10.08.2020, 22:55
Moin, ich bin zwar noch kein RA, konnte mir aber eine Tätigkeit als Verteidiger vorstellen. Als ich mich etwas mit den Gebühren etc. beschäftigt habe, kam mir eine Frage auf:
Die Staatsanwälte oder auch die Richter können ja Verfahren verbinden. Also 3 Anzeigen wegen Diebstahls desselben Menschen sollen zusammen behandelt werden. Wenn der Mandant mich in allen drei Fällen jeweils als Verteidiger mandatiert, bleibt es dann bei drei Verfahren, oder bringen mich StA/Gericht dann um diverse Gebühren? Insbesondere Terminsgebühren kann man doch wohl nicht dreifach abrechnen?!
Die Staatsanwälte oder auch die Richter können ja Verfahren verbinden. Also 3 Anzeigen wegen Diebstahls desselben Menschen sollen zusammen behandelt werden. Wenn der Mandant mich in allen drei Fällen jeweils als Verteidiger mandatiert, bleibt es dann bei drei Verfahren, oder bringen mich StA/Gericht dann um diverse Gebühren? Insbesondere Terminsgebühren kann man doch wohl nicht dreifach abrechnen?!