27.10.2020, 11:21
Solltest du im materiellen Recht bereits so fit sein, dass du nicht mehr weißt was du lernen sollst, kann ich dich nur beglückwünschen. Aus meinen beiden Durchläufen (Erstversuch und Verbesserung) kann ich nur sagen, dass die Probleme im materiellen Recht nicht unbedingt anspruchslos, aber durchaus machbar waren.
In der StA Klausur ist das größte Problem meines Erachtens der Zeitfaktor. Dem wird man nur Herr, wenn man die Standards zügig und vor allem ohne Kommentar abrufen kann. Wer die Definition von Wegnahme im Fischer nachschlagen muss, dem werden am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit die entscheidenden Minuten fehlen. Zu den Standards würde ich in diesem Fall auch Dinge wie Straßenverkehrsdelikte und Brandstiftung etc. zählen. Das Gleiche gilt auch für den Aufbau der jeweiligen Klausuren (Anklagesatz, Rubrum, Zwischenverfügung etc.). Beruhigend ist, dass man mit dem Fischer den neben dem Palandt nützlichsten Kommentar zur Hand hat. Wegen seines Umfangs kann das aber auch dazu führen das man entscheidende Minuten im Kommentar verschwendet.
Bei prozessualen Problemen bzw. Beweisverwertungsverboten würde ich die Sache etwas differenzierter Angehen. Auch hier gibt es Konstellationen, die man wohl auch ohne Kommentar lösen kann. Ob eine Blutentnahme nun durch einen approbierten Arzt erfolgen muss oder nicht, erfährt man im Laufe einiger Probeklausuren ohnehin. Auf der anderen Seite gibt es Probleme die sich mit dem entsprechenden Stichwort im MG finden lassen ohne das man vorher Zeit darauf verschwenden sollte sich die jeweiligen Konstellationen reinzupfeifen.
Die Revisionsklausur habe ich persönlich - den materiell rechtlichen Teil mal ausgeklammert - ausschließlich mit dem Kommentar gelöst. Letztlich bleibt auch diese Klausur ein Suchspiel, das auf Zeit gespielt wird. Ich habe mit der Methode die Russack im Kaiserseminar "lehrt" ganz gut abgeschnitten. Stichwort im Kommentar suchen, am Ende der Kommentierung unter "Revision" die Lösung abpinnen. Ich weiß selbst das sowohl Herr Russack, sein Seminar, sein Buch und auch die jeweilige Methode recht streitbar sind, aber zumindest für mich spricht dafür, dass die Methode sowohl in Probelklausuren als auch im Examen gut funktioniert hat.
In der StA Klausur ist das größte Problem meines Erachtens der Zeitfaktor. Dem wird man nur Herr, wenn man die Standards zügig und vor allem ohne Kommentar abrufen kann. Wer die Definition von Wegnahme im Fischer nachschlagen muss, dem werden am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit die entscheidenden Minuten fehlen. Zu den Standards würde ich in diesem Fall auch Dinge wie Straßenverkehrsdelikte und Brandstiftung etc. zählen. Das Gleiche gilt auch für den Aufbau der jeweiligen Klausuren (Anklagesatz, Rubrum, Zwischenverfügung etc.). Beruhigend ist, dass man mit dem Fischer den neben dem Palandt nützlichsten Kommentar zur Hand hat. Wegen seines Umfangs kann das aber auch dazu führen das man entscheidende Minuten im Kommentar verschwendet.
Bei prozessualen Problemen bzw. Beweisverwertungsverboten würde ich die Sache etwas differenzierter Angehen. Auch hier gibt es Konstellationen, die man wohl auch ohne Kommentar lösen kann. Ob eine Blutentnahme nun durch einen approbierten Arzt erfolgen muss oder nicht, erfährt man im Laufe einiger Probeklausuren ohnehin. Auf der anderen Seite gibt es Probleme die sich mit dem entsprechenden Stichwort im MG finden lassen ohne das man vorher Zeit darauf verschwenden sollte sich die jeweiligen Konstellationen reinzupfeifen.
Die Revisionsklausur habe ich persönlich - den materiell rechtlichen Teil mal ausgeklammert - ausschließlich mit dem Kommentar gelöst. Letztlich bleibt auch diese Klausur ein Suchspiel, das auf Zeit gespielt wird. Ich habe mit der Methode die Russack im Kaiserseminar "lehrt" ganz gut abgeschnitten. Stichwort im Kommentar suchen, am Ende der Kommentierung unter "Revision" die Lösung abpinnen. Ich weiß selbst das sowohl Herr Russack, sein Seminar, sein Buch und auch die jeweilige Methode recht streitbar sind, aber zumindest für mich spricht dafür, dass die Methode sowohl in Probelklausuren als auch im Examen gut funktioniert hat.
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Strafrecht - von Gast63636 - 23.10.2020, 17:51
RE: Strafrecht - von Gast - 23.10.2020, 18:38
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