18.09.2020, 16:29
1000 nicht, aber weniger. Oder Zettel oder auf dem Laptop. Irgendein ein Medium zum Zusammenfassen braucht man ja und hat ja auch jeder. Die Unterlagen zu den Klausuren taugen ja auch was für die Mündliche (dazu kommen noch die Protokolle und Aktuelles, neue Rspr. etc.).
18.09.2020, 22:11
(18.09.2020, 11:33)T. Kaiser schrieb: Eure ÖR-Klausuren sind Ringtauschklausuren. Länderspezifische Besonderheiten sind daher v.a. fürs erste Examen wichtig, nicht fürs Zweite. Es macht keinen Sinn, spezifische Landesskripte zu lernen, ohne den Blick über den Tellerrand zu machen!! Eure Klausuren laufen in den anderen Bundesländern doch auch bzw. ihr bekommt deren Klausuren. Wenn es Besonderheiten gibt, dann haben wir im mat. ÖR-Skript darauf verwiesen. Das Skript ist für alle Bundesländer konzipiert, da könnt ihr ganz beruhigt sein, weil wir im Skript (und Kurs) die Klausuren aller Bundesländer ausgewertet haben (die wg. des Ringtauschs ja meinstes ähnlich bzw. sogar oft identisch sind).
Gruss
Torsten
P.S. Ja, das ÖR-Skript ist dick. Ärmel hochkrempeln!
Die gelebte Praxis ist jedoch eine andere. In BW gehört zum Pflichtstoff Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht und Vollstreckung, Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht (ohne Kommunalwahlrecht und Kommunalabga- benrecht), Straßenrecht und im Überblick: Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht.
Dagegen laufen keine Klausuren aus dem Gewerberecht, wie das oft in anderen Bundesländern der Fall ist.
Der Schwerpunkt liegt definitiv im Baurecht. Gerichtsklausuren laufen ohne Tatbestand, der Kern liegt stets auf dem materiellen Recht. Behördenklausuren sehen in aller Regel nur Gutachten vor, auch hier liegt der Fokus im materiellen Recht. Man muss also keine Bescheide pinseln, die sonst der PC von selbst erstellt.
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Dennoch: Das Kaiserskript ist für die in BW relevanten Rechtsgebiete echt okay. Materiell würde ich aber zwingend vertiefen, namentlich mit Rausch, Landesrecht BW oder den landesspezifischen Unterlagen von JI.
18.09.2020, 22:13
Ebenfalls in BW nicht richtig relevant: WaffG und Informationsfreiheitsrechte.