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  5. Gewerbe und Einkommensteuer bei Immo GmbH?
1 2 »
Antworten

 
Gewerbe und Einkommensteuer bei Immo GmbH?
ImmoMogulHessen
Unregistered
 
#1
23.08.2020, 02:23
Moin,

derzeit bietet sich mir die Möglichkeit einige Immobilien zu übernehmen und nebenher noch ein bisschen Jura als Anwalt zu machen. Frage mich jetzt gerade, ob es sinnvoller wäre die Immos als Privatperson zu übernehmen oder eine Firma mit meinen Geschäftspartner und Miteigentümer aufzumachen und die darin zu bündeln (GbR, GmbH...irgendwie sowas).

Gibt es da irgend einen vorteil?

Aktuell denke ich mir:

Privat:
Gewinn (Mieten abzüglich Renovierungskosten etc) - Einkommensteuer

Gesellschaft:
Gewinn (Mieten abzüglich Renovierungskosten etc) - Gewerbesteuer - einkommensteuer (bei Privatentnahme...irgendwovon muss man ja leben)

Lässt sich auch auf andere Geschäftsbereiche übertragen die frage: ZAHLT MAN BEI NEM GEWERBE NICHT IMMER DRAUF bzw. DOPPELT STEUERN?

Sehe grad die Vorteile nicht, weiß aber, dass es viele so machen...
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Gast
Unregistered
 
#2
23.08.2020, 08:14
Wenn du Anwalt sein willst, musst du einerseits auf darauf achten, dass deine Unabhängigkeit gewahrt ist. Der Betrieb eines Gewerbes kann problematisch sein.

Für die Gewerbesteuer gibt es (außer bei einer KapG) einen Steuerfreibetrag von ca. 24.000 Euro.
Auf die Einkommensteuer wird die Gewerbesteuer teilweise angerechnet.

Für Details solltest du einen Steuerberater beauftragen
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Gast
Unregistered
 
#3
23.08.2020, 08:23
Wenn du die Immobilien nur vermietest musst du keine Gewerbesteuer zahlen du Depp, egal wie hoch die Einnahmen sind. Gewerbesteuer zahlst du nur wenn du mit Immobilien gewerblich handelst, sprich Kauf und Verkauf, Vermietung ist nur Vermögensverwaltung
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Gast
Unregistered
 
#4
23.08.2020, 08:25
Außerdem, am besten lässt du deine Frau das Ding kaufen, gibt steuerliche Vorteile, Guck einfach bei YouTube paar Videos an
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Gast
Unregistered
 
#5
23.08.2020, 08:26
(23.08.2020, 08:23)Gast schrieb:  Wenn du die Immobilien nur vermietest musst du keine Gewerbesteuer zahlen du Depp, egal wie hoch die Einnahmen sind. Gewerbesteuer zahlst du nur wenn du mit Immobilien gewerblich handelst, sprich Kauf und Verkauf, Vermietung ist nur Vermögensverwaltung


Wenn er ein Gewerbe gründet und der Inhalt dieses Gewerbes Vermietung und Verpachtung ist, dann unterliegen die Mieteinnahmen natürlich der Gewerbesteuer
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Gast
Unregistered
 
#6
23.08.2020, 08:34
(23.08.2020, 08:26)Gast schrieb:  
(23.08.2020, 08:23)Gast schrieb:  Wenn du die Immobilien nur vermietest musst du keine Gewerbesteuer zahlen du Depp, egal wie hoch die Einnahmen sind. Gewerbesteuer zahlst du nur wenn du mit Immobilien gewerblich handelst, sprich Kauf und Verkauf, Vermietung ist nur Vermögensverwaltung


Wenn er ein Gewerbe gründet und der Inhalt dieses Gewerbes Vermietung und Verpachtung ist, dann unterliegen die Mieteinnahmen natürlich der Gewerbesteuer

Gewerblich wird's erst wenn die Mieter schnell wechseln zb Hotel oder Air bnb. Bei normaler Vermietung und Verpachtung ist es so gut wie immer Vermögensverwaltung.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finan...98389.html
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Anonymous
Unregistered
 
#7
23.08.2020, 08:36
(23.08.2020, 08:23)Gast schrieb:  Wenn du die Immobilien nur vermietest musst du keine Gewerbesteuer zahlen du Depp, egal wie hoch die Einnahmen sind. Gewerbesteuer zahlst du nur wenn du mit Immobilien gewerblich handelst, sprich Kauf und Verkauf, Vermietung ist nur Vermögensverwaltung

Warum muss man eigentlich gleich beleidigen? Nur weil man in der Anonymität des Internets unterwegs ist? Ein sehr schwaches Argument.
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Gast
Unregistered
 
#8
23.08.2020, 08:48
(23.08.2020, 08:34)Gast schrieb:  
(23.08.2020, 08:26)Gast schrieb:  
(23.08.2020, 08:23)Gast schrieb:  Wenn du die Immobilien nur vermietest musst du keine Gewerbesteuer zahlen du Depp, egal wie hoch die Einnahmen sind. Gewerbesteuer zahlst du nur wenn du mit Immobilien gewerblich handelst, sprich Kauf und Verkauf, Vermietung ist nur Vermögensverwaltung


Wenn er ein Gewerbe gründet und der Inhalt dieses Gewerbes Vermietung und Verpachtung ist, dann unterliegen die Mieteinnahmen natürlich der Gewerbesteuer

Gewerblich wird's erst wenn die Mieter schnell wechseln zb Hotel oder Air bnb. Bei normaler Vermietung und Verpachtung ist es so gut wie immer Vermögensverwaltung.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finan...98389.html

Das ist klar, doch wenn er ein Gewerbe anmeldet muss er nun mal, auch wenn er es nicht hätte anmelden müssen, Gewerbesteuer zahlen. Und da dies seine Frage ist, beantworte ich nicht eine andere :)
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Gast
Unregistered
 
#9
23.08.2020, 08:54
(23.08.2020, 08:48)Gast schrieb:  
(23.08.2020, 08:34)Gast schrieb:  
(23.08.2020, 08:26)Gast schrieb:  
(23.08.2020, 08:23)Gast schrieb:  Wenn du die Immobilien nur vermietest musst du keine Gewerbesteuer zahlen du Depp, egal wie hoch die Einnahmen sind. Gewerbesteuer zahlst du nur wenn du mit Immobilien gewerblich handelst, sprich Kauf und Verkauf, Vermietung ist nur Vermögensverwaltung


Wenn er ein Gewerbe gründet und der Inhalt dieses Gewerbes Vermietung und Verpachtung ist, dann unterliegen die Mieteinnahmen natürlich der Gewerbesteuer

Gewerblich wird's erst wenn die Mieter schnell wechseln zb Hotel oder Air bnb. Bei normaler Vermietung und Verpachtung ist es so gut wie immer Vermögensverwaltung.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finan...98389.html

Das ist klar, doch wenn er ein Gewerbe anmeldet muss er nun mal, auch wenn er es nicht hätte anmelden müssen, Gewerbesteuer zahlen. Und da dies seine Frage ist, beantworte ich nicht eine andere :)


Hat er aber nicht gesagt, er hat offensichtlich dies nur fälschlicherweise angenommen, daher steht da auch "denke ich mir" aber netter Versuch deine fehlende Kompetenz und deine schwachen Kenntnisse zu kaschieren
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Gast
Unregistered
 
#10
23.08.2020, 09:04
Wichtig auch: Nur, wenn du die Immobilien privat hältst, kannst du nach Ablauf von 10 Jahren spekulationssteuerfrei verkaufen.
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