28.07.2020, 08:16
Das Problem ist, dass einigen falsche Hoffnungen gemacht werden und anderen zu Unrecht Hoffnungen genommen werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn das Erste zählen würde, wie in der Sozialgerichtsbarkeit und es auf eine Gesamtnote ankäme.
Ich würde mich sehr freuen, wenn das Erste zählen würde, wie in der Sozialgerichtsbarkeit und es auf eine Gesamtnote ankäme.
28.07.2020, 08:19
(27.07.2020, 17:18)Gast schrieb: Halte ich jdf. für ausgedacht. Widerspricht dem, was uns erzählt wurde...
Erstmal immer eine Frage, wer das erzählt. AG-Leiter, Ausbilder etc. wollen die Leute für den Staatsdienst motivieren, haben aber von den konkreten Voraussetzungen oft keine oder nur unzureichende Ahnung. Zumindest bei Niedersachsen hat ja ein Beitrag zutreffend darauf hingewiesen, dass ausdrücklich auf dem niedersächsischen Informationsblatt steht, dass u.a. das erste Examen berücksichtigt werden kann. Wie man dann noch auf die Idee kommen kann, zu behaupten, das stimme nicht oder sei unklar, erschließt sich mir nicht.
28.07.2020, 08:42
Zudem wurde bereits auf dieses Dokument hingewiesen :
https://www.ofd.niedersachsen.de/download/113020
Da wird als herausragende Bewerbung auf eine Summe von 20 Punkten abgestellt. Selbst wenn das eine interne Abstimmung betrifft, ist eindeutig, dass bei der Auswahl auch das erste Examen berücksichtigt wird. Sonst ist die Definition einer herausragenden Bewerbung sinnlos.
https://www.ofd.niedersachsen.de/download/113020
Da wird als herausragende Bewerbung auf eine Summe von 20 Punkten abgestellt. Selbst wenn das eine interne Abstimmung betrifft, ist eindeutig, dass bei der Auswahl auch das erste Examen berücksichtigt wird. Sonst ist die Definition einer herausragenden Bewerbung sinnlos.
28.07.2020, 10:11
(28.07.2020, 08:42)Gast schrieb: Zudem wurde bereits auf dieses Dokument hingewiesen :Das von Dir verlinkte Argument betrifft aber eben nicht die Einstellung in den Probedienst, sondern den weiteren Karriereweg NACH der Einstellung. Hat m.E. also mit dem Thema nichts zu tun.
https://www.ofd.niedersachsen.de/download/113020
Da wird als herausragende Bewerbung auf eine Summe von 20 Punkten abgestellt. Selbst wenn das eine interne Abstimmung betrifft, ist eindeutig, dass bei der Auswahl auch das erste Examen berücksichtigt wird. Sonst ist die Definition einer herausragenden Bewerbung sinnlos.
Ein nicht so überragendes 1. Examen ist jedenfalls kein Ausschlusskriterium, ein gutes 1. Examen dafür wohl eher ein Pluspunkt. Ähnlich guter Stationsnoten. Jedenfalls hat eine Freundin (vor Corona) mit 7,X im 1. Examen und 8,0 im 2. Examen mit Verweis auf ihre guten Ref-Leistungen (2 Gerichtsstationen jeweils mit Empfehlung) innerhalb von zwei Wochen eine Einladung bekommen und ist dann auch genommen worden. Das war im Bezirk OLG Hamm.
Aktuell kann das alles natürlich wieder anders aussehen, weil einfach viele Leute auf Grund der allgemeinen Panik den sicheren Hafen Staatsdienst dem echten Leben vorziehen. Der Jurist ist im Allgemeinen halt eher ein scheues Reh.
28.07.2020, 10:18
Ähm, klar betrifft das die Einstellung in den Proberichterdienst.
