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  5. Klageänderung auf Abtretung statt Zahlung
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Klageänderung auf Abtretung statt Zahlung
Gastfreundschaft
Unregistered
 
#1
20.07.2020, 11:58
Liebe Alle,

ich habe eine Frage dazu, wenn der Kläger noch keine Zahlung aus 812 BGB verlangen kann, sondern nur Abtretung eines Anspruchs.

Kann ich dann einen Hinweis nach § 139 ZPO beschließen (und dann Klageänderung) oder ist die Klage abzuweisen (und entscheidungsreif)?


Beste Grüße und vielen Dank!
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