21.08.2020, 15:39
Naja also nur vom Urteilsstil kommt dieses Ergebnis definitiv nicht.. Stimme den Ausführungen oben zu!
21.08.2020, 15:40
(21.08.2020, 15:17)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:26)NordiRhein schrieb: Mal was zu den AG-Klausuren: Einfach lächerlich, abschreiben und Punkte kassieren. Wer irgendwas auf diese AG-Klausuren geben sollte, den kann ich nicht verstehen. Skripte benutzen, Lösungsskizze abschreiben, 16 Punkte kassieren. Herzlichen Glückwunsch.
Ja aber man sollte schon bedenken, dass man 16 Punkte bspw. nur bekommt wenn man auch einen super Urteilsstil hat. Das ist dann jdf. auf der Habenseite :D
Naja also nur vom Urteilsstil kommt dieses Ergebnis definitiv nicht.. Stimme den Ausführungen oben zu!
21.08.2020, 17:05
(20.08.2020, 21:50)ABCNRW schrieb:(20.08.2020, 21:18)Analyse schrieb: „Sinnhaftigkeit der Examensklausuren - Warum schreiben wir Juristen die Klausuren eigentlich noch immer von Hand, statt am PC?“
Beamtenmentalität: Warum zusätzliche Arbeit und Probleme schaffen? Juristenmentalität und Risikoaversion: Jeder Neuerung wird misstraut, bis es gar nicht mehr anders geht. Die Folge ist, dass eine Berufszulassungsprüfung etwas Praxisfernes prüft. Kein Anwalt/Richter schreibt mit der Hand. Das PC-Examen müsste schon seit Jahren Standard sein. In anderen Ländern ist es das längst.
„Warum werden die Examensklausuren nur noch auf Zeitnot ausgelegt, statt auf gute, gehaltvolle und kreative Lösung?“
Weil sonst eine (prüfungsrechtlich beanstandungsfreie) Notendifferenzierung nicht mehr möglich wäre. Wer will in der Tiefe schon beurteilen können, ob Arg A oder Arg B nun 4, 6, 9 oder 10 Punkte rechtfertigt. Durch Zeitnot und Faktenflut kann man Gründe schaffen: Bei einigen fehlt der praktische Teil oder es wird ein Baustein des Sachverhaltes in der Eile falsch gelesen: Schon geht’s ums Überleben. Bei denjenigen, die fertig werden, kann man bei den mittelmäßigen die mangelnde Tiefe oder die hastigen Ungenauigkeiten bemängeln. Im Zweifel kann eine fehlende Formalität gerügt werden (zB beim RA-Gutachten an der falschen Stelle den Urteilsstil benutzt. Als ob das die Qualifikation deines Auftretens vor Gericht und deiner Schriftsätze bestimmte). Angesichts oftmals fehlender logischen Überprüfbarkeit von „Richtigkeit“ im Detail, muss man überprüfbare Fehler produzieren. Dazu behilft man sich mit der Überfrachtung der Sachverhalte.
„Korrekturen - Ist es fair, dass beispielsweise eine Z1-Klausur bei ein und dem selben Durchgang, am gleichen Klausurort und im selben Klausurraum von verschiedenen Erst- und auch ZweitKorrektoren korrigiert wird?“
Nein. Aber es wäre kaum ein Korrektor bereit, sämtliche Arbeiten eines Durchgangs zu korrigieren (in einem BLand, geschweige denn im Ring, falls die gleiche Klausur läuft).
„Welcher Sinn steckt dahinter, dass der Zweitkorrektor immer das Votum des Erstkorrektors vorab sieht?“
Kosten- und Arbeitsvermeidung. Die Benotung läge schlicht zu häufig zu weit auseinander. Es wäre jedes Mal wieder eine Abstimmung oder gar eine Drittkorrektur nötig - und produzierte mehr Widersprüche. Das würde Verwaltungsaufwand produzieren.
