29.09.2020, 18:18
(28.09.2020, 19:31)NrW schrieb:(28.09.2020, 07:43)Nrw_123 schrieb: Liebe Mitstreiter,
ich beschäftige mich gerade nochmal mit der Frage, ob man im Gutachten (nicht im Urteil oder praktischen Schriftsätzen) Abkürzungen verwenden kann, die man direkt am Anfang festlegt (bspw M=Mandant; B=Beschuldigter, A= Angeklagter).
Ich höre dazu immer wieder unterschiedliche Sachen, von „kein Problem“ bis hin zu „damit verschaffst du dir einen Vorteil“. Wie seht ihr das und habt ihr es gemacht?
Danke!
Würde es definitiv lassen. Hab ich ebenso gemacht und in meiner Bewertung stand dann Verstoß gegen Chancengleichheit..
Bei mir wurde es auch angekreidet wegen Chancengleichheit. Würde es deswegen auch sein lassen. Wobei unsere AG-Leiter es uns empfohlen hatten. Hat mich im Nachhinein total geärgert.
29.09.2020, 18:54
(29.09.2020, 18:18)Gast schrieb:(28.09.2020, 19:31)NrW schrieb:(28.09.2020, 07:43)Nrw_123 schrieb: Liebe Mitstreiter,
ich beschäftige mich gerade nochmal mit der Frage, ob man im Gutachten (nicht im Urteil oder praktischen Schriftsätzen) Abkürzungen verwenden kann, die man direkt am Anfang festlegt (bspw M=Mandant; B=Beschuldigter, A= Angeklagter).
Ich höre dazu immer wieder unterschiedliche Sachen, von „kein Problem“ bis hin zu „damit verschaffst du dir einen Vorteil“. Wie seht ihr das und habt ihr es gemacht?
Danke!
Würde es definitiv lassen. Hab ich ebenso gemacht und in meiner Bewertung stand dann Verstoß gegen Chancengleichheit..
Bei mir wurde es auch angekreidet wegen Chancengleichheit. Würde es deswegen auch sein lassen. Wobei unsere AG-Leiter es uns empfohlen hatten. Hat mich im Nachhinein total geärgert.
Kann man erkennen wie sehr das deine Note beeinflusst hat?
30.09.2020, 15:37
Gibt es da einen Unterschied vom 1. zum 2. Examen?
Mein Freund hat damals im 1. Examen in der Klausur ebenfalls den Satz mit den §§ und Abkürzungen genutzt und hatte Hammer 13 Punkte in Strafrecht und kein Kommentar dazu. Ich habe es damals auch genutzt, meine Klausur war aber materiell-rechtlich so schlecht, dass es denen egal war, dass ich abkürze.
Was ich damit sagen will ist ganz einfach, es wird im Ergebnis nichts ändern. Entweder hast du so gut abgeliefert, dass es niemanden interessiert oder du hast es so schlecht gemacht, dass es ebenfalls niemanden interessiert.
Im 2.Examen habe ich unzählige Probeklausuren geschrieben: Am Gericht bei 2 unterschiedlichen Prüfern, einer davon sehr sehr streng; bei AS und bei JI: es wurde mir niemals angekreidet.
Im richtigen Examen habe ich es in der S I natürlich gemacht (Anfangssatz, Überschriften weg, sondern direkt OS; Mandat war M; ebenso in der ZIII und SII Klausur und in Ö I) Ich erkläre am Anfang immer schön die Abkürzungen und habe das als sehr (!) hilfreich empfunden. Mit den Abkürzungen hatte ich im Schnitt mindestens 22 bis maximal 29 Seiten (genau so wie in Probeklausuren) Wenn ich mir vorstelle, dass ich jedes mal "Mandant" oder der "Gegner" "Antragsteller/gegner" etc schreibe (wie am Anfang) - das hat viel Zeit gekostet und dieses Risiko gehe ich gerne ein. Kann ja nach den Klausur berichten wie das aktuell "ankommt"...
Mein Freund hat damals im 1. Examen in der Klausur ebenfalls den Satz mit den §§ und Abkürzungen genutzt und hatte Hammer 13 Punkte in Strafrecht und kein Kommentar dazu. Ich habe es damals auch genutzt, meine Klausur war aber materiell-rechtlich so schlecht, dass es denen egal war, dass ich abkürze.
