30.10.2020, 00:52
(29.10.2020, 20:23)Noch ein Gast schrieb:(29.10.2020, 15:33)Gast schrieb:(29.10.2020, 10:42)Gast schrieb:(29.10.2020, 01:40)GastGastgast11 schrieb: Gemeint ist wohl das „kleine Prädikat“
Was soll das denn schon wieder sein?
Eine bayerische Erfindung, weil dort alles viel anspruchsvoller ist ...
Ist es auch.
Hahaha
30.10.2020, 02:13
(29.10.2020, 20:23)Noch ein Gast schrieb:(29.10.2020, 15:33)Gast schrieb:(29.10.2020, 10:42)Gast schrieb:(29.10.2020, 01:40)GastGastgast11 schrieb: Gemeint ist wohl das „kleine Prädikat“
Was soll das denn schon wieder sein?
Eine bayerische Erfindung, weil dort alles viel anspruchsvoller ist ...
Ist es auch.
In Bremen und SH ist das Examen anspruchsvoll, weil die im 2. mit Hamburger Überfliegern verglichen werden (gemeinsames Prüfungsamt).
30.10.2020, 07:19
(29.10.2020, 16:29)Gast schrieb:(29.10.2020, 09:45)Gast schrieb:(29.10.2020, 09:41)GastHE schrieb:(29.10.2020, 09:21)Gast schrieb: Wenn weiblich: Warum nicht Hausfrau und Mutter?
Yes, ab in die Küche mit uns :D 8 Jahre Ausbildungen um dann Manni sein Bier zu bringen und Sandwiches zu machen.
Wieso redest du so abfällig über den Job der Hausfrau?
Ja und woher bekommt man seine Rente, wenn der GK Mann und Fastmillionär einen mit Ende 40 verlässt für eine 20-jährige (Geld macht sexy) und der Richter sagt, dass man noch jung genug ist, um selbst zu arbeiten und man deshalb keinen Unterhalt bekommt, aber einen Job findet man als fast 50 Frau ohne Arbeitserfahrung auch nicht mehr?
In der Konstellation dürftest du lange etwas vom Zugewinnausgleich haben ;-)
21.08.2021, 12:59
(30.10.2020, 07:19)Gast schrieb:(29.10.2020, 16:29)Gast schrieb:(29.10.2020, 09:45)Gast schrieb:(29.10.2020, 09:41)GastHE schrieb:(29.10.2020, 09:21)Gast schrieb: Wenn weiblich: Warum nicht Hausfrau und Mutter?
Yes, ab in die Küche mit uns :D 8 Jahre Ausbildungen um dann Manni sein Bier zu bringen und Sandwiches zu machen.
Wieso redest du so abfällig über den Job der Hausfrau?
Ja und woher bekommt man seine Rente, wenn der GK Mann und Fastmillionär einen mit Ende 40 verlässt für eine 20-jährige (Geld macht sexy) und der Richter sagt, dass man noch jung genug ist, um selbst zu arbeiten und man deshalb keinen Unterhalt bekommt, aber einen Job findet man als fast 50 Frau ohne Arbeitserfahrung auch nicht mehr?
In der Konstellation dürftest du lange etwas vom Zugewinnausgleich haben ;-)
In der Regel wird es einen Ehevertrag geben, der den Zugewinnausgleich ausschließt.
21.08.2021, 19:48
(29.10.2020, 01:09)Gast schrieb:(28.10.2020, 23:43)Gast schrieb:(28.10.2020, 23:21)Gast schrieb:(28.10.2020, 19:30)idel schrieb: Das Rechtsamt Stadt Heidelberg sucht einen Juristen, allerdings E13 und befristet auf 2 Jahre -.-Zitat:
„Darüber hinaus ist der Abschluss sowohl des ersten als auch des zweiten Staatsexamens mit Prädikat wünschenswert. „
Ich frage mich wirklich, wer von denen wirklich denkt, jemand mit 2 x VB würde sich für ne A13 Stelle bewerben.
Ausnahmen bestätigen die Regel klar, aber jetzt mal ehrlich: Das ist einfach nur dreist !
