22.07.2020, 11:02
Würde mich eher fragen, was deine Zukunft in der Kanzlei ist. 80% Diesel scheint mir kein zukunftsfähiges Modell!?
22.07.2020, 11:03
(22.07.2020, 09:48)Mr. Unsicher schrieb: Liebe Juragemeinde,
ich lese hier immer wieder, wie "schlimm" die Dieselthematik als Jobeinstieg sei.
Ich arbeite ca- seit 11 Monaten mit 2 mal ausreichend in einer Kanzlei mit 6 Anwälten in einer Großstadt in NRW und verdiene 47k und bald 52k. Ich verstehe mich super mit meinen Chefs und meinen Kollegen. Die Arbeit macht im Großen und Ganzen auch Spaß.
Dass das Thema Diesel hier so herunter geredet wird, verunsichert mich sehr. Ich bin Berufsanfänger. Irgendwann will ich auch den Job wechseln. Aber solche Kommentare wie " mit Diesel versaut man seinen Lebenslauf" etc. ziehen mich runter. Ich bin froh, ohne großes Suchen mit meinen Noten einen in meinen Augen "ok oder gut" bezahlten Job gefunden zu haben. Wobei ich hier auch oft lese, dass bei 2 mal ausreichend alles über 45k gut sei.
Die Leute, die das Dieselthema so anprangern, sind das alles Leute die in einer GK arbeiten und Topjuristen?
Ich würde mal gerne ernsthafte Meinungen dazu hören. Muss man befürchten, bei einem Jobwechsel belächelt zu werden?
Ich kenne so einige, die mit Diesel in den Beruf gestartet sind??
VG
Ich würde mich von den paar Leuten die hier im Forum über Diesel herziehen wirklich nicht verunsichern lassen. Berufserfahrungen sind immer gut und steigern deinen Wert. Für deine Noten bist du auch super untergekommen und bei einem späteren Jobwechsel wird sicher auch ein besseres Gehalt drin sein
22.07.2020, 11:30
22.07.2020, 12:19
Komisch, ich habe mit 2 x a im Vorstellungsgespräch für Diesel was von 70 k gehört. So hoch ist dein Gehalt jetzt auch nicht, selbst mit 2 x a. Und bei Zeitarbeit kriegt man als PJ auch in anderen Gebieten mindestens 60 k, auch mit 2 x a. Das ist dann aber befristet.
22.07.2020, 12:22
(22.07.2020, 12:19)Gast schrieb: Komisch, ich habe mit 2 x a im Vorstellungsgespräch für Diesel was von 70 k gehört. So hoch ist dein Gehalt jetzt auch nicht, selbst mit 2 x a. Und bei Zeitarbeit kriegt man als PJ auch in anderen Gebieten mindestens 60 k, auch mit 2 x a. Das ist dann aber befristet.
Es kommt eben auch auf die Kanzlei und die Arbeit an. Teilweise sind die Gehälter bei Diesel eben auch Schmerzensgeld, weil du eine komplett bescheuerte Tätigkeit machen musst. Und die PJ Tätigkeit muss man auch erstmal bekommen und wollen.
Alles in allem ist der Kollege doch gut unterwegs. Solide Stelle, betreut eigene Verfahren und sieht, dass das nicht ewig mit Diesel weitergehen kann.
22.07.2020, 12:28
(22.07.2020, 12:19)Gast schrieb: Komisch, ich habe mit 2 x a im Vorstellungsgespräch für Diesel was von 70 k gehört. So hoch ist dein Gehalt jetzt auch nicht, selbst mit 2 x a. Und bei Zeitarbeit kriegt man als PJ auch in anderen Gebieten mindestens 60 k, auch mit 2 x a. Das ist dann aber befristet.
Das in jeden Thread immer irgendwas mit Gehalt kommen muss. Der TE fragt doch etwas völlig anderes :)
22.07.2020, 12:39
(22.07.2020, 12:19)Gast schrieb: Komisch, ich habe mit 2 x a im Vorstellungsgespräch für Diesel was von 70 k gehört. So hoch ist dein Gehalt jetzt auch nicht, selbst mit 2 x a. Und bei Zeitarbeit kriegt man als PJ auch in anderen Gebieten mindestens 60 k, auch mit 2 x a. Das ist dann aber befristet.
Habe ich damit geprahlt, dass mein Gehalt hoch ist? Ich rede davon, dass es für mich gut oder ok ist. Außerdem: Die Ausgangsfrage war eine ganz andere...
22.07.2020, 12:40
(22.07.2020, 12:19)Gast schrieb: Komisch, ich habe mit 2 x a im Vorstellungsgespräch für Diesel was von 70 k gehört. So hoch ist dein Gehalt jetzt auch nicht, selbst mit 2 x a. Und bei Zeitarbeit kriegt man als PJ auch in anderen Gebieten mindestens 60 k, auch mit 2 x a. Das ist dann aber befristet.
Krasser Typ!
22.07.2020, 22:41
Same problem here: muss man sich schämen, weil man "Dieselanwalt" ist?
22.07.2020, 23:21
(22.07.2020, 22:41)Madame unsicher schrieb: Same problem here: muss man sich schämen, weil man "Dieselanwalt" ist?
Schämen muss sich der Dieselanwalt keinesfalls. Er verhilft möglicherweise geschädigten Kunden zum Recht oder vertritt die Interessen eines (immernoch) geachteten Automobilherstellers. Beides halte ich für eine respektable Tätigkeit und das lässt sich mit etwas Selbstbewusstsein auch so verkaufen.
Schämen muss sich dagegen der jenseits der Redlichkeit agierende Abmahnanwalt oder Inkassomitarbeiter.