Was ich damit sagen will ist ganz einfach, es wird im Ergebnis nichts ändern. Entweder hast du so gut abgeliefert, dass es niemanden interessiert oder du hast es so schlecht gemacht, dass es ebenfalls niemanden interessiert.
Im 2.Examen habe ich unzählige Probeklausuren geschrieben: Am Gericht bei 2 unterschiedlichen Prüfern, einer davon sehr sehr streng; bei AS und bei JI: es wurde mir niemals angekreidet.
Im richtigen Examen habe ich es in der S I natürlich gemacht (Anfangssatz, Überschriften weg, sondern direkt OS; Mandat war M; ebenso in der ZIII und SII Klausur und in Ö I) Ich erkläre am Anfang immer schön die Abkürzungen und habe das als sehr (!) hilfreich empfunden. Mit den Abkürzungen hatte ich im Schnitt mindestens 22 bis maximal 29 Seiten (genau so wie in Probeklausuren) Wenn ich mir vorstelle, dass ich jedes mal "Mandant" oder der "Gegner" "Antragsteller/gegner" etc schreibe (wie am Anfang) - das hat viel Zeit gekostet und dieses Risiko gehe ich gerne ein. Kann ja nach den Klausur berichten wie das aktuell "ankommt"...
30.09.2020, 15:39
(30.09.2020, 15:37)Gast schrieb: Gibt es da einen Unterschied vom 1. zum 2. Examen?In der Ö II natürlich :)
Mein Freund hat damals im 1. Examen in der Klausur ebenfalls den Satz mit den §§ und Abkürzungen genutzt und hatte Hammer 13 Punkte in Strafrecht und kein Kommentar dazu. Ich habe es damals auch genutzt, meine Klausur war aber materiell-rechtlich so schlecht, dass es denen egal war, dass ich abkürze.
Was ich damit sagen will ist ganz einfach, es wird im Ergebnis nichts ändern. Entweder hast du so gut abgeliefert, dass es niemanden interessiert oder du hast es so schlecht gemacht, dass es ebenfalls niemanden interessiert.
Im 2.Examen habe ich unzählige Probeklausuren geschrieben: Am Gericht bei 2 unterschiedlichen Prüfern, einer davon sehr sehr streng; bei AS und bei JI: es wurde mir niemals angekreidet.
Im richtigen Examen habe ich es in der S I natürlich gemacht (Anfangssatz, Überschriften weg, sondern direkt OS; Mandat war M; ebenso in der ZIII und SII Klausur und in Ö I) Ich erkläre am Anfang immer schön die Abkürzungen und habe das als sehr (!) hilfreich empfunden. Mit den Abkürzungen hatte ich im Schnitt mindestens 22 bis maximal 29 Seiten (genau so wie in Probeklausuren) Wenn ich mir vorstelle, dass ich jedes mal "Mandant" oder der "Gegner" "Antragsteller/gegner" etc schreibe (wie am Anfang) - das hat viel Zeit gekostet und dieses Risiko gehe ich gerne ein. Kann ja nach den Klausur berichten wie das aktuell "ankommt"...
30.09.2020, 16:00
(29.09.2020, 18:18)Gast schrieb:(28.09.2020, 19:31)NrW schrieb:(28.09.2020, 07:43)Nrw_123 schrieb: Liebe Mitstreiter,
ich beschäftige mich gerade nochmal mit der Frage, ob man im Gutachten (nicht im Urteil oder praktischen Schriftsätzen) Abkürzungen verwenden kann, die man direkt am Anfang festlegt (bspw M=Mandant; B=Beschuldigter, A= Angeklagter).
Ich höre dazu immer wieder unterschiedliche Sachen, von „kein Problem“ bis hin zu „damit verschaffst du dir einen Vorteil“. Wie seht ihr das und habt ihr es gemacht?
Danke!
Würde es definitiv lassen. Hab ich ebenso gemacht und in meiner Bewertung stand dann Verstoß gegen Chancengleichheit..
Bei mir wurde es auch angekreidet wegen Chancengleichheit. Würde es deswegen auch sein lassen. Wobei unsere AG-Leiter es uns empfohlen hatten. Hat mich im Nachhinein total geärgert.
Es ärgert die Prüfer maßlos, weshalb es drastische Punktabzüge gibt, es ist nicht praxisgerecht und der Zeitvorteil ist überschaubar. Vor Abkürzungen kann nur eindringlich gewarnt werden.