31.07.2020, 23:02
(30.07.2020, 22:06)Gast schrieb: Wenn man als Doktorand (Stipendium) sich ein bisschen Geld durch Klausurkorrekturen verdienen möchte, muss man diese doch "nur" als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angeben?
Muss man sonst noch etwas beachten, etwa Gewerbe anmelden oder Schlimmeres?
Abklärung mit den Stipendiums-Bedingungen erscheint sinnvoll.
Im Übrigen auch eine obligatorische Meldung an die Krankenkasse!
Nachrichten in diesem Thema
Was als Klausurkorrektor zu beachten? - von Gast - 30.07.2020, 22:06
RE: Was als Klausurkorrektor zu beachten? - von Gast23 - 30.07.2020, 22:17
RE: Was als Klausurkorrektor zu beachten? - von Gast - 30.07.2020, 22:42
RE: Was als Klausurkorrektor zu beachten? - von Gast - 31.07.2020, 08:39
RE: Was als Klausurkorrektor zu beachten? - von Gast - 31.07.2020, 08:41
RE: Was als Klausurkorrektor zu beachten? - von Ommel - 31.07.2020, 08:47
RE: Was als Klausurkorrektor zu beachten? - von Gast - 31.07.2020, 23:02