Zitat :
"
1. Abstimmung über herausragende Bewerbungen
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die die folgenden Kriterien erfüllen Summe der Examina 20 Punkte
oder Summe der Examina 18 Punkte und mindestens 2 Praxisempfehlungen
oder die von der Personalabteilung eines OLG das Qualitätssiegel „für die Justiz unverzichtbar“ erhalten haben
und die derzeit von dem Oberlandesgericht, bei dem die Bewerbung zunächst eingegangen ist, in einem Zeitraum von voraussichtlich 4 Monaten nicht berücksichtigt werden können, soll ein Ersteinsatz in dem anderen Oberlandesgerichtsbezirk ermöglicht werden, verbunden mit der Zusage, innerhalb der Probezeit in den gewünschten Bezirk wechseln zu können."
Zitat :
"
1. Abstimmung über herausragende Bewerbungen
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die die folgenden Kriterien erfüllen Summe der Examina 20 Punkte
oder Summe der Examina 18 Punkte und mindestens 2 Praxisempfehlungen
oder die von der Personalabteilung eines OLG das Qualitätssiegel „für die Justiz unverzichtbar“ erhalten haben
und die derzeit von dem Oberlandesgericht, bei dem die Bewerbung zunächst eingegangen ist, in einem Zeitraum von voraussichtlich 4 Monaten nicht berücksichtigt werden können, soll ein Ersteinsatz in dem anderen Oberlandesgerichtsbezirk ermöglicht werden, verbunden mit der Zusage, innerhalb der Probezeit in den gewünschten Bezirk wechseln zu können."
28.07.2020, 10:47
(28.07.2020, 10:18)Gast schrieb: Ähm, klar betrifft das die Einstellung in den Proberichterdienst.
Zitat :
"
1. Abstimmung über herausragende Bewerbungen
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die die folgenden Kriterien erfüllen Summe der Examina 20 Punkte
oder Summe der Examina 18 Punkte und mindestens 2 Praxisempfehlungen
oder die von der Personalabteilung eines OLG das Qualitätssiegel „für die Justiz unverzichtbar“ erhalten haben
und die derzeit von dem Oberlandesgericht, bei dem die Bewerbung zunächst eingegangen ist, in einem Zeitraum von voraussichtlich 4 Monaten nicht berücksichtigt werden können, soll ein Ersteinsatz in dem anderen Oberlandesgerichtsbezirk ermöglicht werden, verbunden mit der Zusage, innerhalb der Probezeit in den gewünschten Bezirk wechseln zu können."
Wie erhält man denn von der von der Personalabteilung eines OLG das Qualitätssiegel „für die Justiz unverzichtbar“?
Hat das hier jemand?
28.07.2020, 11:47
Übrigens, ganz aktuell:
"Davon, dass es dem Land Berlin gelungen wäre, durchgehend überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte für den höheren Justizdienst anzuwerben (vgl. BVerfGE 139, 39 <121 Rn. 117>), kann daher keine Rede sein."
BVerG, Beschluss vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18, Rn. 173.
"Davon, dass es dem Land Berlin gelungen wäre, durchgehend überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte für den höheren Justizdienst anzuwerben (vgl. BVerfGE 139, 39 <121 Rn. 117>), kann daher keine Rede sein."
BVerG, Beschluss vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18, Rn. 173.
28.07.2020, 12:43
(28.07.2020, 11:47)Gast schrieb: Übrigens, ganz aktuell:Wenn man das Aktenzeichen bei juris eingibt, kommt kein Treffer. Hast Du nen Zahlendreher?
"Davon, dass es dem Land Berlin gelungen wäre, durchgehend überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte für den höheren Justizdienst anzuwerben (vgl. BVerfGE 139, 39 <121 Rn. 117>), kann daher keine Rede sein."
BVerG, Beschluss vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18, Rn. 173.
28.07.2020, 12:45
(28.07.2020, 11:47)Gast schrieb: Übrigens, ganz aktuell:
"Davon, dass es dem Land Berlin gelungen wäre, durchgehend überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte für den höheren Justizdienst anzuwerben (vgl. BVerfGE 139, 39 <121 Rn. 117>), kann daher keine Rede sein."
BVerG, Beschluss vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18, Rn. 173.
Bravo. Wenn du das jetzt noch für Hamburg findest, bist du mein Held.
28.07.2020, 17:51
Az. 2 BvL 4/18