11.01.2021, 17:31
(11.01.2021, 17:13)Gast555 schrieb:(11.01.2021, 15:56)Gast schrieb: In Hamm haben se jetzt endgültig aufgegeben. Schreiben seit heute im OLG, in kleineren Gruppen. In meinem Raum werden nicht mal mehr die 1,50m Mindestabstand eingehalten. Auf Nachfrage dazu vor der Klausur meinte der Aufsichtsmensch, dass der Raum für 21 Menschen zugelassen ist. Wenn man dann fix durchzählte, stellte man schnell fest, dass zum Zeitpunkt der Aussage 23 Menschen im Raum waren. Dazu wird der Raum nicht ansatzweise ausgenutzt, 1/3 dürfte frei sein weil Tische miteinander verschraubt sind. Dazu unterschiedlich große Tische zu Schreiben. Die meisten müssen mit dem Boden arbeiten während fünf Leute einen Tisch groß wie ein Bett haben. Gelüftet wurde auch nicht. Einmal mit Profis arbeiten.
Inhaltlich heute StA, keine Ahnung was genau die von uns wollten. Fall war im Endeffekt ein Taxifahrer, der zu schnell mitten auf der Straße gefahren ist und dabei jemanden überfahren hat, der sich da mit 1,9 Promille mal kurz hingelegt hatte. Der Taxifahrer ist dann abgehauen und mit einem Fahrgast (ja, wirklich) nochmal an der Unfallstelle vorbei gefahren um zu gucken. Spätestens da hat er wahrgenommen, dass da ein Mensch schwer verletzt war und zu sterben drohte.
Prozessual Problem mit einer Täuschung des Beschuldigten durch den PK während der Vernehmung, dazu Verwertbarkeit eines Anrufs der Tochter des Beschuldigten bei der Polizei aus Eigeninitiative. Außerdem sollte man was zur Aussage des Fahrgastes schreiben, weil der auch ordentlich getankt hatte und deswegen unzuverlässig sei laut Aussage der Verteidigerin.
Hab den Beschuldigten wegen versuchten Mord durch Unterlassen mit Verdeckungsabsicht und Unfallflucht angeklagt. 315c und 229 hab ich nach 154a eingestellt. Haft nicht beantragt wegen fehlendem Haftgrund, dazu 69, 69a. Bin aber auch nur gerade so fertig geworden, das Konkretum besteht aus einer Seite.
Habe es im Ergebnis genauso. Ärgere mich aber, die Verdeckungsabsicht angenommen zu haben. Konnte mich dank Zeitmangels kaum damit auseinandersetzen und einfach schnell bestätigt.
verdeckungsabsicht konnte man aber auch gut annehmen durch die spontanäußerung der tochter. füe 315c hingegen sehe ich kein GROB verkehrswidriges oder rücksichtsloses verhalten, trotz der unübersichtlichen kurve. hab ich nichtmal angeprüft.
was habt ihr aus 142 gemacht?
11.01.2021, 18:03
142 nur ganz kurz. Und ich habe nur Totschlag angenommen und ärgere mich so sehr!
Für eine Strafrecht Klausur war das gut machbar und selbst dann vergeige ich es...
Die prozessualen Probleme habe ich aber alle getroffen.
Aber wenn jemand einen gnädigen Korrektor nicht bekommt dann ich :-(
Wünsche allen viel Erfolg für die letzten 3 Klausuren! Bleibt insbesondere gesund!
Das Ende ist bald da!!
Für eine Strafrecht Klausur war das gut machbar und selbst dann vergeige ich es...
Die prozessualen Probleme habe ich aber alle getroffen.
Aber wenn jemand einen gnädigen Korrektor nicht bekommt dann ich :-(
Wünsche allen viel Erfolg für die letzten 3 Klausuren! Bleibt insbesondere gesund!
Das Ende ist bald da!!