„Allgemein - Warum sind die Durchgänge in Juni und Dezember wirklich immer die schwersten?“
Das ist ein Gerücht bzw. zuletzt Zufall. Ältere Klausuren aus Juni und Dezember waren keine Ausfaller. Im Übrigen ist zwischen Schwierigkeitsgrad und Benotung zu unterscheiden. Letztere ist in diesen Durchgängen nicht schlechter ausgefallen.
„Hand auf's Herz: Bayern hat doch wohl eindeutig das härteste Examen aller Bundesländer und NRW das leichteste, oder etwa nicht?“
Bayern muss mehr Klausuren schreiben und hat stofflich mehr Umfang. Dafür ist immerhin Kommentierung erlaubt. Es müssen meist keine Tatbestände geschrieben werden und es gibt andere Abweichungen. Die Klausuren sind meist nicht ganz so umfangreich. Die Benotung ist im oberen Bereich großzügiger. Aber theoretisch muss man mehr wissen, ja. Dass allein dadurch die juristische Qualität höher sei, mag man bezweifeln. Irgendjemand schrieb, dass das Ermächtigungsgesetz mal in Bayern lief und die Mehrheit es für verfassungsgemäß hielt.
NRW hat - wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt - nicht das leichteste, da es stofflich mehr verlangt als andere BLänder. In einigen Bundesländern gibt es manche Klausurtypen gar nicht (zB keine Strafurteilsklausur in Berlin, Nds etc.), kein Kommunalrecht als Prüfungsmaterie usw., Zwangsvollstreckungsrecht läuft in NRW meines Wissens immer, während es woanders per Zufall läuft oder sich ganz vermeiden lässt. In manchen Ländern kann man durch Wahlklausuren bestimmten Klausurtypen und -inhalten gezielt aus dem Weg gehen und Klausurstoff aussparen. Das reduziert je nach Wahl den erforderlichen Wissensstock. Und zuletzt beträgt meines Wissens die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag in NRW lediglich 60 Minuten, während sie bei vergleichbaren Sachverhalten teilweise 90 Minuten beträgt.
„Fairness bei der Mündlichen: Wieso gibt es Vorsitzende bzw. Kommissionen, die einen bestimmten Ruf weg haben und wie ist das dann mit der Vergleichbarkeit der Noten unter den Referendaren, wenn manche "nettere" Kommissionen hatten? Spielt Glück dann also doch eine Rolle?“
Natürlich. Manche Korrektoren geben grds. grob die schriftliche Note +- 1, Manche selten unter 8. Manche wiederum fast nie über 10.
„Super Stationszeugnisse, nie durch eine einzige Klausur im Ref. gefallen... und nun ein richtig bescheidens Examen? Wie passt das zusammen?“
Zum einen mangelnde Vergleichbarkeit der Prüfer, unterschiedliche Mitreferendare, zum anderen Dinge wie Prüfungsangst. Was die praktischen Arbeiten angeht: Die haben wenig mit den schriftlichen Klausuren gemein - siehe schon oben: In der Zivilstation arbeitest du das Urteil aus wie ein Richter: Schlägst nach, reflektierst, schreibst ein angemessenes und gerechtes lege arte Ergebnis - am PC. In der Prüfung hetzt du durch angerissene Probleme und wiederkannte Fallkonstellationen und zwingst dich, den erstbesten, seichten Gedanken schnell aufs Papier zu quälen, damit du fertig wirst. Der Unterschied zwischen praktischer Arbeit und dem Lernen für die Klausuren liegt für jeden auf der Hand.
Unsere jetzigen Durchgänge brauchen sich jedenfalls vor den Damen und Herren älteren Jahrgangs nicht zu verstecken. Früher gab es das Hausarbeitsexamen. Und für den Aktenvortrag hatte man mehrere Tage Zeit, nach denen man nur noch das Ergebnis vortragen musste.
In der Retrospektive werden aber diejenigen, die mit ihren Ergebnis zufrieden sind, das Examen als im Groben und Gangen fair betrachten, die anderen nicht. So schnell wird sich am System nichts ändern.
