12.09.2020, 10:53
Hallo,
ich bin selbst noch im Ref., aber möchte mich anschließend, wenn alles passt, für die Justiz oder den öD bewerben.
Mich würden mal eure Einschätzungen und Erfahrungen interessieren, inwieweit man dort die Bewerber vorher online checkt und inwieweit das Auswirkungen auf die Bewerbung haben kann. Oder ist sowas eher in der freien Wirtschaft üblich?
Mal ganz abgesehen von den rechtlichen Schwierigkeiten, dass eine solcher online Check gegen Datenschutzrecht verstoßen könnte, weil über Suchmaschinen und soziale Netzwerke nichts gefunden werden kann, was objektiv für die Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis begründen werden soll, erforderlich ist....
Ich selbst bin z. B. als Sängerin unter meinem bürgerlichen Namen im Hobby- und semi-professionellen Bereich aktiv. Wenn man mich also googelt, findet man meine Socialmedia Präzens, Videos, Fotos, Presseartikel und auch Songs über Streaming- und Downloadplattformen. Alles im eher kleinen Rahmen, aber ich bin halt aktiv.
Grundsätzlich darf ich als Beamter in meiner Freizeit ja erstmal machen, wozu ich Lust habe, solange es nichts illegales ist...Könnte es trotzdem negative Auswirkungen haben, dass man dann die künftige Richterin am AG oder die Regierungsrätin der Stadt xy so leicht im Netz findet? Also ist das eventuell nicht gern gesehen, weil es sich für ein Beamtenverhältnis "nicht ziemt"?
Was habt ihr für Erfahrungen und habt ihr vor Bewerbungen vllt sogar überprüft, was man über euch findet, um so eventuell gegenzusteuern?
LG und ein schönes Wochenende!
ich bin selbst noch im Ref., aber möchte mich anschließend, wenn alles passt, für die Justiz oder den öD bewerben.
Mich würden mal eure Einschätzungen und Erfahrungen interessieren, inwieweit man dort die Bewerber vorher online checkt und inwieweit das Auswirkungen auf die Bewerbung haben kann. Oder ist sowas eher in der freien Wirtschaft üblich?
Mal ganz abgesehen von den rechtlichen Schwierigkeiten, dass eine solcher online Check gegen Datenschutzrecht verstoßen könnte, weil über Suchmaschinen und soziale Netzwerke nichts gefunden werden kann, was objektiv für die Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis begründen werden soll, erforderlich ist....
Ich selbst bin z. B. als Sängerin unter meinem bürgerlichen Namen im Hobby- und semi-professionellen Bereich aktiv. Wenn man mich also googelt, findet man meine Socialmedia Präzens, Videos, Fotos, Presseartikel und auch Songs über Streaming- und Downloadplattformen. Alles im eher kleinen Rahmen, aber ich bin halt aktiv.
Grundsätzlich darf ich als Beamter in meiner Freizeit ja erstmal machen, wozu ich Lust habe, solange es nichts illegales ist...Könnte es trotzdem negative Auswirkungen haben, dass man dann die künftige Richterin am AG oder die Regierungsrätin der Stadt xy so leicht im Netz findet? Also ist das eventuell nicht gern gesehen, weil es sich für ein Beamtenverhältnis "nicht ziemt"?
Was habt ihr für Erfahrungen und habt ihr vor Bewerbungen vllt sogar überprüft, was man über euch findet, um so eventuell gegenzusteuern?
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Online Check durch Arbeitgeber - von Gast_w - 12.09.2020, 10:53
RE: Online Check durch Arbeitgeber - von Auch Bln - 12.09.2020, 11:02
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RE: Online Check durch Arbeitgeber - von Gast - 15.09.2020, 18:09
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RE: Online Check durch Arbeitgeber - von Gast - 15.09.2020, 18:26
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