17.09.2020, 10:10
(17.09.2020, 09:14)Gast schrieb:(17.09.2020, 08:51)Gast schrieb:(17.09.2020, 01:25)Gast schrieb: Interessanter, wenn auch älterer Artikel zu richterlicher Willkür:
https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/r...98690.html
In gut unterrichteten Fachkreis wird die dort beschriebene „Willkür“, die in keiner Weise durch irgendwas belegt ist, auch richterliche Unabhängigkeit genannt und gehört zu den tragenden Säulen eines jeden Rechtsstaats. Könnte man sich vorher auch mal Gedanken drüber machen, bevor man solche populistischen Schrottartikel postet.
Der Artikel ist doch kein Schrott, der ist einfach nur gut.
Mit Gewaltenteilung ist eben auch gemeint, dass sich die einzelnen Gewalten durch ein System der „Checks and Balances“ gegenseitig kontrollieren und korrigieren können. M.E. ist es daher schon verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Entscheidung eines Einzelrichters faktisch nicht mehr überprüft werden kann. Auch Entscheidungen mit Streitwerten unter 600,- € können im Einzelfall weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Mindestens genauso bedenklich finde ich es, dass es in erstinstanzlichen Strafsachen vor dem LG keine Berufungsinstanz gibt. Es ist also eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, ohne die Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht nochmal überprüfen zu lassen. Und es kann durchaus vorkommen, dass Sachverständige zu falschen Ergebnissen kommen. Genauso kann auch ein Kollegialorgan mal etwas übersehen.
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