E13!
Ob nun als Beamter oder Beschäftigter - ich kann da beim besten Willen kein Mißverhältnis erkennen. In der freien Wirtschaft findet man sicher etwas mit höherer Vergütung. Ebenso viele werden jedoch weder mit A noch E13 mithalten können oder wollen. Zumal man die sehr guten Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft so gut wie gar nicht findet.
Natürlich ist es vernünftig seinen Marktwert auch angemessen realisieren zu wollen. Doch die Wertung "einfach nur dreist" dürfte deutlich überzogen sein.
Mag es ausreichend 13-Stellen zwar schon für 12-13 Punkte in beiden Examina geben, darf sich die Verwaltung bei der Auslese doch auch des ein oder anderen Anspruchs bedienen.
21.08.2021, 20:50
Naja, das Innenministerium nimmt ab 13 in Summe, da sind 18 in Summe von einer Stadtverwaltung (weniger Entwicklungsmöglichkeiten und Verwendungen) schon ziemlich vermessen.
21.08.2021, 21:05
Stadtverwaltung beschde.
Keine Versetzung, selbstständiges Arbeiten, A anstatt E13.
Keine Versetzung, selbstständiges Arbeiten, A anstatt E13.
21.08.2021, 21:36
(21.08.2021, 19:48)Gast schrieb:Also zwischen A13 und E13 liegen nun Welten. Und zwei VB für E 13 ist schon vermessen und vor allem weltfremd. Aber wünschen kann man sich natürlich alles, ich kann mir schließlich auch einen Aston Martin zu Weihnachten wünschen. Ist eben nur die Frage wie wahrscheinlich die Erfüllung des Wunsches ist.(29.10.2020, 01:09)Gast schrieb:(28.10.2020, 23:43)Gast schrieb:(28.10.2020, 23:21)Gast schrieb:(28.10.2020, 19:30)idel schrieb: Das Rechtsamt Stadt Heidelberg sucht einen Juristen, allerdings E13 und befristet auf 2 Jahre -.-Zitat:
„Darüber hinaus ist der Abschluss sowohl des ersten als auch des zweiten Staatsexamens mit Prädikat wünschenswert. „
Ich frage mich wirklich, wer von denen wirklich denkt, jemand mit 2 x VB würde sich für ne A13 Stelle bewerben.
Ausnahmen bestätigen die Regel klar, aber jetzt mal ehrlich: Das ist einfach nur dreist !
E13!
Ob nun als Beamter oder Beschäftigter - ich kann da beim besten Willen kein Mißverhältnis erkennen. In der freien Wirtschaft findet man sicher etwas mit höherer Vergütung. Ebenso viele werden jedoch weder mit A noch E13 mithalten können oder wollen. Zumal man die sehr guten Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft so gut wie gar nicht findet.
Natürlich ist es vernünftig seinen Marktwert auch angemessen realisieren zu wollen. Doch die Wertung "einfach nur dreist" dürfte deutlich überzogen sein.
Mag es ausreichend 13-Stellen zwar schon für 12-13 Punkte in beiden Examina geben, darf sich die Verwaltung bei der Auslese doch auch des ein oder anderen Anspruchs bedienen.
Bei dem Beispiel stand aber "wünschenswert", d.h. keine zwingende Voraussetzung und da BW, würde ich bei "Prädikat" auch erstmal von einem "(kleinen) Prädikat" ausgehen, also befriedigend. Das passt zum einen bei E 13 deutlich besser, zum anderen sieht man für solche Stellen oft genug Ausschreibungen in anderen Ländern, wo es heißt, das wenigstens ein befriedigend wünschenswert sei. Das würde ich hier analog interpretieren.
Persönlich würde ich E 13 nur bei äußerster finanzieller Notlage nehmen, jedenfalls wenn ich zwei befriedigend oder besser habe. Außer ich bin Optimist oder in der Ausschreibung steht etwas von der Option späterer Verbeamtung.
21.08.2021, 22:19
BW ist nicht Bayern.
21.08.2021, 22:24