Schöne Analyse
Tl, dr aber der Einzeiler mit Zitat ist genial
21.08.2020, 20:47
Zitat:um einen mangelnde Vergleichbarkeit der Prüfer, unterschiedliche Mitreferendare, zum anderen Dinge wie Prüfungsangst. Was die praktischen Arbeiten angeht: Die haben wenig mit den schriftlichen Klausuren gemein - siehe schon oben: In der Zivilstation arbeitest du das Urteil aus wie ein Richter: Schlägst nach, reflektierst, schreibst ein angemessenes und gerechtes lege arte Ergebnis - am PC. In der Prüfung hetzt du durch angerissene Probleme und wiederkannte Fallkonstellationen und zwingst dich, den erstbesten, seichten Gedanken schnell aufs Papier zu quälen, damit du fertig wirst. Der Unterschied zwischen praktischer Arbeit und dem Lernen für die Klausuren liegt für jeden auf der Hand.
Hier grätsche ich mal rein. Ein ref steckt teils locker 20 std in Votum/Urteil, die ich als Ri definitiv nicht habe. Ja, am PC schreibt man schneller. Aber dass man jedes einzelproblem sorgfältig nachsieht usw ist totaler Unsinn. Auch als Ri ist man darauf angewiesen, schnell zu lösen. Eine 2 bändige Akte mit insgesamt 150 seiten Schriftsätzen ist eben auch anders als ne Klausur, da kannst du trotzdem nicht die zehnfache zeit zz einer 15 seiten klausur investieren
21.08.2020, 21:44
(21.08.2020, 15:40)GASTTT schrieb:(21.08.2020, 15:17)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:26)NordiRhein schrieb: Mal was zu den AG-Klausuren: Einfach lächerlich, abschreiben und Punkte kassieren. Wer irgendwas auf diese AG-Klausuren geben sollte, den kann ich nicht verstehen. Skripte benutzen, Lösungsskizze abschreiben, 16 Punkte kassieren. Herzlichen Glückwunsch.
Ja aber man sollte schon bedenken, dass man 16 Punkte bspw. nur bekommt wenn man auch einen super Urteilsstil hat. Das ist dann jdf. auf der Habenseite :D
Naja also nur vom Urteilsstil kommt dieses Ergebnis definitiv nicht.. Stimme den Ausführungen oben zu!
Das habe ich nicht gesagt. Sondern: Wenn du die Lösungsskizze, aber keinen schönen Urteilsstil hast, werden es keine 16 Punkte.
21.08.2020, 22:01
(21.08.2020, 21:44)Gast schrieb:(21.08.2020, 15:40)GASTTT schrieb:(21.08.2020, 15:17)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:26)NordiRhein schrieb: Mal was zu den AG-Klausuren: Einfach lächerlich, abschreiben und Punkte kassieren. Wer irgendwas auf diese AG-Klausuren geben sollte, den kann ich nicht verstehen. Skripte benutzen, Lösungsskizze abschreiben, 16 Punkte kassieren. Herzlichen Glückwunsch.
Ja aber man sollte schon bedenken, dass man 16 Punkte bspw. nur bekommt wenn man auch einen super Urteilsstil hat. Das ist dann jdf. auf der Habenseite :D
Naja also nur vom Urteilsstil kommt dieses Ergebnis definitiv nicht.. Stimme den Ausführungen oben zu!
Das habe ich nicht gesagt. Sondern: Wenn du die Lösungsskizze, aber keinen schönen Urteilsstil hast, werden es keine 16 Punkte.
Der Urteilsstil ist aber nicht das Einzige, was die Note am Ende ausmacht. Es trägt dazu bei, aber nur weil kein schöner Urteilsstil vorliegt, aber alles andere perfekt getroffen wird, ist das Ergebnis vielleicht nicht 16 Punkte, aber definitiv auch nicht viel weniger. Pauschal am Urteilsstil zu argumentieren, finde ich grad nicht so nachvollziehbar, aber egal.
