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Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen
Gast
Unregistered
 
#1
30.08.2020, 15:49
Vielleicht die Frage eines Naiven: Kann man sich nach den schriftlichen Prüfungen, aber vor Vorliegen des Prüfungsergebnisses, auf eine Volljuristenstelle bewerben? 

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst, die sowohl für Bewerber mit 1. + 2. juristschen Staatsexamen, aber auch für Diplom Verwaltungswissenschaft, Agrarwissenschaft oder Ernährungswissen ausgeschrieben ist. Es wäre quasi mein "Traumjob" und ich möchte mir die Gelegenheit ungern entgehen lassen. Mein Prüfungsergnis soll eine Woche nach Schluss der Bewerbungsfrist kommen. 

Ist eine Bewerbung zum jetzigen Zeitpunkt verschwendete Mühe oder würde eine Bewerbung vielleicht sogar überheblich wirken?
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Lawyerin2
Unregistered
 
#2
30.08.2020, 15:53
Ich verstehe nicht, wieso man nicht einfach mal dort anruft und höflich nachfragt, ob das ginge.
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Gast
Unregistered
 
#3
30.08.2020, 16:02
(30.08.2020, 15:49)Gast schrieb:  Vielleicht die Frage eines Naiven: Kann man sich nach den schriftlichen Prüfungen, aber vor Vorliegen des Prüfungsergebnisses, auf eine Volljuristenstelle bewerben? 

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst, die sowohl für Bewerber mit 1. + 2. juristschen Staatsexamen, aber auch für Diplom Verwaltungswissenschaft, Agrarwissenschaft oder Ernährungswissen ausgeschrieben ist. Es wäre quasi mein "Traumjob" und ich möchte mir die Gelegenheit ungern entgehen lassen. Mein Prüfungsergnis soll eine Woche nach Schluss der Bewerbungsfrist kommen. 

Ist eine Bewerbung zum jetzigen Zeitpunkt verschwendete Mühe oder würde eine Bewerbung vielleicht sogar überheblich wirken?


In der freien Wirtschaft ist das vollkommen üblich. Zumindest wenn die schriftliche Note gut genug ist (ab 8,0) kann man auch von GKs unterkommen. Ich hatte 9,6 und bin bei Hengeler eingestellt worden. War aber auch eine Vornote unter den besten  5 Prozent
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Auch Bln
Unregistered
 
#4
30.08.2020, 21:21
Wenn Deine Schriftliche so gut ist, dass Du mit ihr die Einstellungsvoraussetzungen erfüllst, solltest Du bei der auschreibenden Stelle anrufen.
Die Praxis unterscheidet sich da je nach Dienstherr. Es gibt teilweise im Justizdienst und im Bereich des ÖD die Möglichkeit, mit der schriftlichen geladen zu werden, solange das Endergebnis zur finalen Einstellungsentscheidung vorliegt (Bestenauslese geht nur mit dem Endergebnis).
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Gast
Unregistered
 
#5
30.08.2020, 21:59
(30.08.2020, 21:21)Auch Bln schrieb:  Wenn Deine Schriftliche so gut ist, dass Du mit ihr die Einstellungsvoraussetzungen erfüllst, solltest Du bei der auschreibenden Stelle anrufen.
Die Praxis unterscheidet sich da je nach Dienstherr. Es gibt teilweise im Justizdienst und im Bereich des ÖD die Möglichkeit, mit der schriftlichen geladen zu werden, solange das Endergebnis zur finalen Einstellungsentscheidung vorliegt (Bestenauslese geht nur mit dem Endergebnis).


Das stimmt nicht. Ich wurde in Rheinland-Pfalz mit der Vornote einstellt. Bedingung war nur ein bestandenes Examen für für Ernennung. Bei zwei meiner Kollegen genauso.

Zumal die Klausuren auch eher die Leistungsfähigkeit wiedergegeben, als die - noch weitaus mehr vom Zufall abhängige - mündliche Prüfung.
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Auch Bln
Unregistered
 
#6
31.08.2020, 06:41
(30.08.2020, 21:59)Gast schrieb:  
(30.08.2020, 21:21)Auch Bln schrieb:  Wenn Deine Schriftliche so gut ist, dass Du mit ihr die Einstellungsvoraussetzungen erfüllst, solltest Du bei der auschreibenden Stelle anrufen.
Die Praxis unterscheidet sich da je nach Dienstherr. Es gibt teilweise im Justizdienst und im Bereich des ÖD die Möglichkeit, mit der schriftlichen geladen zu werden, solange das Endergebnis zur finalen Einstellungsentscheidung vorliegt (Bestenauslese geht nur mit dem Endergebnis).


Das stimmt nicht. Ich wurde in Rheinland-Pfalz mit der Vornote einstellt. Bedingung war nur ein bestandenes Examen für für Ernennung. Bei zwei meiner Kollegen genauso.

Zumal die Klausuren auch eher die Leistungsfähigkeit wiedergegeben, als die - noch weitaus mehr vom Zufall abhängige - mündliche Prüfung.


Dann hätte das in der Stellenausschreibung so erwähnt oder dieser Fall vorgesehen werden müssen - ansonsten wäre das Verfahren bei einer Konkurrenten-Klage jedenfalls theoretisch angreifbar. 
Aber wenn das im Stellenbesetzungsverfahren vorgesehen ist - kein Problem. Deswegen ja anrufen - die auschreibenden Stelle weiß am besten Bescheid.
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Gast
Unregistered
 
#7
31.08.2020, 06:50
In seiner Frage hat OP bereits gesagt, dass er die Noten erst nach Ablauf der Frist bekommt.
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BMJV
Unregistered
 
#8
31.08.2020, 07:31
(30.08.2020, 15:49)Gast schrieb:  Vielleicht die Frage eines Naiven: Kann man sich nach den schriftlichen Prüfungen, aber vor Vorliegen des Prüfungsergebnisses, auf eine Volljuristenstelle bewerben? 

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst, die sowohl für Bewerber mit 1. + 2. juristschen Staatsexamen, aber auch für Diplom Verwaltungswissenschaft, Agrarwissenschaft oder Ernährungswissen ausgeschrieben ist. Es wäre quasi mein "Traumjob" und ich möchte mir die Gelegenheit ungern entgehen lassen. Mein Prüfungsergnis soll eine Woche nach Schluss der Bewerbungsfrist kommen. 

Ist eine Bewerbung zum jetzigen Zeitpunkt verschwendete Mühe oder würde eine Bewerbung vielleicht sogar überheblich wirken?

Ich hatte meine mündliche Prüfung kurz nach Bewerbungsschluss für eine Ausschreibung für Volljuristen im BMJV. Auf telefonische Nachfrage hat man mir dort mitgeteilt, dass es überhaupt kein Problem ist, das Zeugnis nachzureichen. Voraussetzung war nur, dass es bis zum Auswahlverfahren/bis zur Einstellungsentscheidung vorliegt.
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Gast
Unregistered
 
#9
08.09.2020, 16:14
Ich wärme das Thema mal wieder auf. Habe darüber nachgedacht, mich schon nach den Klausuren des 2.Examens auf Anwaltsstellen zu bewerben - sprich vor Vorliegen der Vornoten. Lohnt sich das aktuell überhaupt (Stichwort: Corona)? Denn falls nein, spare ich mir die Mühe lieber..
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Gast
Unregistered
 
#10
08.09.2020, 17:34
(08.09.2020, 16:14)Gast schrieb:  Ich wärme das Thema mal wieder auf. Habe darüber nachgedacht, mich schon nach den Klausuren des 2.Examens auf Anwaltsstellen zu bewerben - sprich vor Vorliegen der Vornoten. Lohnt sich das aktuell überhaupt (Stichwort: Corona)? Denn falls nein, spare ich mir die Mühe lieber..


Wieso soll sich das aktuell nicht lohnen? Einen Job zu haben (gerade, wenn es der "Traumjob" ist), ist immer gut. Auch in Zeiten von Corona. Und auch in diesen Zeiten wirst du mit deiner Qualifikation einiges in die Waagschale werfen können.
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