08.10.2020, 14:52
Hat jemand Erfahrungen mit der Praxis der Justiz/Verwaltung, was die Ausübung des Ermessens nach 4 I Nr. 1 BUKG im Hinblick auf die Übernahme von Umzugskosten aus Anlass der Einstellung angeht ?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
08.10.2020, 19:17
Ich hatte bei einer Behörde eine Zusage bekommen, die haben mir direkt einen Bogen für die Umzugskosten mitgeschickt
09.10.2020, 18:03
Hab noch nie gehört das das jmd aus Anlass der Einstellung bekommen hat.
Bei uns wurde schon im Vorstellungsgespräch gesagt, dass es das nur bei Abordnung etc gibt.
Aber wenn du wirklich drauf angewiesen sein solltest, könnte es sein, dass das Amt was dazugibt ;)
Bei uns wurde schon im Vorstellungsgespräch gesagt, dass es das nur bei Abordnung etc gibt.
Aber wenn du wirklich drauf angewiesen sein solltest, könnte es sein, dass das Amt was dazugibt ;)
09.10.2020, 22:45
Zumindest bei den Bundesbehörden ist das üblich. Du musst aber 50km weit weg wohnen