21.08.2020, 22:08
(21.08.2020, 13:26)NordiRhein schrieb: Mal was zu den AG-Klausuren: Einfach lächerlich, abschreiben und Punkte kassieren. Wer irgendwas auf diese AG-Klausuren geben sollte, den kann ich nicht verstehen. Skripte benutzen, Lösungsskizze abschreiben, 16 Punkte kassieren. Herzlichen Glückwunsch.
yo.. kann den Frust gut nachvollziehen.
21.08.2020, 22:15
(20.08.2020, 21:18)Analyse schrieb: „Sinnhaftigkeit der Examensklausuren - Warum schreiben wir Juristen die Klausuren eigentlich noch immer von Hand, statt am PC?“
Beamtenmentalität: Warum zusätzliche Arbeit und Probleme schaffen? Juristenmentalität und Risikoaversion: Jeder Neuerung wird misstraut, bis es gar nicht mehr anders geht. Die Folge ist, dass eine Berufszulassungsprüfung etwas Praxisfernes prüft. Kein Anwalt/Richter schreibt mit der Hand. Das PC-Examen müsste schon seit Jahren Standard sein. In anderen Ländern ist es das längst.
„Warum werden die Examensklausuren nur noch auf Zeitnot ausgelegt, statt auf gute, gehaltvolle und kreative Lösung?“
Weil sonst eine (prüfungsrechtlich beanstandungsfreie) Notendifferenzierung nicht mehr möglich wäre. Wer will in der Tiefe schon beurteilen können, ob Arg A oder Arg B nun 4, 6, 9 oder 10 Punkte rechtfertigt. Durch Zeitnot und Faktenflut kann man Gründe schaffen: Bei einigen fehlt der praktische Teil oder es wird ein Baustein des Sachverhaltes in der Eile falsch gelesen: Schon geht’s ums Überleben. Bei denjenigen, die fertig werden, kann man bei den mittelmäßigen die mangelnde Tiefe oder die hastigen Ungenauigkeiten bemängeln. Im Zweifel kann eine fehlende Formalität gerügt werden (zB beim RA-Gutachten an der falschen Stelle den Urteilsstil benutzt. Als ob das die Qualifikation deines Auftretens vor Gericht und deiner Schriftsätze bestimmte). Angesichts oftmals fehlender logischen Überprüfbarkeit von „Richtigkeit“ im Detail, muss man überprüfbare Fehler produzieren. Dazu behilft man sich mit der Überfrachtung der Sachverhalte.
„Korrekturen - Ist es fair, dass beispielsweise eine Z1-Klausur bei ein und dem selben Durchgang, am gleichen Klausurort und im selben Klausurraum von verschiedenen Erst- und auch ZweitKorrektoren korrigiert wird?“
Nein. Aber es wäre kaum ein Korrektor bereit, sämtliche Arbeiten eines Durchgangs zu korrigieren (in einem BLand, geschweige denn im Ring, falls die gleiche Klausur läuft).
„Welcher Sinn steckt dahinter, dass der Zweitkorrektor immer das Votum des Erstkorrektors vorab sieht?“
Kosten- und Arbeitsvermeidung. Die Benotung läge schlicht zu häufig zu weit auseinander. Es wäre jedes Mal wieder eine Abstimmung oder gar eine Drittkorrektur nötig - und produzierte mehr Widersprüche. Das würde Verwaltungsaufwand produzieren.
„Allgemein - Warum sind die Durchgänge in Juni und Dezember wirklich immer die schwersten?“
Das ist ein Gerücht bzw. zuletzt Zufall. Ältere Klausuren aus Juni und Dezember waren keine Ausfaller. Im Übrigen ist zwischen Schwierigkeitsgrad und Benotung zu unterscheiden. Letztere ist in diesen Durchgängen nicht schlechter ausgefallen.
