Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
10.09.2020, 15:45
(10.09.2020, 15:33)Gast7 schrieb:(10.09.2020, 14:23)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:12)Gasttt schrieb:(09.09.2020, 22:46)Gast246 schrieb:(09.09.2020, 16:16)Gast247 schrieb: Kann mich Gast 246 nur anschließen.
Dankeschön! Ich hoffe die Fragestellerin nimmt sich die ganzen nicht hilfreichen Kommentare nicht zu Herzen. 7,9 Punkte ist absolut kein Ergebnis, hinter dem man sich verstecken müsste oder das einen irgendwie für die Justiz disqualifiziert! Zum Glück erkennen das manche Bundesländer und rennen nicht den VB Leuten hinterher während Stellen unbesetzt bleiben und die Pensionierungswelle bevorsteht.
Weißt du zufällig aus den Telefonaten wie es so in Wismar aussieht? Und wenn man knapp unter 7,9 hat (eher so 7,5) aber im ersten ein VB (sowohl Staatsteil als auch Schwerpunktbereich), kann das dann auch klappen?
Ist allgemein unwahrscheinlich, in Zeiten von Corona wohl vollkommen ausgeschlossen.
Hä? Mit 7,9 und ohne VB im Ersten soll man gute Chancen haben aber mit 7,5 UND VB im Ersten nicht? :D
Was ist daran so witzig oder unklar?
Das 2. Examen wird nunmal mehr gewichtet. I.Ü. sind z.B. 7,9 im 2. und 8,8 im 1. immer noch besser als 9,1 im 1. und 7,5 im 2. Daran ändert auch ein VB im ersten Examen nichts. Abgesehen davon gibt es z.B. in NRW die starre 7,76Punkte-Grenze. Mit 7,5 bist Du raus, egal wie gut das 1. Examen war.
Unabhängig davon wird man mit diesen Noten auf absehbare Zeit nirgendwo Chancen haben. Es ist echt nicht zu fassen, dass Leute, die kaum 8 Punkte haben, jetzt noch fragen, wo selbst in den neuen Bundesländern ein großer Andrang an besseren Kandidaten besteht.
Es kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, dass die Mindestgrenze nur den sofortigen Ausschluss betrifft. Wenn man nun mal x-Kandidaten mit knapp unter 9 oder sogar drüber hat, dann finden die, die knapp die Mindestgrenze überschritten haben keine Berücksichtigung, sondern landen in der Tonne, weil man den Bedarf mit besseren Leuten stillt. Das ist seit Ausbruch von Corona der Fall und ändert sich auch in naher Zukunft nicht. Nicht zu vergessen, dass der Bedarf in den neuen BL aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte ziemlich gering und nicht mit NRW, RLP oder BaWü vergleichbar ist. Das gilt z.B. auch für das Saarland. Die haben offiziell die Grenze von 7,5 Punkten im 2. Die stellen aber auch nur ca. 0-3 Leute pro Jahr ein. Das ist zwar kein Traumziel, aber da finden sich idR trotzdem noch 3-4 Leute mit besseren Noten, so dass da 7,6 Punkten trotz Überschreitung der Grenze nicht helfen.
10.09.2020, 15:50
Bei welchem OLG arbeitest Du in der Verwaltung?
10.09.2020, 15:57
(10.09.2020, 15:50)Gast schrieb: Bei welchem OLG arbeitest Du in der Verwaltung?
Sollte ironisch sein, oder? Ich erlaube mir trotzdem zu antworten: Ich bin als Richterin derzeit an einem LG, habe aber mit Referendarausbildung und im weiteren Sinne auch mit Einstellungen zu tun.
Abgesehen davon, dass es Allgemeinplätze sind, die jedem bekannt sein sollten: Die Notenberechnung und das Herausfinden der festen Notengrenze in NRW und ihrer Bedeutung, müsste auch ein Grundschüler schaffen.
