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Vortrag Strafrecht
Gast
Unregistered
 
#1
07.10.2020, 22:13
In Ermangelung eines brauchbaren Lehrbuchs, hier meine Frage:

Sollte ich im Rahmen des Strafrecht-Vortrags insbesondere bei einer StA Aufgabe eine Sachverhaltsdarstellung machen, oder so wie in der Klausur mit dem materiellen Gutachten starten und den SV am Merkmal würdigen ?

Beste Grüße und danke !
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Gast
Unregistered
 
#2
07.10.2020, 22:21
Bei allen Aufgabenstellungen des strafrechtlichen Aktenvortrages muss eine Darstellung des Sachverhaltes erfolgen. Du sollst ja quasi deiner Kammer den Fall vorstellen und ohne Sachverhaltsdarstellung ist die rechtliche Würdigung und dein Vorschlag nicht verständlich.
Als Skript taugt „der Strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ von Jäckel/Schneider was. Dort gewinnt man einen Eindruck, wie man in welcher Konstellation aufbaut und was gängige Formulierungen sind.
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Gast
Unregistered
 
#3
08.10.2020, 07:11
(07.10.2020, 22:21)Gast schrieb:  Bei allen Aufgabenstellungen des strafrechtlichen Aktenvortrages muss eine Darstellung des Sachverhaltes erfolgen. Du sollst ja quasi deiner Kammer den Fall vorstellen und ohne Sachverhaltsdarstellung ist die rechtliche Würdigung und dein Vorschlag nicht verständlich.
Als Skript taugt „der Strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ von Jäckel/Schneider was. Dort gewinnt man einen Eindruck, wie man in welcher Konstellation aufbaut und was gängige Formulierungen sind.


Lässt sich nachvollziehen, soweit du davon sprichst, dass man seiner Kammer den Fall vorstellen soll. Die Frage bezog sich aber insbesondere auf die staatsanwaltliche aufgabenStellung ...
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Gast
Unregistered
 
#4
08.10.2020, 07:25
Das Wort, das dir nicht einfallen mag, lautet „Danke“
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Gast
Unregistered
 
#5
08.10.2020, 07:32
Kann mich da #2 anschließen. In dem erwähnten Skript findet man Antworten auf die allermeisten Konstellationen, auch zur StA.
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Gast
Unregistered
 
#6
08.10.2020, 10:38
(08.10.2020, 07:11)Gast schrieb:  
(07.10.2020, 22:21)Gast schrieb:  Bei allen Aufgabenstellungen des strafrechtlichen Aktenvortrages muss eine Darstellung des Sachverhaltes erfolgen. Du sollst ja quasi deiner Kammer den Fall vorstellen und ohne Sachverhaltsdarstellung ist die rechtliche Würdigung und dein Vorschlag nicht verständlich.
Als Skript taugt „der Strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ von Jäckel/Schneider was. Dort gewinnt man einen Eindruck, wie man in welcher Konstellation aufbaut und was gängige Formulierungen sind.


Lässt sich nachvollziehen, soweit du davon sprichst, dass man seiner Kammer den Fall vorstellen soll. Die Frage bezog sich aber insbesondere auf die staatsanwaltliche aufgabenStellung ...

Dann stell dir halt vor du schilderst es deinem Vorgesetzten in der StA...
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