11.01.2021, 18:08
Habe auch einen Mord verneint und wegen versuchten Totschlags durch unterlassen angeklagt. 142 habe ich bejaht und eine fahrlässige Körperverletzung ebenfalls.
11.01.2021, 18:11
(11.01.2021, 18:03)Gast schrieb: 142 nur ganz kurz. Und ich habe nur Totschlag angenommen und ärgere mich so sehr!Naja, es war schon ne Menge. In meinem ersten Anlauf bin ich wesentlich besser durchgekommen. Man hätte halt auch noch 315b überlegen können, weil er den Typ da als Hindernis hat liegen lassen. 315d zumindest kurz, weil er 80 gefahren ist (Rspr. aber wohl erst ab dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit von Tatbestandsmäßigkeit ausgeht). Als weitere Mordmerkmale hab ich Heimtücke und Grausamkeit (kurz) angesprochen. Dann die gefährliche KV, die nur am Vorsatz scheiterte...war schon wieder ne Menge zu schreiben. Hab knapp 30 Seiten und schreibe eigentlich selten mehr als 22-23.
Für eine Strafrecht Klausur war das gut machbar und selbst dann vergeige ich es...
Die prozessualen Probleme habe ich aber alle getroffen.
Aber wenn jemand einen gnädigen Korrektor nicht bekommt dann ich :-(
Wünsche allen viel Erfolg für die letzten 3 Klausuren! Bleibt insbesondere gesund!
Das Ende ist bald da!!
11.01.2021, 18:17
11.01.2021, 18:27
- 142 Abs. 1 bei mir wegen mangelndem Vorsatz minus
- 142 Abs. 2 minus weil keine analoge Anwendung auf Mangelnden Vorsatz
- 142 Abs. 2 minus weil keine analoge Anwendung auf Mangelnden Vorsatz
11.01.2021, 18:30
(11.01.2021, 18:11)VerbessererNRW213 schrieb:(11.01.2021, 18:03)Gast schrieb: 142 nur ganz kurz. Und ich habe nur Totschlag angenommen und ärgere mich so sehr!Naja, es war schon ne Menge. In meinem ersten Anlauf bin ich wesentlich besser durchgekommen. Man hätte halt auch noch 315b überlegen können, weil er den Typ da als Hindernis hat liegen lassen. 315d zumindest kurz, weil er 80 gefahren ist (Rspr. aber wohl erst ab dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit von Tatbestandsmäßigkeit ausgeht). Als weitere Mordmerkmale hab ich Heimtücke und Grausamkeit (kurz) angesprochen. Dann die gefährliche KV, die nur am Vorsatz scheiterte...war schon wieder ne Menge zu schreiben. Hab knapp 30 Seiten und schreibe eigentlich selten mehr als 22-23.
Für eine Strafrecht Klausur war das gut machbar und selbst dann vergeige ich es...
Die prozessualen Probleme habe ich aber alle getroffen.
Aber wenn jemand einen gnädigen Korrektor nicht bekommt dann ich :-(
Wünsche allen viel Erfolg für die letzten 3 Klausuren! Bleibt insbesondere gesund!
Das Ende ist bald da!!
Alles klar, Einwand akzeptiert :-)
Für mich als absoluten Strafrechts-Loser sind 20 Seiten schon eine Bibel, ich habe definitiv einen großen Bruchteil nicht den du hast (muss ja bei einem Drittel mehr.) und empfand die Klausur
aufgrund meiner Unwissenheit einfach als ,,machbarer“.
Drück du mir Daumen für ein ausreichend und ich dir für ein VB? :D
11.01.2021, 18:35
(11.01.2021, 18:03)Gast schrieb: 142 nur ganz kurz. Und ich habe nur Totschlag angenommen und ärgere mich so sehr!
Für eine Strafrecht Klausur war das gut machbar und selbst dann vergeige ich es...
Die prozessualen Probleme habe ich aber alle getroffen.