10.09.2020, 16:05
Komisch, dass es seit Corona in der Justiz mehr Bewerber mit guten Noten gibt. Wurden die alle wegen Corona 2stellig bewertet?
Die guten Absolventen sind doch fast alle in der GK. Oder suchen jetzt diese Leute die vermeintliche Sicherheit in der Justiz wegen Corona? Oder werden nur weniger eingestellt?
Die guten Absolventen sind doch fast alle in der GK. Oder suchen jetzt diese Leute die vermeintliche Sicherheit in der Justiz wegen Corona? Oder werden nur weniger eingestellt?
10.09.2020, 16:05
10.09.2020, 16:06
Zum Thema festen Notengrenzen in NRW zitiere ich die Homepage des OLG Hamm:
"Nach dem Erlass des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 1999 können neben Juristen mit einem Prädikatsexamen auch solche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte, aber mindestens 7,76 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. [...] Eine Punktzahl von 9,0 Punkten und mehr in der zweiten juristischen Staatsprüfung ist daher keine zwingende Voraussetzung für eine Einstellung in den richterlichen Probedienst."
"Nach dem Erlass des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 1999 können neben Juristen mit einem Prädikatsexamen auch solche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte, aber mindestens 7,76 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. [...] Eine Punktzahl von 9,0 Punkten und mehr in der zweiten juristischen Staatsprüfung ist daher keine zwingende Voraussetzung für eine Einstellung in den richterlichen Probedienst."
10.09.2020, 16:09
(10.09.2020, 15:57)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:50)Gast schrieb: Bei welchem OLG arbeitest Du in der Verwaltung?
Sollte ironisch sein, oder? Ich erlaube mir trotzdem zu antworten: Ich bin als Richterin derzeit an einem LG, habe aber mit Referendarausbildung und im weiteren Sinne auch mit Einstellungen zu tun.
Abgesehen davon, dass es Allgemeinplätze sind, die jedem bekannt sein sollten: Die Notenberechnung und das Herausfinden der festen Notengrenze in NRW und ihrer Bedeutung, müsste auch ein Grundschüler schaffen.
Dann solltest du gut genug lesen können, um zu kapieren, dass es hier um MV geht und dort gibt es keine Mindesgrenze von 7,7 sondern nach dem hier geposteten 7,0. Aber gut viel heiße Luft produziert, danke dafür :D
10.09.2020, 16:26
(10.09.2020, 16:09)Gast7 schrieb:(10.09.2020, 15:57)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:50)Gast schrieb: Bei welchem OLG arbeitest Du in der Verwaltung?
Sollte ironisch sein, oder? Ich erlaube mir trotzdem zu antworten: Ich bin als Richterin derzeit an einem LG, habe aber mit Referendarausbildung und im weiteren Sinne auch mit Einstellungen zu tun.
Abgesehen davon, dass es Allgemeinplätze sind, die jedem bekannt sein sollten: Die Notenberechnung und das Herausfinden der festen Notengrenze in NRW und ihrer Bedeutung, müsste auch ein Grundschüler schaffen.
Dann solltest du gut genug lesen können, um zu kapieren, dass es hier um MV geht und dort gibt es keine Mindesgrenze von 7,7 sondern nach dem hier geposteten 7,0. Aber gut viel heiße Luft produziert, danke dafür :D
Du hast doch gefragt "Mit 7,9 und ohne VB im Ersten soll man gute Chancen haben aber mit 7,5 UND VB im Ersten nicht? "
Ich habe Dir allgemeingültig den Unterschied an einem Beispiel erläutert (Grundschulniveau) und konkret die Bedeutung dieses Unterschieds am Beispiel NRW erläutert. Es mag ja sein, dass Du Dich auf MV beziehst. Zum einen heißt der thread aber "Wo Richterin werden?" und nicht "In MV Richterin werden". Zum anderen bist wohl Du derjenige, der heiße Luft produzierst. Sinnvoll oder in irgendeiner Form weiterführend war Deine Frage zum Unterschied oder der folgende Post jedenfalls nicht. Denn denn Kernaspekt scheinst Du nicht begriffen zu haben.
