09.10.2020, 20:41
Hallo an alle,
ich hätte eine kurze Frage zum Thema Arbeitsuchendmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Um eine Sperrzeit zu vermeiden, ist es ja erforderlich sich 3 Monate vor Ablauf der Beschäftigung arbeitssuchend zu melden.
Die Bundesagentur fragt, wann die derzeitige Beschäftigung (Referendariat) voraussichtlich endet.
Mein Referendariat z.B. dauert zunächst ja planmäßig bis zum 31.01.2021. Tatsächlich endet es aber erst mit Ablauf des Tages der mündlichen Prüfung. Das genaue Datum meiner mündlichen Prüfung kenne ich aber 3 Monate vorher nicht...
Daher meine Frage: Welches Datum gibt man/Ihr gegenüber dem Arbeitsamt als voraussichtliches Beschäftigungsende an?
ich hätte eine kurze Frage zum Thema Arbeitsuchendmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Um eine Sperrzeit zu vermeiden, ist es ja erforderlich sich 3 Monate vor Ablauf der Beschäftigung arbeitssuchend zu melden.
Die Bundesagentur fragt, wann die derzeitige Beschäftigung (Referendariat) voraussichtlich endet.
Mein Referendariat z.B. dauert zunächst ja planmäßig bis zum 31.01.2021. Tatsächlich endet es aber erst mit Ablauf des Tages der mündlichen Prüfung. Das genaue Datum meiner mündlichen Prüfung kenne ich aber 3 Monate vorher nicht...
Daher meine Frage: Welches Datum gibt man/Ihr gegenüber dem Arbeitsamt als voraussichtliches Beschäftigungsende an?
09.10.2020, 21:00
Würde einfach das Ende der Kampagne nennen, zu mehr bist du erstmal nicht verpflichtet
09.10.2020, 21:12
Also wenn das der Erstversuch ist kann man sich vllt auch erst melden, wenn man weiss, dass man nicht durchgefallen ist, sonst verlängert sich ja eh alles um ca. 9 Monate.
09.10.2020, 21:28
Würde hier schon mal ausdiskutiert
10.10.2020, 00:21
in Hamburg muss man sich erst melden, wenn man den Tag der mündlichen Prüfung kennt, weil man vorher den Beginn der Arbeitslosigkeit noch nicht benennen kann. wie die behörden das woanders handhaben, weiß ich allerdings nicht
10.10.2020, 08:17
Ergibt sich aus 38 Abs. 1 S. 2 SGB III. Ich hab das in NRW vorher mit der Arbeitsagentur aber abgesprochen und habe mich einen Tag nach meiner mündlichen dort gemeldet. Rufe einfach an und frag nach und lass dir einen Namen geben oder die Auskunft sogar schriftlich bestätigen . Falls sie es am Ende es doch wieder anders sehen.
10.10.2020, 15:31
Ich habe mich jedenfalls lange vorher arbeitssuchend gemeldet und wurde in der Woche vor der mündlichen dann vom Arbeitsamt eingeladen. Zu frühe Arbeitssuchendmeldung sollte man deshalb lieber vermeiden.