25.08.2020, 16:01
(25.08.2020, 14:55)GastHE schrieb:(25.08.2020, 14:41)Gast schrieb:(25.08.2020, 14:30)GastHE schrieb:(25.08.2020, 12:35)Gast schrieb:(25.08.2020, 11:41)Gast schrieb: Ja, Wohngeld oder aufstockend Alg2, je nachdem wo du mehr hast.Beim aufstockenden ALG wird dann aber das Einkommen des Partners angerechnet, wenn man zusammen wohnt (Bedarfsgemeinschaft).
Beim Wohngeld ebenso.
Ich hab vorher etwas gespart und kann dadurch die Zeit überbrücken.
Beim Wohngeld darf man aber um die 60.000 Euro haben, beim Alg2 um die 5000 Euro plus irgendwas pro Lebensjahr.
Man kann ja einfach mal einen Wohngeldantrag stellen.Wenn er abgelehnt wird, ist es ja auch egal.
Du meinst 60k Vermögen, richtig? Denke mal das wird auf den durchschnittlichen Referendar nicht zutreffen. Selbst in Partnerschaft.
Aber ändert ja nichts daran, dass man schon raus ist, wenn das Einkommen des Partners zu hoch ist. Ist ja irgendwo auch verständlich. Ändert aber nichts daran, dass man nicht immer möchte, dass der andere zeitweise die Mehrkosten trägt. Hängt ja vom Stand der Beziehung ab.
Man kann ja im gleichen Stadtteil umziehen und legt sich ne Matratze darein und stellt sich einen kleinen Tisch und Stuhl rein, lässt sich ein Schlafsofa liefern. Dann kostet der Umzug nicht viel ausser Kaution. Ist immer besser 2 Wohnungen zu haben als eine. Wenn in der einen was kaputt ist, kann man in die andere gehen. Z.B. Wasserschaden, wenn das saniert wird, kann man so lange in eine andere Wohnung. Oder bei Quarantäne wegen Corona. Oder eben wegen Bedarfsgemeinschaft.
25.08.2020, 17:39
(25.08.2020, 16:01)Gast schrieb:(25.08.2020, 14:55)GastHE schrieb:(25.08.2020, 14:41)Gast schrieb:(25.08.2020, 14:30)GastHE schrieb:(25.08.2020, 12:35)Gast schrieb: Beim aufstockenden ALG wird dann aber das Einkommen des Partners angerechnet, wenn man zusammen wohnt (Bedarfsgemeinschaft).
Beim Wohngeld ebenso.
Ich hab vorher etwas gespart und kann dadurch die Zeit überbrücken.
Beim Wohngeld darf man aber um die 60.000 Euro haben, beim Alg2 um die 5000 Euro plus irgendwas pro Lebensjahr.
Man kann ja einfach mal einen Wohngeldantrag stellen.Wenn er abgelehnt wird, ist es ja auch egal.
Du meinst 60k Vermögen, richtig? Denke mal das wird auf den durchschnittlichen Referendar nicht zutreffen. Selbst in Partnerschaft.
Aber ändert ja nichts daran, dass man schon raus ist, wenn das Einkommen des Partners zu hoch ist. Ist ja irgendwo auch verständlich. Ändert aber nichts daran, dass man nicht immer möchte, dass der andere zeitweise die Mehrkosten trägt. Hängt ja vom Stand der Beziehung ab.
Man kann ja im gleichen Stadtteil umziehen und legt sich ne Matratze darein und stellt sich einen kleinen Tisch und Stuhl rein, lässt sich ein Schlafsofa liefern. Dann kostet der Umzug nicht viel ausser Kaution. Ist immer besser 2 Wohnungen zu haben als eine. Wenn in der einen was kaputt ist, kann man in die andere gehen. Z.B. Wasserschaden, wenn das saniert wird, kann man so lange in eine andere Wohnung. Oder bei Quarantäne wegen Corona. Oder eben wegen Bedarfsgemeinschaft.
Ganz ausgefuchst :rolleyes:
Mal neben dem finanziellen Aspekt gibt es vielleicht andere Gründe, weshalb man das nicht machen sollte... mal so die moralischen und sozialen Aspekte in den Raum geworfen, wenn Tipps gegeben werden, wie man sich künstlich arm rechnet...
Ein paar Monate sollte man schon mal schaffen zu überbrücken, auch wenn Urlaub etc. nicht möglich sind. Vielleicht hat sich Vater Staat ja ausnahmsweise auch was dabei gedacht...
25.08.2020, 18:10
Wieso moralische Aspekte? Man ist ja nicht gezwungen bei seinem Partner zu leben, um den Staat weniger Geld zu kosten, außer man ist verheiratet. Man kann jederzeit auseinander ziehen und die Vorteile einer eigenen Wohnung genießen. Das hat nichts mit Geld sparen zu tun, sondern mit dem Recht auf eine eigene Wohnung ab dem 25. Lebensjahr. Als nächstes soll man noch ab 25 in einer WG wohnen als HartzIV Empfänger...
Das heißt ja nicht, dass man dann die Wohnung gar nicht bewohnen soll und wie eine Klette in der Wohnung des Partners kleben soll den ganzen Tag, auch wenn man ne eigene hat. Der arbeitet dann ja sowieso und ist tagsüber gar nicht da.
Das heißt ja nicht, dass man dann die Wohnung gar nicht bewohnen soll und wie eine Klette in der Wohnung des Partners kleben soll den ganzen Tag, auch wenn man ne eigene hat. Der arbeitet dann ja sowieso und ist tagsüber gar nicht da.
25.08.2020, 18:38
(25.08.2020, 18:10)Gast schrieb: Wieso moralische Aspekte? Man ist ja nicht gezwungen bei seinem Partner zu leben, um den Staat weniger Geld zu kosten, außer man ist verheiratet. Man kann jederzeit auseinander ziehen und die Vorteile einer eigenen Wohnung genießen. Das hat nichts mit Geld sparen zu tun, sondern mit dem Recht auf eine eigene Wohnung ab dem 25. Lebensjahr. Als nächstes soll man noch ab 25 in einer WG wohnen als HartzIV Empfänger...
Das heißt ja nicht, dass man dann die Wohnung gar nicht bewohnen soll und wie eine Klette in der Wohnung des Partners kleben soll den ganzen Tag, auch wenn man ne eigene hat. Der arbeitet dann ja sowieso und ist tagsüber gar nicht da.
Aber wenn man nunmal mit jemandem zusammen in einer Wohnung lebt, hat man den (finanziellen) Vorteil, dass man sich die allgemeinen Kosten, die für Wohnung, Nebenkosten etc. anfallen, in der Regel teilt.
Dieser Vorteil findet zurecht Berücksichtigung.
Da kann man sich doch nicht einfach künstlich zum Singlehaushalt machen, eine (Sozial)-Wohnung belegen, die vielleicht jemand anderes dringender benötigt und sämtlichen Steuerzahlern zusätzlich auf der Tasche liegen, vor allem in Zeiten einer Pandemie, in der der Staat ohnehin schon mehr Geld ausgeben muss, als er übrig hat?
Doch, moralische Aspekte sind da schon einige...
Während des Refs. war es doch eigentlich möglich, etwas für die Überbrückung der Wartezeit bis zum Berufseinstieg zurückzulegen, oder nicht?!