11.05.2021, 16:32
(11.05.2021, 16:24)NRW schrieb: Bzgl. des Verzichts habe ich die Wirksamkeit verneint. Im Kommentar steht, dass der Angeklagte sich von seinem Verteidiger zu beraten hat. Dies war nicht der Fall.
Verfahrenshindernisse : wirksame Anklage, da das Abstraktum und die Unterschrift der StA gefehlt hat. Ob dieser Mangel durch greift, sodass der Eröffnungsbeschluss unwirksam wird. I.E -
Absolute RG: 338 nr. 1 bzgl. der Hilfsschöffin-
338 nr. 6 wegen 169 gvg Öffentlichkeitsgrundsatz -
Relative RG: Unterbrechung Frist 229 -
Sachrüge :
Lediglich 1x 253,255,250 I nr 1a wegen Faustschläge und infolgedessen Verfügung bzw. Übergabe der Gegenstände
250 I nr. 1a bei sich führen
Lediglich 1x 223, 224 nr 4 wegen Faustschläge. Er wurde wegen zweifacher verurteilt.
Das Geschehen mit dem Messer habe ich als Nötigung nach 240 StGB angenommen.
Musste er sich aber nicht die Schläge des anderen zurechnen lassen, § 25 II StGB?
Haben nicht beide Schläge abbekommen? Es waren doch beide am Ende auch verletzt. Hab es aber nicht mehr so genau in Erinnerung.
11.05.2021, 16:34
Im materiellrechtlichen Teil war bei mir uA problematisch, ob das Butterflymesser "verwendet" wurde. Schien mir problematisch, weil der Geschädigte es nicht direkt sehen konnte
11.05.2021, 16:37
(11.05.2021, 16:34)Gastg schrieb: Im materiellrechtlichen Teil war bei mir uA problematisch, ob das Butterflymesser "verwendet" wurde. Schien mir problematisch, weil der Geschädigte es nicht direkt sehen konnte
Hier mal wieder - wie immer in Revisionsklausuren - das Problem, ob die abgedruckten Feststellungen extra so knapp gehalten sind, damit man sich zu den Details auch äußert, oder ob der Klausurersteller sich nie so detaillierte Gedanken gemacht hat, sodass man vollständig an der Lösungsskizze vorbei schreibt. Weiß schon, warum ich lieber Strafurteil gehabt hätte
11.05.2021, 16:39
Ja so isses, war komplett wirr formuliert mit diesem "zücken", es aber doch in der Tasche haben
11.05.2021, 16:42
(11.05.2021, 16:39)Gastg schrieb: Ja so isses, war komplett wirr formuliert mit diesem "zücken", es aber doch in der Tasche haben
Hab es so verstanden, dass das Messer von K gezückt wurde, um der Sache nach den Schlägen noch zusätzlich "Nachdruck" zu verleihen.
Danach haben die die Wertsachen doch erst rausgegeben?!
11.05.2021, 16:44
(11.05.2021, 16:39)Gastg schrieb: Ja so isses, war komplett wirr formuliert mit diesem "zücken", es aber doch in der Tasche haben
Wäre safe besser, wenn die Klausuren von erfahrenen Richtern im Strafrecht gestellt würden, die jahrelange Erfahrung in dem Schreiben von revisionsfesten Urteilen haben und nicht vom LJPA zusammengeklöppelt werden.
11.05.2021, 16:45
(11.05.2021, 16:44)Gast schrieb:(11.05.2021, 16:39)Gastg schrieb: Ja so isses, war komplett wirr formuliert mit diesem "zücken", es aber doch in der Tasche haben
Wäre safe besser, wenn die Klausuren von erfahrenen Richtern im Strafrecht gestellt würden, die jahrelange Erfahrung in dem Schreiben von revisionsfesten Urteilen haben und nicht vom LJPA zusammengeklöppelt werden.
Oder ein Fall der Darstellungsrüge?
11.05.2021, 16:46
ok auf der Grundlage würd ich sagen § 250 Abs. 2 Nr. 1 (verwenden) (+)
11.05.2021, 16:46
Bzgl des Verzichts steht im Kommentar dass ein direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung erklärter Verzicht unwirksam sein kann, wenn Erklärende sich der Tragweite seiner Erklärung nicht bewusst war, was m.E. hier der Fall war, will man dem Mandanten jedenfalls glauben schenken. Zumal konnte er es mangels Rücksprache mit Verteidiger nicht besser wissen. Aber ka, wollte einfach nichts ins Hilfsgutachten
11.05.2021, 16:49
(11.05.2021, 16:46)Gastisch schrieb: Bzgl des Verzichts steht im Kommentar dass ein direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung erklärter Verzicht unwirksam sein kann, wenn Erklärende sich der Tragweite seiner Erklärung nicht bewusst war, was m.E. hier der Fall war, will man dem Mandanten jedenfalls glauben schenken. Zumal konnte er es mangels Rücksprache mit Verteidiger nicht besser wissen. Aber ka, wollte einfach nichts ins Hilfsgutachten
Die konnten Rücksprache nehmen; stand im Protokoll. Der Mandant hatte einfach keinen Bock Hab stattdessen gesagt dass der Anwalt widersprechen konnte