25.09.2020, 19:21
Ist man der Rentenversicherung gegenüber zu Angaben und Nachweisen verpflichtet oder handelt es sich "nur" um eine Obliegenheit, sodass mir ggf Zeiten nicht angerechnet werden?
25.09.2020, 19:46
Kannst Du Dein Anliegen noch ein bisschen präzisieren?
Hast Du Deinen Versicherungsverlauf angefordert? Wenn Du darauf nicht innerhalb von 6 Monaten Nachweise etc. erbringst, wird der festgesetzt (Widerspruch möglich, Ergänzungen können außerhalb des Widerspruchs beantragt werden).
Hast Du Deinen Versicherungsverlauf angefordert? Wenn Du darauf nicht innerhalb von 6 Monaten Nachweise etc. erbringst, wird der festgesetzt (Widerspruch möglich, Ergänzungen können außerhalb des Widerspruchs beantragt werden).
25.09.2020, 19:47
Wenn Du nicht mitmachst, können Dir Leistungen nach pflichtgemäßen Ermessen ganz oder teilweise versagt werden. Insofern: Obliegenheit
26.09.2020, 16:41
(25.09.2020, 19:46)Baaaa schrieb: Kannst Du Dein Anliegen noch ein bisschen präzisieren?
Hast Du Deinen Versicherungsverlauf angefordert? Wenn Du darauf nicht innerhalb von 6 Monaten Nachweise etc. erbringst, wird der festgesetzt (Widerspruch möglich, Ergänzungen können außerhalb des Widerspruchs beantragt werden).
Ja, ich hatte den angefordert. Aber nicht bekommen. Stattdessen so einen Vordruck, den ich ausfüllen soll/darf/muss. Auf dem steht allerdings "soweit nicht bereits im Versicherungsverlauf aufgenommen".
26.09.2020, 17:18
Haha, das habe ich auch gekriegt. Und nachdem ich alles ausgefüllt und nachgereicht habe, was die wollten, habe ich trotz Nachfrage nichts mehr von denen gehört. Wie hoch mein Rentenanspruch aus dem Ref ist, weiss ich leider immer noch nicht.