Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
23.10.2020, 08:33
(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb: Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!
Boah krass! Was dann geschah ist unglaublich
23.10.2020, 08:40
(21.10.2020, 02:14)Gast schrieb:(20.10.2020, 16:42)Gast schrieb:(20.10.2020, 16:29)Gast schrieb:(20.10.2020, 14:25)Gast schrieb: Lol ich will hier ja keinem die Illusionen nehmen aber ich kenne Leute, die Examensklausuren korrigieren. Das läuft nicht viel anders als an der Uni und wird übrigens auch nicht viel besser bezahlt. Man macht das halt, weil es sich im Lebenslauf gut macht.
Das erklärt so einiges.
Meine Noten im Wiederholungsversuch im 2.:
2,3,4, 4,5, 5, 5,5, 4 etc.
Was habe deine ziemlich schlechten Noten mit der Korrekturpraxis zu tun? Es soll auch Leute geben, die am Ende über dem Strich landen...
Mit der Durchschnittsnote der Klausuren von 5,5...demnach blieb man hart am unteren Ermessensspielraum immer in der Nähe von den 5,5, die nicht übertroffen wurden bei den Einzelnoten. D.h. dass in jeder Klausur auf den Durchschnitt geachtet werden muss und eine bestimmte Anzahl von Leuten pro Klausur durchfallen oder um die 5,5 P. haben muss, um die Noten der besseren ausgleichen muss. Wenn man Pech hat, dann liegt man bei jeder Klausur auf dem um 5,5 Stapel. Die Klausurnoten sind tatsächlich nur Zufall und dienen dem Gesamtschnitt, der bei jeder Klausur eingehalten werden muss. Geheimnis gelüftet.
Vielleicht ist es aber auch einfach nur dein Leistungsniveau und keine gegen dich gerichtete Verschwörung?
23.10.2020, 08:47
Nein ausgeschlossen er ist eigentlich 16 Punkte Kandidat..
23.10.2020, 09:56
(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb: Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!
Sorry aber das was du von dir gibst ist einfach Schwachsinn. Natürlich ist nicht jeder mit einem soliden Befriedigend für das Richteramt geeignet. Genauso wenige hat jeder mit VB die Qualifikation. Selbstredend braucht der Richter auch eine gewissen Qualität. Die würde ich ihm allerdings noch nicht absprechen weil er "nur" 7 Punkte hat. Grade dort wo die Arbeit "an der Basis" gemacht wird - den Amtsgerichten - sind neben reinem Fachwissen vor allem zwischenmenschliche Qualitäten entscheidend.
Wenn man deinen Beitrag so liest, muss man sich nicht wundern, dass viele Leute so denken die Richter mit VB und mehr würden in ihrem Elfenbeinturm sitzen und von oben herab Recht sprechen. Man gewinnt den Eindruck, dass die Klassendenke - VB und eben kein VB - entgegen der landläufigen Meinung weiterhin existiert. Das geht zumindest mir auch immer noch ordentlich gegen den Strich. Objektive Auswahlkriterien sind wichtig und unerlässlich und die Examensnote ist eines davon. Aber eben nur eines - das wird leider oft vergessen.
23.10.2020, 11:42
(23.10.2020, 09:56)Gast schrieb:(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb: Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!
Sorry aber das was du von dir gibst ist einfach Schwachsinn. Natürlich ist nicht jeder mit einem soliden Befriedigend für das Richteramt geeignet. Genauso wenige hat jeder mit VB die Qualifikation. Selbstredend braucht der Richter auch eine gewissen Qualität. Die würde ich ihm allerdings noch nicht absprechen weil er "nur" 7 Punkte hat. Grade dort wo die Arbeit "an der Basis" gemacht wird - den Amtsgerichten - sind neben reinem Fachwissen vor allem zwischenmenschliche Qualitäten entscheidend.
Wenn man deinen Beitrag so liest, muss man sich nicht wundern, dass viele Leute so denken die Richter mit VB und mehr würden in ihrem Elfenbeinturm sitzen und von oben herab Recht sprechen. Man gewinnt den Eindruck, dass die Klassendenke - VB und eben kein VB - entgegen der landläufigen Meinung weiterhin existiert. Das geht zumindest mir auch immer noch ordentlich gegen den Strich. Objektive Auswahlkriterien sind wichtig und unerlässlich und die Examensnote ist eines davon. Aber eben nur eines - das wird leider oft vergessen.
Wenn man keine sonstigen Qualitäten hat, beruft man sich halt auf sein knappes VB. Jeder, der mal eine Klausur geschrieben hat, weiß doch, dass man die eine Woche 7 und die nächste 12 schreiben kann, je nach klausurgegenstand. Dieser Notenkult ist angesichts der Willkür des Examens und dem allgemein hohen Anforderugsniveau lächerlich. Es wird wohl rechtlich reichen, um am AG einen Ladendiebstahl als solchen zu erkennen. Dann kommt es eher auf andere Fähigkeiten an und da hapert es nach meiner Wahrnehmung auch öfter mal.
Das alles sage ich übrigens als jemand, der sehr gut vom Examen behandelt wurde aber man muss sich doch des Zufallsfaktors bewusst sein.
23.10.2020, 11:55
(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb: Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!
Du hast den Schwerpunkt in Rechtsgeschichte bei deiner Notenberechnung noch vergessen.
Vllt ging es um die Hexenverfolgung im Mittelalter bei der Hausarbeit. Was hatten die Richter im Mittelalter, die so abergläubisch waren und geglaubt haben eine Frau könne sich in eine schwarze Katze verwandeln? Auch vb?
23.10.2020, 12:07
Das wäre doch mal ein Thema für eine Doktorarbeit: Bestenauslese im Mittelalter zur Zeit der Hexenverfolgung...
23.10.2020, 13:13
(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb: Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!
Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...
24.10.2020, 09:28
(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb: Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!
Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...
Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...
24.10.2020, 11:23
(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb: Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!
Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...
Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...
... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?