28.07.2020, 21:51
Ich habe unglaubliche Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Kautelarklausuren. Hat da jemand Tipps oder Literatur zu ?
28.07.2020, 23:12
KK sind cool, du brauchst nur etwas Kreativität und die sowieso vorhandenen guten Rechtskenntnisse. Immer überlegen, was in der Konstellation sinnvoll ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es dafür gibt.
28.07.2020, 23:13
Ich fand die Aufsätze in der JA ganz hilfreich! Jedenfalls um sich einen ersten Überblick über mögliche inhaltliche Themen zu verschaffen.
Einer davon ist: Graf Wolffskeel v. Reichenberg: Erb- und Familienrecht in der Kautelarklausur, JA 2018, 371
Zu Beginn des Aufsatzes wird dort auch auf die anderen Aufsätze verwiesen.
Einer davon ist: Graf Wolffskeel v. Reichenberg: Erb- und Familienrecht in der Kautelarklausur, JA 2018, 371
Zu Beginn des Aufsatzes wird dort auch auf die anderen Aufsätze verwiesen.
29.07.2020, 08:11
(28.07.2020, 23:13)Mäx schrieb: Ich fand die Aufsätze in der JA ganz hilfreich! Jedenfalls um sich einen ersten Überblick über mögliche inhaltliche Themen zu verschaffen.
Einer davon ist: Graf Wolffskeel v. Reichenberg: Erb- und Familienrecht in der Kautelarklausur, JA 2018, 371
Zu Beginn des Aufsatzes wird dort auch auf die anderen Aufsätze verwiesen.
Ja, die Reihe fand ich auch super hilfreich!
29.07.2020, 09:07
Ich habe versucht, in meinem Skript zur Anwaltsklausur Zivilrecht im Kapitel zur Kautelarklausur so gut wie möglich das zu beschreiben, wie das alles so funktioniert inklusive Herangehensweise und Aufbau (im Onlineseminar zur RA-Klausur behandeln wir auch die Kautelarklausur!). Hast du das Skript von mir schon gelesen? Vielleicht hilft dir das. Ich habe darin alle gelaufenen Kautelarklausuren einfließen lassen.
29.07.2020, 10:53
Ehrlich gesagt sind Kautelarklausuren meistens aber auch einfach ziemlicher Mist.
Meine bisherigen Erfahrungen damit, trotz extensiver Vorbereitung, breiter und tiefer Rechtskenntnisse sowie ansonsten vieler guter Noten in Übungsklausuren:
Es ist sehr wichtig, genau das zu schreiben, was gewollt ist - mehr noch als in anderen Klausuren. Was ironisch ist, da Kautelarklausuren ja eigentlich die eigene Kreativität testen sollen.
Das heißt, je nach Lösungsskizze und Korrektor, muss man u.U. ganz viel zu (vermeintlichen) Banalitäten schreiben, etwa:
- Präambel
- offensichtlich nicht einschlägige oder zweckmäßige Rechtsinstitute
In einer anderen Klausur oder bei einem anderen Korrektor heißt es dann aber stattdessen, "warum sprechen Sie so etwas Fernliegendes überhaupt an? Schwerpunktsetzung!" Und anders als bei anderen Klausurtypen gibt der Sachverhalt oft so wenig vor, dass die Schwerpunktsetzung nicht klar ist. Wenn etwa der Mandant Problem X gelöst haben will, du 8 potentielle Lösungsmöglichkeiten siehst und davon 6 ansprichst, kann es sein, dass genau die beiden, die du als abwegig weggelassen hast in der Lösungsskizze stehen, von den 6 von dir genannten sind dagegen 2 überflüssig. Toll.
Und am Ende muss man sich auf eine Sache festlegen, die oft dem Sachverhalt nicht genau zu entnehmen ist. Noch dazu bekommt man dann gerne zu hören, "Formulierung eher ungewöhnlich".
All das kann (muss nicht) dazu führen, dass man bei guten Rechtskenntnissen und ansonsten häufig zweistelligen Klausurergebnissen in einer Kautelarklausur maximal 8, oft eher nur 6 Punkte oder so erzielt.
Meine bisherigen Erfahrungen damit, trotz extensiver Vorbereitung, breiter und tiefer Rechtskenntnisse sowie ansonsten vieler guter Noten in Übungsklausuren:
Es ist sehr wichtig, genau das zu schreiben, was gewollt ist - mehr noch als in anderen Klausuren. Was ironisch ist, da Kautelarklausuren ja eigentlich die eigene Kreativität testen sollen.
Das heißt, je nach Lösungsskizze und Korrektor, muss man u.U. ganz viel zu (vermeintlichen) Banalitäten schreiben, etwa:
- Präambel
- offensichtlich nicht einschlägige oder zweckmäßige Rechtsinstitute
In einer anderen Klausur oder bei einem anderen Korrektor heißt es dann aber stattdessen, "warum sprechen Sie so etwas Fernliegendes überhaupt an? Schwerpunktsetzung!" Und anders als bei anderen Klausurtypen gibt der Sachverhalt oft so wenig vor, dass die Schwerpunktsetzung nicht klar ist. Wenn etwa der Mandant Problem X gelöst haben will, du 8 potentielle Lösungsmöglichkeiten siehst und davon 6 ansprichst, kann es sein, dass genau die beiden, die du als abwegig weggelassen hast in der Lösungsskizze stehen, von den 6 von dir genannten sind dagegen 2 überflüssig. Toll.
Und am Ende muss man sich auf eine Sache festlegen, die oft dem Sachverhalt nicht genau zu entnehmen ist. Noch dazu bekommt man dann gerne zu hören, "Formulierung eher ungewöhnlich".
All das kann (muss nicht) dazu führen, dass man bei guten Rechtskenntnissen und ansonsten häufig zweistelligen Klausurergebnissen in einer Kautelarklausur maximal 8, oft eher nur 6 Punkte oder so erzielt.