• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Ergebnisse der Wiederholer? GJPA Berlin
Antworten

 
Ergebnisse der Wiederholer? GJPA Berlin
kimo
Unregistered
 
#1
09.03.2016, 17:52
Hallo,
weiß jemand wann und auf welchem Weg die Wiederholer und die die aufgrund von Krankheit nochmal schreiben mussten ihre Ergebnisse bekommen? Die Klausuren werden ja schneller korrigiert. Kriegt man Post oder werden die Ergebnisse auch auf der GJPA-Homepage veröffentlicht?

Grüße
Zitieren
gast bln
Unregistered
 
#2
19.03.2016, 04:43
Du kannst auch beim GJPA anrufen. Ca. 5-6 Wochen nach dem Wiederholungsversuch. Daneben gibt es nach ca. 5-6 Wochen aber auch Post. Die Ergebnisse der Wiederholer werden nicht extra früher auf einer Liste hoch geladen, sondern erst mit den regulären Schreibern dann zusammen. Bis dahin hatte man dann aber schon seine Mündliche...
Zitieren
Gast Berlino
Unregistered
 
#3
19.03.2016, 07:09
Gilt das auch für die, die einen Verbesserungsversuch geschrieben haben? Oder nur für die, die beim ersten Versuch durchgefallen sind? Vielen Dank!
Zitieren
Gästinausberlin
Unregistered
 
#4
19.03.2016, 09:54
Ich meine sie haben gestern vor der Klausur angesagt, dass alle die schon im Mai die mündliche haben ihre Ergebnisse mit der Ladung zur mündlichen bekommen.
Zitieren
gast bln
Unregistered
 
#5
26.04.2016, 21:34
(19.03.2016, 07:09)Gast Berlino schrieb:  Gilt das auch für die, die einen Verbesserungsversuch geschrieben haben? Oder nur für die, die beim ersten Versuch durchgefallen sind? Vielen Dank!

Nein, das gilt nur für die Wiederholer und die während/kurz vor dem Erstversuch Erkrankten.

Die Verbesserer erhalten ganz normal ihren Bescheid, also erst kurz vor der Mündlichen.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus