05.04.2022, 14:18
(04.04.2022, 21:27)RechtBW schrieb:(04.04.2022, 17:51)Gast schrieb: Wenn der Gegner was Unerwartetes / Neues vorträgt: Schriftsatzfrist beantragen!
Wenn das Gericht seine Rechtsauffassung mitteilt, dann fasse das als Hinweis auf und dann: Schriftsatzfrist beantragen!
Bei letzterem wird dich ein erfahrener Richter milde anlächeln und dir mit süffisanten Lächeln mitteilen, dass in rechtlicher Hinsicht jeder Zeit vorgetragen werden kann - einen Satz später wird er VT auf in einer Woche bestimmen
Das Eine hat mit dem Anderen aber nichts zu tun. Natürlich ist rechtliches Vorbringen nie präkludiert, aber Hinweise sind rechtzeitig zu erteilen und den Parteien ist Gelegenheit zu geben, Stellung hierzu zu nehmen. Kommt das Gericht im Termin mit einer Rechtsansicht, die das ganze Verfahren auf den Kopf stellt und will dazu keine Stellungnahmefrist gewähren, wäre die Folge dann eben Rechtsmittel, zur Not Gehörsrüge. Damit kann sich ein Gericht auch unnötige Arbeit schaffen.
Gute Richter zeichnen sich dadurch aus, dass sie Hinweise bei Zeiten erteilen und im Termin ordentlich in den Sach- und Streitstand einführen. In der Regel sind auf der Grundlage dann auch vernünftige Einigungen zu finden, was dem Gericht Arbeit spart.
05.04.2022, 15:18
(05.04.2022, 14:18)Gast schrieb:(04.04.2022, 21:27)RechtBW schrieb:(04.04.2022, 17:51)Gast schrieb: Wenn der Gegner was Unerwartetes / Neues vorträgt: Schriftsatzfrist beantragen!
Wenn das Gericht seine Rechtsauffassung mitteilt, dann fasse das als Hinweis auf und dann: Schriftsatzfrist beantragen!
Bei letzterem wird dich ein erfahrener Richter milde anlächeln und dir mit süffisanten Lächeln mitteilen, dass in rechtlicher Hinsicht jeder Zeit vorgetragen werden kann - einen Satz später wird er VT auf in einer Woche bestimmen
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Gute Richter zeichnen sich dadurch aus, dass sie Hinweise bei Zeiten erteilen und im Termin ordentlich in den Sach- und Streitstand einführen. In der Regel sind auf der Grundlage dann auch vernünftige Einigungen zu finden, was dem Gericht Arbeit spart.
War ein Highlight während meiner Zeit beim Zivilrichter. Termin zur Vermeidung einer unerwarteten Entscheidung :)
Richter: "Jetzt mal außerhalb der Protokolls, wer meinen Sie denn, wer hier das Verfahren gewinnt. Nachdem wie die Verhandlung gelaufen ist und auch nachdem wie ich mich hier positioniert haben." Die Anwälte haben ehrlich geantwortet und dann hat mein Richter den Anwälten erklärt, dass auch er bisher den Fehler gemacht hatte, das Gesetz komplett zu lesen und auf einen Absatz im BGB hingewiesen, den bisher auch keiner der Anwälte genannt hatte und der den Fall um 180 Grad drehte.
Ja die Anwälte haben dann noch mal eine kurze Frist bekommen, insbesondere auch damit es später für den Mandanten nicht so dämlich aussieht. Es gibt also auch Richter, die die Nöte der RAs kennen.
Aber Richtung der Ausgangsfrage:
Schau, dass Du sauber vorbereitet bist. Die Akte sollte gut strukturiert sein, damit du nicht ewig blättern musst. Wichtigsten Themen schon mal raus schreiben. Heftnoti in die Akte. Tragende Argumente markieren, kritische oder wacklige Aussagen der Gegenseite ebenso. Das Gericht mit Respekt behandeln und nicht zu aufgeregt sein. Ist der Mandant auch dabei? Ihn sauber briefen was da ggf. passieren kann
05.04.2022, 22:53
(05.04.2022, 14:18)Gast schrieb:(04.04.2022, 21:27)RechtBW schrieb:(04.04.2022, 17:51)Gast schrieb: Wenn der Gegner was Unerwartetes / Neues vorträgt: Schriftsatzfrist beantragen!
Wenn das Gericht seine Rechtsauffassung mitteilt, dann fasse das als Hinweis auf und dann: Schriftsatzfrist beantragen!
Bei letzterem wird dich ein erfahrener Richter milde anlächeln und dir mit süffisanten Lächeln mitteilen, dass in rechtlicher Hinsicht jeder Zeit vorgetragen werden kann - einen Satz später wird er VT auf in einer Woche bestimmen
Das Eine hat mit dem Anderen aber nichts zu tun. Natürlich ist rechtliches Vorbringen nie präkludiert, aber Hinweise sind rechtzeitig zu erteilen und den Parteien ist Gelegenheit zu geben, Stellung hierzu zu nehmen. Kommt das Gericht im Termin mit einer Rechtsansicht, die das ganze Verfahren auf den Kopf stellt und will dazu keine Stellungnahmefrist gewähren, wäre die Folge dann eben Rechtsmittel, zur Not Gehörsrüge. Damit kann sich ein Gericht auch unnötige Arbeit schaffen.
Gute Richter zeichnen sich dadurch aus, dass sie Hinweise bei Zeiten erteilen und im Termin ordentlich in den Sach- und Streitstand einführen. In der Regel sind auf der Grundlage dann auch vernünftige Einigungen zu finden, was dem Gericht Arbeit spart.
So und nicht anders ist es. Entweder ist der Hinweis unnötig, dann ist er keiner und es gibt auch keine Stellungnahmefrist, oder er ist nötig, dann wird er frühzeitig erteilt, oder es ergibt sich ausnahmsweise etwas Neues bzw. wir sind im wirklich frühen feT, dann gibt es die Schriftsatz-Frist. Alles andere ist nicht ZPO-konform und führt zum Wiedereröffnen des Verfahrens oder vermeidbarer Arbeit fürs Rechtsmittelgericht.