20.07.2020, 20:54
aber das war ja offensichtlich getrolle :D
20.07.2020, 21:29
Wenn es nicht um Rechtsbeugung geht, wieso muss der Richter dann die Akte ans LG abgeben? Aus Spaß an der Freude würde er sich die Arbeit doch wohl nicht machen.
20.07.2020, 21:31
Ja, das ist in der Tat merkwürdig. Welche anderen Gründe gibt es denn für eine Aktenübersendung ans LG?
20.07.2020, 21:31
Z.b. eine Aktenbeizkebung
20.07.2020, 21:37
Paragraph 299 Abs. 2 ZPO:
"Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird."
Guckt mal in den ZPO Kommentar, was das rechtliche Interesse sein kann. Vllt betrifft der Prozess eine dritte Person.
"Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird."
Guckt mal in den ZPO Kommentar, was das rechtliche Interesse sein kann. Vllt betrifft der Prozess eine dritte Person.
20.07.2020, 21:40
Vorstand des AG wäre aber der PräsAG, nicht jemand vom LG.
20.07.2020, 21:43
Vielleicht war die Akte ja schonmal am LG (Beschwerde) und das LG will im Nachgang nochmal reingucken?
20.07.2020, 21:44
Ja, der Vorstand vom AG kann aber anderen (LG) die Einsichtnahme gestatten.
20.07.2020, 21:45
Oder der Richter hat seinen Ehering in der Akte verloren und arbeitet jetzt am LG?
20.07.2020, 21:50
Könnte man sich gegen die Übersendung der Akten ans LG wehren? Müsste ja ein Justiz-VA sein, wenn die ZPO sonst nichts hergibt.