„Hand auf's Herz: Bayern hat doch wohl eindeutig das härteste Examen aller Bundesländer und NRW das leichteste, oder etwa nicht?“
Bayern muss mehr Klausuren schreiben und hat stofflich mehr Umfang. Dafür ist immerhin Kommentierung erlaubt. Es müssen meist keine Tatbestände geschrieben werden und es gibt andere Abweichungen. Die Klausuren sind meist nicht ganz so umfangreich. Die Benotung ist im oberen Bereich großzügiger. Aber theoretisch muss man mehr wissen, ja. Dass allein dadurch die juristische Qualität höher sei, mag man bezweifeln. Irgendjemand schrieb, dass das Ermächtigungsgesetz mal in Bayern lief und die Mehrheit es für verfassungsgemäß hielt.
NRW hat - wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt - nicht das leichteste, da es stofflich mehr verlangt als andere BLänder. In einigen Bundesländern gibt es manche Klausurtypen gar nicht (zB keine Strafurteilsklausur in Berlin, Nds etc.), kein Kommunalrecht als Prüfungsmaterie usw., Zwangsvollstreckungsrecht läuft in NRW meines Wissens immer, während es woanders per Zufall läuft oder sich ganz vermeiden lässt. In manchen Ländern kann man durch Wahlklausuren bestimmten Klausurtypen und -inhalten gezielt aus dem Weg gehen und Klausurstoff aussparen. Das reduziert je nach Wahl den erforderlichen Wissensstock. Und zuletzt beträgt meines Wissens die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag in NRW lediglich 60 Minuten, während sie bei vergleichbaren Sachverhalten teilweise 90 Minuten beträgt.
„Fairness bei der Mündlichen: Wieso gibt es Vorsitzende bzw. Kommissionen, die einen bestimmten Ruf weg haben und wie ist das dann mit der Vergleichbarkeit der Noten unter den Referendaren, wenn manche "nettere" Kommissionen hatten? Spielt Glück dann also doch eine Rolle?“
Natürlich. Manche Korrektoren geben grds. grob die schriftliche Note +- 1, Manche selten unter 8. Manche wiederum fast nie über 10.
„Super Stationszeugnisse, nie durch eine einzige Klausur im Ref. gefallen... und nun ein richtig bescheidens Examen? Wie passt das zusammen?“
Zum einen mangelnde Vergleichbarkeit der Prüfer, unterschiedliche Mitreferendare, zum anderen Dinge wie Prüfungsangst. Was die praktischen Arbeiten angeht: Die haben wenig mit den schriftlichen Klausuren gemein - siehe schon oben: In der Zivilstation arbeitest du das Urteil aus wie ein Richter: Schlägst nach, reflektierst, schreibst ein angemessenes und gerechtes lege arte Ergebnis - am PC. In der Prüfung hetzt du durch angerissene Probleme und wiederkannte Fallkonstellationen und zwingst dich, den erstbesten, seichten Gedanken schnell aufs Papier zu quälen, damit du fertig wirst. Der Unterschied zwischen praktischer Arbeit und dem Lernen für die Klausuren liegt für jeden auf der Hand.
Unsere jetzigen Durchgänge brauchen sich jedenfalls vor den Damen und Herren älteren Jahrgangs nicht zu verstecken. Früher gab es das Hausarbeitsexamen. Und für den Aktenvortrag hatte man mehrere Tage Zeit, nach denen man nur noch das Ergebnis vortragen musste.
In der Retrospektive werden aber diejenigen, die mit ihren Ergebnis zufrieden sind, das Examen als im Groben und Gangen fair betrachten, die anderen nicht. So schnell wird sich am System nichts ändern.
Gut analysiert!
22.08.2020, 00:41
(21.08.2020, 22:15)Gast232 schrieb:(20.08.2020, 21:18)Analyse schrieb: „Sinnhaftigkeit der Examensklausuren - Warum schreiben wir Juristen die Klausuren eigentlich noch immer von Hand, statt am PC?“
Beamtenmentalität: Warum zusätzliche Arbeit und Probleme schaffen? Juristenmentalität und Risikoaversion: Jeder Neuerung wird misstraut, bis es gar nicht mehr anders geht. Die Folge ist, dass eine Berufszulassungsprüfung etwas Praxisfernes prüft. Kein Anwalt/Richter schreibt mit der Hand. Das PC-Examen müsste schon seit Jahren Standard sein. In anderen Ländern ist es das längst.
