrieb:(07.11.2020, 15:15)GastHe schrieb:(07.11.2020, 14:37)Hesse schrieb: Hallo Liebe Leute,
Ich wollte mal fragen wie ist es, wenn man erst den 2 Versuch besteht und sich dann bewirbt. Sieht der Arbeitgeber, dass man den 1. Versuch vergeigt hat ? Denn ich habe nunmehr Widerspruch eingelegt und frage mich, ob ich falls dieser durch gehen sollte den 2. Versuch als Nachbesserung abändern oder einfach so lasse? Falls ich eine Änderung als Nachbesserung vornehme muss ich ja dann wrs. Die Kosten tragen oder? Kennt sich da zufällig jmd mit aus.
Über geeignete Tipps würde ich mich freuen :)
Ein erfolgreicher Widerspruch scheint mir eher eine theoretische Vorstellung zu sein, ich würde mich auf den 2. Versuch konzentrieren und bei (hoffentlichem) Erfolg den 1. Versuch 1. Versuch sein lassen.
nicht unbedingt für die Kollegen und Kolleginnen, die in Offenbach am Main geschrieben haben. Hier ist so einiges schief gelaufen =)
Was ist den in Offenbach schief gelaufen, außer natürlich, dass es nicht in Frankfurt liegt.
11.11.2020, 22:59
Ich wohn in offenbach hier läuft einiges schief ?
11.11.2020, 23:12
(11.11.2020, 20:30)GastHe schrieb:(11.11.2020, 20:26)Gast schrieb:(07.11.2020, 15:15)GastHe schrieb:(07.11.2020, 14:37)Hesse schrieb: Hallo Liebe Leute,
Ich wollte mal fragen wie ist es, wenn man erst den 2 Versuch besteht und sich dann bewirbt. Sieht der Arbeitgeber, dass man den 1. Versuch vergeigt hat ? Denn ich habe nunmehr Widerspruch eingelegt und frage mich, ob ich falls dieser durch gehen sollte den 2. Versuch als Nachbesserung abändern oder einfach so lasse? Falls ich eine Änderung als Nachbesserung vornehme muss ich ja dann wrs. Die Kosten tragen oder? Kennt sich da zufällig jmd mit aus.
Über geeignete Tipps würde ich mich freuen :)
Ein erfolgreicher Widerspruch scheint mir eher eine theoretische Vorstellung zu sein, ich würde mich auf den 2. Versuch konzentrieren und bei (hoffentlichem) Erfolg den 1. Versuch 1. Versuch sein lassen.
nicht unbedingt für die Kollegen und Kolleginnen, die in Offenbach am Main geschrieben haben. Hier ist so einiges schief gelaufen =)
Was ist den in Offenbach schief gelaufen, außer natürlich, dass es nicht in Frankfurt liegt.
Woran hat es gelegen?
12.11.2020, 12:09
(11.11.2020, 20:30)GastHe schrieb:(11.11.2020, 20:26)Gast schrieb:(07.11.2020, 15:15)GastHe schrieb:(07.11.2020, 14:37)Hesse schrieb: Hallo Liebe Leute,
Ich wollte mal fragen wie ist es, wenn man erst den 2 Versuch besteht und sich dann bewirbt. Sieht der Arbeitgeber, dass man den 1. Versuch vergeigt hat ? Denn ich habe nunmehr Widerspruch eingelegt und frage mich, ob ich falls dieser durch gehen sollte den 2. Versuch als Nachbesserung abändern oder einfach so lasse? Falls ich eine Änderung als Nachbesserung vornehme muss ich ja dann wrs. Die Kosten tragen oder? Kennt sich da zufällig jmd mit aus.
Über geeignete Tipps würde ich mich freuen :)
Ein erfolgreicher Widerspruch scheint mir eher eine theoretische Vorstellung zu sein, ich würde mich auf den 2. Versuch konzentrieren und bei (hoffentlichem) Erfolg den 1. Versuch 1. Versuch sein lassen.
nicht unbedingt für die Kollegen und Kolleginnen, die in Offenbach am Main geschrieben haben. Hier ist so einiges schief gelaufen =)
Was ist den in Offenbach schief gelaufen, außer natürlich, dass es nicht in Frankfurt liegt.
Den Hauptgrund hast du ja bereits genannt :D Am ersten Tag waren die Temperaturen zu hoch (>27 Grad), ohne das eine entsprechende Schreibzeitverlängerung gewährt wurde. Die Baustelle hat dann ihr Übriges getan bei geöffnetem Fenster. Auch der Publikumsverkehr der sich Lautstark auf dem Gang unterhalten hat war leicht störend, bei geöffneter Tür.
Das JPA hat zwecks Abhilfe mal die Klimaanlage angeschlatet, jedoch den Turbomodus der Klimaanlage aktiviert (ich wusste gar nicht, dass man die Dinger gefühlt auch auf <0 Grad stellen kann).
Ich habe mich selbst bereits gefragt, ob man quasi einzelnen Klausuren aufgrund dieser Umstände angreifen und aus der Wertung nehmen lassen kann oder ob die einzelne Klausur erneut abgelegt werden muss.
@TE: Ich verstehe leider deine Frage nicht. Ich habe mir diese bereits 3 mal durchgelesen. Du hast deinen 1. Versuch nicht bestanden und hiergegen Widerspruch eingelegt und möchtest nun wissen -sofern der Widerspruch erfolgreich ist- wie es weitergeht? Leider verstehe ich nicht, was du mit "einfach so lassen" meinst?
In jedem Fall wird der AG anhand der Dauer des Refs eine Abweichung sehen und dir ggf. eine entsprechende Frage stellen.
12.11.2020, 12:26
Bei dem TE „weis“ man bzw. bekommt man eine ungefähre Vorstellung, weshalb es nicht geklappt haben könnte.
Vermutlich handelt es sich bei der Ausgangsfrage um eine kurze und knackige Frage. Man muss aber auch in der Lage sein, eine solche zu formulieren.
Vermutlich handelt es sich bei der Ausgangsfrage um eine kurze und knackige Frage. Man muss aber auch in der Lage sein, eine solche zu formulieren.