Es ist i.Ü. sicherlich sinnvoller, wenn hier jemand mit einer gewissen Praxiserfahrung schreibt, der seinen aktuellen Referendaren auch derzeit erklären muss, dass eben mit knapp unter VB derzeit keine realistische Chance in irgendeinem Bundesland besteht, als wenn sich jemand ohne die entsprechende Kenntnis nur in Klugscheißermanier aufspielt.
Dass meine Antwort nicht unbedingt dem entspricht, was manch einer gerne hören würde, ist mir bewusst. Ein patziger Tonfall Deinerseits ändert an der Lage jedoch nichts und macht es auch für die TE oder andere Interessenten mit den Noten nicht besser.
10.09.2020, 16:31
Du stellst Dich also als AG-Leiter*in vor die Referendare hin und sagst "Knapp unter VB reicht derzeit in keinem Bundesland für den Richterdienst", ohne zu wissen, wie es z.B. im MV nun genau ist?
10.09.2020, 16:38
(10.09.2020, 16:26)Gast schrieb:(10.09.2020, 16:09)Gast7 schrieb:(10.09.2020, 15:57)Gast schrieb:(10.09.2020, 15:50)Gast schrieb: Bei welchem OLG arbeitest Du in der Verwaltung?
Sollte ironisch sein, oder? Ich erlaube mir trotzdem zu antworten: Ich bin als Richterin derzeit an einem LG, habe aber mit Referendarausbildung und im weiteren Sinne auch mit Einstellungen zu tun.
Abgesehen davon, dass es Allgemeinplätze sind, die jedem bekannt sein sollten: Die Notenberechnung und das Herausfinden der festen Notengrenze in NRW und ihrer Bedeutung, müsste auch ein Grundschüler schaffen.
Dann solltest du gut genug lesen können, um zu kapieren, dass es hier um MV geht und dort gibt es keine Mindesgrenze von 7,7 sondern nach dem hier geposteten 7,0. Aber gut viel heiße Luft produziert, danke dafür :D
Du hast doch gefragt "Mit 7,9 und ohne VB im Ersten soll man gute Chancen haben aber mit 7,5 UND VB im Ersten nicht? "
Ich habe Dir allgemeingültig den Unterschied an einem Beispiel erläutert (Grundschulniveau) und konkret die Bedeutung dieses Unterschieds am Beispiel NRW erläutert. Es mag ja sein, dass Du Dich auf MV beziehst. Zum einen heißt der thread aber "Wo Richterin werden?" und nicht "In MV Richterin werden". Zum anderen bist wohl Du derjenige, der heiße Luft produzierst. Sinnvoll oder in irgendeiner Form weiterführend war Deine Frage zum Unterschied oder der folgende Post jedenfalls nicht. Denn denn Kernaspekt scheinst Du nicht begriffen zu haben.
Es ist i.Ü. sicherlich sinnvoller, wenn hier jemand mit einer gewissen Praxiserfahrung schreibt, der seinen aktuellen Referendaren auch derzeit erklären muss, dass eben mit knapp unter VB derzeit keine realistische Chance in irgendeinem Bundesland besteht, als wenn sich jemand ohne die entsprechende Kenntnis nur in Klugscheißermanier aufspielt.
Dass meine Antwort nicht unbedingt dem entspricht, was manch einer gerne hören würde, ist mir bewusst. Ein patziger Tonfall Deinerseits ändert an der Lage jedoch nichts und macht es auch für die TE oder andere Interessenten mit den Noten nicht besser.
Die Allgemeingültigkeit deiner Aussage ist absolut anmaßend. Ich wurde erst kürzlich mit knapp unter VB in Bayern eingestellt. Du solltest dich also etwas zurückhalten. Das hat nichts damit zu tun, dass derzeit die Anforderungen gestiegen sind und man auch nichts beschönigen soll. Aber du kannst einfach nicht wissen, wie es in jedem BL konkret aussieht.