„Warum werden die Examensklausuren nur noch auf Zeitnot ausgelegt, statt auf gute, gehaltvolle und kreative Lösung?“
Weil sonst eine (prüfungsrechtlich beanstandungsfreie) Notendifferenzierung nicht mehr möglich wäre. Wer will in der Tiefe schon beurteilen können, ob Arg A oder Arg B nun 4, 6, 9 oder 10 Punkte rechtfertigt. Durch Zeitnot und Faktenflut kann man Gründe schaffen: Bei einigen fehlt der praktische Teil oder es wird ein Baustein des Sachverhaltes in der Eile falsch gelesen: Schon geht’s ums Überleben. Bei denjenigen, die fertig werden, kann man bei den mittelmäßigen die mangelnde Tiefe oder die hastigen Ungenauigkeiten bemängeln. Im Zweifel kann eine fehlende Formalität gerügt werden (zB beim RA-Gutachten an der falschen Stelle den Urteilsstil benutzt. Als ob das die Qualifikation deines Auftretens vor Gericht und deiner Schriftsätze bestimmte). Angesichts oftmals fehlender logischen Überprüfbarkeit von „Richtigkeit“ im Detail, muss man überprüfbare Fehler produzieren. Dazu behilft man sich mit der Überfrachtung der Sachverhalte.
„Korrekturen - Ist es fair, dass beispielsweise eine Z1-Klausur bei ein und dem selben Durchgang, am gleichen Klausurort und im selben Klausurraum von verschiedenen Erst- und auch ZweitKorrektoren korrigiert wird?“
Nein. Aber es wäre kaum ein Korrektor bereit, sämtliche Arbeiten eines Durchgangs zu korrigieren (in einem BLand, geschweige denn im Ring, falls die gleiche Klausur läuft).
„Welcher Sinn steckt dahinter, dass der Zweitkorrektor immer das Votum des Erstkorrektors vorab sieht?“
Kosten- und Arbeitsvermeidung. Die Benotung läge schlicht zu häufig zu weit auseinander. Es wäre jedes Mal wieder eine Abstimmung oder gar eine Drittkorrektur nötig - und produzierte mehr Widersprüche. Das würde Verwaltungsaufwand produzieren.
„Allgemein - Warum sind die Durchgänge in Juni und Dezember wirklich immer die schwersten?“
Das ist ein Gerücht bzw. zuletzt Zufall. Ältere Klausuren aus Juni und Dezember waren keine Ausfaller. Im Übrigen ist zwischen Schwierigkeitsgrad und Benotung zu unterscheiden. Letztere ist in diesen Durchgängen nicht schlechter ausgefallen.
„Hand auf's Herz: Bayern hat doch wohl eindeutig das härteste Examen aller Bundesländer und NRW das leichteste, oder etwa nicht?“
Bayern muss mehr Klausuren schreiben und hat stofflich mehr Umfang. Dafür ist immerhin Kommentierung erlaubt. Es müssen meist keine Tatbestände geschrieben werden und es gibt andere Abweichungen. Die Klausuren sind meist nicht ganz so umfangreich. Die Benotung ist im oberen Bereich großzügiger. Aber theoretisch muss man mehr wissen, ja. Dass allein dadurch die juristische Qualität höher sei, mag man bezweifeln. Irgendjemand schrieb, dass das Ermächtigungsgesetz mal in Bayern lief und die Mehrheit es für verfassungsgemäß hielt.
NRW hat - wenn man die gleichen Maßstäbe anlegt - nicht das leichteste, da es stofflich mehr verlangt als andere BLänder. In einigen Bundesländern gibt es manche Klausurtypen gar nicht (zB keine Strafurteilsklausur in Berlin, Nds etc.), kein Kommunalrecht als Prüfungsmaterie usw., Zwangsvollstreckungsrecht läuft in NRW meines Wissens immer, während es woanders per Zufall läuft oder sich ganz vermeiden lässt. In manchen Ländern kann man durch Wahlklausuren bestimmten Klausurtypen und -inhalten gezielt aus dem Weg gehen und Klausurstoff aussparen. Das reduziert je nach Wahl den erforderlichen Wissensstock. Und zuletzt beträgt meines Wissens die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag in NRW lediglich 60 Minuten, während sie bei vergleichbaren Sachverhalten teilweise 90 Minuten beträgt.
