27.07.2020, 23:15
(27.07.2020, 22:59)Gast schrieb:(27.07.2020, 21:23)VerzweifelterJurist schrieb: Ich habe alle AG Klausuren, ein paar von Kaiser und ein paar von Alpmann geschrieben und kam so auf 40 Klausuren.
Ich fand das für mich ausreichend, weil ich nie Probleme mit dem Schreiben oder dem Zeitmanagement hatte sondern wenn mit dem materiellen und prozessualen Wissen.
Allerdings habe ich gemerkt, dass es sehr hilfreich war die Standartkonstellationen und -Probleme immer mal wieder zu schreiben, weil das einfach eine angenehme Routine und Sicherheit gibt. Daher bin ich im Ergebnis doch froh, ca. 40 Klausuren ausgeschrieben zu haben. Mehr hätten nach meinem Gefühl im Examen aber nichts gebracht, im Examen hat’s auch am materiellen Recht / Wissen gemangelt oder an der Nervosität und Dummheit meinerseits und nicht an der Klausurpraxis.
Ergebnisse stehen noch aus.
Naja, der Mangel an Nervosität und Dummheit wird wahrscheinlich nicht so schlimm gewesen sein ;)
:D
Man weiß hoffentlich wie es gemeint war
28.07.2020, 05:37
(27.07.2020, 15:24)AST schrieb:(27.07.2020, 15:10)Gast schrieb: Die Probeklausuren vor dem ersten Examen kann ich an einer Hand abzählen. Ergebnis: Unteres VB
Vor dem zweiten habe ich in meiner viermonatigen Tauchphase gut 25 zusätzliche Übungsklausuren (größtenteils Kaiser) geschrieben. Schriftliche Vornote liegt jetzt deutlich über der Note aus meinem ersten Examen.
Mein Tipp: Auch wenn ihr wie ich bisher Klausurmuffel ward, denkt beim zweiten Examen um. Es wäre leichtsinnig, diese Stategie im zweiten Examen fortzusetzen. Hier sind praktische Arbeiten gefragt, wo eine gewisse Routine unerlässlich ist. Es reicht m.E. aber, während der Anwaltsstation hiermit anzufangen. Vorher rate ich dazu, die freie Zeit während der Stationen zu genießen und sich nicht verrückt machen zu lassen.
Ich habs quasi andersrum gemacht. Habe vor dem ersten Examen schätzungsweise 40-50 Klausuren geschrieben, vor dem zweiten dann nur die 16 in der AG plus 2 von AS. Noten waren sehr vergleichbar, im zweiten minimal besser. Ich glaube tatsächlich, dass wenn man fürs erste Examen schon viele Klausuren geschrieben hat einem das sehr viel hilft. Nur um den Praktischen Teil im zweiten machen zu können muss ich nicht die ganze Klausur ausformulieren...
Kann ich ganz genauso unterschreiben (habe ja oben schon geantwortet). Aber viele vorm ersten, die mir auch noch beim zweiten geholfen haben, waren es bei mir auch.