20.09.2016, 09:11
20.09.2016, 18:39
Ich denke es gilt alles kann, nichts muss.
22.09.2016, 10:18
Wie lernt ihr jetzt in den letzten zwei Wochen vor den Klausuren? Bei mir macht sich langsam die Panik breit und ich hab das Gefühl, alles nochmal durchkauen zu müssen... Hoffentlich reicht es dennoch zumindest für die Zulassung zur mündlichen.
22.09.2016, 11:57
(22.09.2016, 10:18)Gast schrieb: Wie lernt ihr jetzt in den letzten zwei Wochen vor den Klausuren? Bei mir macht sich langsam die Panik breit und ich hab das Gefühl, alles nochmal durchkauen zu müssen... Hoffentlich reicht es dennoch zumindest für die Zulassung zur mündlichen.
Keine Panik, bringt jetzt einfach gar nichts. Ich versuche noch kurz vor Schluss meine Lücken zu schließen und bisschen was zu wiederholen. Mir geht es aber genauso, ich denke, ich müsste alles nochmal durchgehen. Was ich zeitlich aber nicht mehr hinbekommen werde. Konzentriere mich jetzt primär auf die Z-Klausuren und versuche dort nochmal alles zu wiederholen.
28.09.2016, 09:36
Hat sich einer in Rheinland Pfalz beim Prüfungsamt erkundet ob in der StA Klausur die Ausarbeitung einer Abschlussverfügung drankommen kann? Ein Übunfsleiter bei uns meinte, es kämen in Rh Pf keine Erstellung einer Av dran. Kann das einer bestätigen?
28.09.2016, 18:22
(28.09.2016, 09:36)Manni111 schrieb: Hat sich einer in Rheinland Pfalz beim Prüfungsamt erkundet ob in der StA Klausur die Ausarbeitung einer Abschlussverfügung drankommen kann? Ein Übunfsleiter bei uns meinte, es kämen in Rh Pf keine Erstellung einer Av dran. Kann das einer bestätigen?
Eine Antwort bekommt man da sicherlich nicht vom JPA. Grds kann alles drankommen, allerdings war es tatsächlich bis jetzt immer so, dass man eine Anklageschrift schreiben musste.
28.09.2016, 18:39
Anklageschrift sowieso. Dachte ob man zusätzlich die Abschlussverfügung vorher anfertigt.
28.09.2016, 21:35
(28.09.2016, 18:39)Manni111 schrieb: Anklageschrift sowieso. Dachte ob man zusätzlich die Abschlussverfügung vorher anfertigt.
Das ist doch die Regel oder nicht? Also zumindest in NRW. Es gibt nie Anklagen ohne Verfügung. Im Bearbeitervermerk ist ja auch grundsätzlich nicht von Anklage sondern von Entschließung der Staatsanwaltschaft die Rede
28.09.2016, 22:47
29.09.2016, 11:02
Allein schon aus den Umständen Abschlussverfügung ja oder nein und Strafurteil ja oder nein kann bei den Strafrecht Klausuren davon ausgegangen werden, dass diese nicht in den verschiedenen Ländern gleich sein können.