„Fairness bei der Mündlichen: Wieso gibt es Vorsitzende bzw. Kommissionen, die einen bestimmten Ruf weg haben und wie ist das dann mit der Vergleichbarkeit der Noten unter den Referendaren, wenn manche "nettere" Kommissionen hatten? Spielt Glück dann also doch eine Rolle?“
Natürlich. Manche Korrektoren geben grds. grob die schriftliche Note +- 1, Manche selten unter 8. Manche wiederum fast nie über 10.
„Super Stationszeugnisse, nie durch eine einzige Klausur im Ref. gefallen... und nun ein richtig bescheidens Examen? Wie passt das zusammen?“
Zum einen mangelnde Vergleichbarkeit der Prüfer, unterschiedliche Mitreferendare, zum anderen Dinge wie Prüfungsangst. Was die praktischen Arbeiten angeht: Die haben wenig mit den schriftlichen Klausuren gemein - siehe schon oben: In der Zivilstation arbeitest du das Urteil aus wie ein Richter: Schlägst nach, reflektierst, schreibst ein angemessenes und gerechtes lege arte Ergebnis - am PC. In der Prüfung hetzt du durch angerissene Probleme und wiederkannte Fallkonstellationen und zwingst dich, den erstbesten, seichten Gedanken schnell aufs Papier zu quälen, damit du fertig wirst. Der Unterschied zwischen praktischer Arbeit und dem Lernen für die Klausuren liegt für jeden auf der Hand.
Unsere jetzigen Durchgänge brauchen sich jedenfalls vor den Damen und Herren älteren Jahrgangs nicht zu verstecken. Früher gab es das Hausarbeitsexamen. Und für den Aktenvortrag hatte man mehrere Tage Zeit, nach denen man nur noch das Ergebnis vortragen musste.
In der Retrospektive werden aber diejenigen, die mit ihren Ergebnis zufrieden sind, das Examen als im Groben und Gangen fair betrachten, die anderen nicht. So schnell wird sich am System nichts ändern.
Gut analysiert!
Schön gesagt!
22.08.2020, 00:42
(21.08.2020, 20:47)Gast schrieb:Zitat:um einen mangelnde Vergleichbarkeit der Prüfer, unterschiedliche Mitreferendare, zum anderen Dinge wie Prüfungsangst. Was die praktischen Arbeiten angeht: Die haben wenig mit den schriftlichen Klausuren gemein - siehe schon oben: In der Zivilstation arbeitest du das Urteil aus wie ein Richter: Schlägst nach, reflektierst, schreibst ein angemessenes und gerechtes lege arte Ergebnis - am PC. In der Prüfung hetzt du durch angerissene Probleme und wiederkannte Fallkonstellationen und zwingst dich, den erstbesten, seichten Gedanken schnell aufs Papier zu quälen, damit du fertig wirst. Der Unterschied zwischen praktischer Arbeit und dem Lernen für die Klausuren liegt für jeden auf der Hand.
Hier grätsche ich mal rein. Ein ref steckt teils locker 20 std in Votum/Urteil, die ich als Ri definitiv nicht habe. Ja, am PC schreibt man schneller. Aber dass man jedes einzelproblem sorgfältig nachsieht usw ist totaler Unsinn. Auch als Ri ist man darauf angewiesen, schnell zu lösen. Eine 2 bändige Akte mit insgesamt 150 seiten Schriftsätzen ist eben auch anders als ne Klausur, da kannst du trotzdem nicht die zehnfache zeit zz einer 15 seiten klausur investieren
Gut reingegrätscht! Bin deiner Meinung.