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Verjährung
Gast
Unregistered
 
#1
27.09.2020, 19:49
Ein Anspruch ist ersichtlich verjährt.

Kann man sich im Urteil auf die diesbezüglichen Ausführungen beschränken?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
27.09.2020, 20:04
Wenn die Einrede erhoben wurde, klar
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
27.09.2020, 20:32
Ja, das wurde sie. Die streiten aber auch um diverse andere Dinge. Jedenfalls aber ist der Anspruch verjährt. 

In einer Klausur (auch wenn es dort wohl sowieso nie der Fall wäre) dürfte man das aber nicht einfach so schreiben? Punkt abschenken?
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