Aber wenn jemand einen gnädigen Korrektor nicht bekommt dann ich :-(
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Das Ende ist bald da!!
Ich hab auch die Anprüfung des Mordes vergessen/übersehen. :( Ich meine, das passiert und wenn alles andere passt, gibt das bestimmt nicht die beste Note, aber unterm Strich wird das schon nicht landen. Zumal ich den Mord (versucht - unterlassen) abgelehnt hätte.
Mach dir keinen Kopf, dass wird schon nicht so mega übel sein. (Hoffe ich)
11.01.2021, 18:37
(11.01.2021, 18:03)Gast schrieb: 142 nur ganz kurz. Und ich habe nur Totschlag angenommen und ärgere mich so sehr!
Für eine Strafrecht Klausur war das gut machbar und selbst dann vergeige ich es...
Die prozessualen Probleme habe ich aber alle getroffen.
Aber wenn jemand einen gnädigen Korrektor nicht bekommt dann ich :-(
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Das Ende ist bald da!!
Ich ärgere mich auch total - habe den mord auch nicht thematisiert und nur Totschlag durch unterlassen angenommen, war einfach Ultra viel ?
11.01.2021, 18:44
(11.01.2021, 18:30)Gast schrieb:Ach, Umfang will nichts heißen. Vielleicht schreibe ich größer. Hab nur durch die Einsicht gelernt, dass die manchmal auch abwegige Sachen kurz angesprochen haben wollen...und manchmal nicht. Mal gucken, was es diesmal war. Ich drück uns einfach beiden die Daumen fürs vb.(11.01.2021, 18:11)VerbessererNRW213 schrieb:(11.01.2021, 18:03)Gast schrieb: 142 nur ganz kurz. Und ich habe nur Totschlag angenommen und ärgere mich so sehr!Naja, es war schon ne Menge. In meinem ersten Anlauf bin ich wesentlich besser durchgekommen. Man hätte halt auch noch 315b überlegen können, weil er den Typ da als Hindernis hat liegen lassen. 315d zumindest kurz, weil er 80 gefahren ist (Rspr. aber wohl erst ab dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit von Tatbestandsmäßigkeit ausgeht). Als weitere Mordmerkmale hab ich Heimtücke und Grausamkeit (kurz) angesprochen. Dann die gefährliche KV, die nur am Vorsatz scheiterte...war schon wieder ne Menge zu schreiben. Hab knapp 30 Seiten und schreibe eigentlich selten mehr als 22-23.
Für eine Strafrecht Klausur war das gut machbar und selbst dann vergeige ich es...
Die prozessualen Probleme habe ich aber alle getroffen.
Aber wenn jemand einen gnädigen Korrektor nicht bekommt dann ich :-(
Wünsche allen viel Erfolg für die letzten 3 Klausuren! Bleibt insbesondere gesund!
Das Ende ist bald da!!
Alles klar, Einwand akzeptiert :-)
Für mich als absoluten Strafrechts-Loser sind 20 Seiten schon eine Bibel, ich habe definitiv einen großen Bruchteil nicht den du hast (muss ja bei einem Drittel mehr.) und empfand die Klausur
aufgrund meiner Unwissenheit einfach als ,,machbarer“.
Drück du mir Daumen für ein ausreichend und ich dir für ein VB? :D
Und was die Einsichtnahme auch gelehrt hat: Auch wenn Sachen fehlen, die Klausur aber ansonsten gut ist, kann man noch neun Punkte dafür kriegen ;)
Zur Unfallflucht: Wie kann das erste Wegfahren nicht (wenigstens)142 I Nr. 2 sein? Das war ein Unfall im Straßenverkehr und er hat nicht gewartet. Fertig. Dazu hatte er auch Vorsatz, er ist ja nicht fahrlässig direkt abgehauen. Dass er nicht gemerkt hat, dass er da nen Mensch umgenietet hat, ist doch egal. Auch wenn es ein Baumstamm ist, musst Du warten.