07.09.2016, 17:53
Hallo,
ich würde gern neben dem Ref. einer Nebentätigkeit mit juristischem Bezug nachgehen. Voraussichtlicher Umfang 7-8 Std./ Woche.
Beginne das Ref. im Nov. Hatte VB im 1. StEx.
Gibt es hier Erfahrene, die wissen, wie "streng" das OLG in Sachsen das handhabt?
Danke schonmal :-)
ich würde gern neben dem Ref. einer Nebentätigkeit mit juristischem Bezug nachgehen. Voraussichtlicher Umfang 7-8 Std./ Woche.
Beginne das Ref. im Nov. Hatte VB im 1. StEx.
Gibt es hier Erfahrene, die wissen, wie "streng" das OLG in Sachsen das handhabt?
Danke schonmal :-)
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
26.09.2016, 15:28
Hallo,
Nach Abschnitt XI der "Allgemeine Informationen für den Juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen" (https://www.justiz.sachsen.de/download/r...dienst.pdf - lesen!) sind Nebentätigkeiten anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungsbedürftig. Da du mit unter 8 Wochenstunden im Soll liegst, ist eine Untersagung deiner Nebentätigkeit nicht zu erwarten. Das dürfte erst dann der Fall sein, wenn die Noten (in den Übungsklausuren) dauerhaft schlecht sind und das den Umständen nach darauf zurückgeführt werden kann, dass die Ausbildung unter der Nebentätigkeit leidet. Mir sind Fälle einer untersagten Nebentätigkeit nach einem Jahr Referendariat in Sachsen nicht bekannt geworden.
Beste Grüße
Nach Abschnitt XI der "Allgemeine Informationen für den Juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen" (https://www.justiz.sachsen.de/download/r...dienst.pdf - lesen!) sind Nebentätigkeiten anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungsbedürftig. Da du mit unter 8 Wochenstunden im Soll liegst, ist eine Untersagung deiner Nebentätigkeit nicht zu erwarten. Das dürfte erst dann der Fall sein, wenn die Noten (in den Übungsklausuren) dauerhaft schlecht sind und das den Umständen nach darauf zurückgeführt werden kann, dass die Ausbildung unter der Nebentätigkeit leidet. Mir sind Fälle einer untersagten Nebentätigkeit nach einem Jahr Referendariat in Sachsen nicht bekannt geworden.
Beste Grüße
07.08.2021, 22:11
(26.09.2016, 15:28)Gast schrieb: Hallo,
Nach Abschnitt XI der "Allgemeine Informationen für den Juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen" (https://www.justiz.sachsen.de/download/r...dienst.pdf - lesen!) sind Nebentätigkeiten anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungsbedürftig. Da du mit unter 8 Wochenstunden im Soll liegst, ist eine Untersagung deiner Nebentätigkeit nicht zu erwarten. Das dürfte erst dann der Fall sein, wenn die Noten (in den Übungsklausuren) dauerhaft schlecht sind und das den Umständen nach darauf zurückgeführt werden kann, dass die Ausbildung unter der Nebentätigkeit leidet. Mir sind Fälle einer untersagten Nebentätigkeit nach einem Jahr Referendariat in Sachsen nicht bekannt geworden.
Beste Grüße
Hallo,
mich interessiert die Frage auch, da ich ggf. bald mein Ref in Sachsen starten werde.
Auf dem von dir verlinkten Dokument findet sich ein Verweis auf § 74 SächsBesG, wonach "...das Entgelt auf die Anwärterbezüge angerechnet, soweit es diese übersteigt." (Abs. 1 S. 1 a.E.).
Meine Frage ist, was damit gemeint ist. Also darf ich bis zur Höhe des Referendar-"Gehalts" verdienen (ca. 1,5 brutto) aber nicht mehr?
Viele Grüße