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  5. Gesundheitliche Eignung - Verfahren
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Gesundheitliche Eignung - Verfahren
Gast6
Unregistered
 
#1
15.07.2020, 19:46
Hallo zusammen,

wer beurteilt die gesundheitliche Eignung für den ÖD? 
Also erstellt der Amtsarzt ein Gutachten, schreibt rein es liegt dieses und jenes vor (oder nicht), schickt dieses dem Dienstherr und er, der Dienstherr, entscheidet dann, ob der Bewerber geeignet ist oder sagt der Amtsarzt nur ja oder nein?

Ich glaube es ist so, das der Amtsarzt das einmal verbindlich entscheidet, kenne das Verfahren aber nicht.

Danke.
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Gast
Unregistered
 
#2
15.07.2020, 19:51
Die Entscheidung liegt beim Dienstherrn, er wird aber idR mangels eigener sachkunde auf den Amtsarzt vertrauen
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Gast6
Unregistered
 
#3
15.07.2020, 20:14
Könnte das im Extremfall dann mal dazu führen, dass man z.B. ungeeignet ist Richter zu werden, da das OLG sich gegen eine gesundheitliche Eignung entscheidet und z.B. die GStA dafür?! So aus Datenschutzgründen dürften die ja nichts von einer weiteren Bewerbung wissen.

Aber der Amtsazrt wird seine Sachkunde wahrscheinlich dafür nutzen ein eindeutiges Gutachten zu schreiben, sodass eine Entscheidung des Dienstherrn gegen das Gutachten willkürlich wäre?
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Gast
Unregistered
 
#4
15.07.2020, 20:48
Wegen welchen Krankheiten wurdest du denn abgelehnt oder befürchtest es?
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Gast6
Unregistered
 
#5
15.07.2020, 21:07
Gar nicht ^^ 
Hab mich nur mal gefragt wie das läuft. 
Habe bei nen paar Leuten in meinem Umfeld mitbekommen, dass die da Probleme hatten und hab mich deswegen mal n bisschen schlau gemacht.
Klagegegenstand bei einen evtlen Ablehnung wäre ja die Entscheidung des Dienstherrn und nicht das Gutachten des Amtsarztes...

Fand die Vorstellung, dass das OLG evtl höhere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung stellt, als irgendeine Verwaltung komisch und wollte daher mal wissen, ob dieser Fall überhaupt möglich ist.
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Gast6
Unregistered
 
#6
15.07.2020, 21:08
Sind aber mittlerweile alle Beamte auf Probe. Nicht das hier jemand nervös wird.
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Gast
Unregistered
 
#7
15.07.2020, 21:10
Eine Entscheidung gegen den Amtsarzt ist immer willkürlich mangels eigener Sachkunde des Dienstherrn. Wie will denn der Dienstherr selbst deine gesundheitliche Uneignung feststellen, v.a. gerichtsfest???
In einigen Bundesländern erfolgt die Untersuchung erst vor der Ernennung auf Lebenszeit, vielleicht interessant für dich ;-)
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Gast
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#8
15.07.2020, 21:17
Seit der rspr Änderung 2013 sind die Anforderungen an die fehlende gesundheitliche Eignung einfach irre hoch.
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Gast
Unregistered
 
#9
16.07.2020, 08:58
(15.07.2020, 20:14)Gast6 schrieb:  Könnte das im Extremfall dann mal dazu führen, dass man z.B. ungeeignet ist Richter zu werden, da das OLG sich gegen eine gesundheitliche Eignung entscheidet und z.B. die GStA dafür?! So aus Datenschutzgründen dürften die ja nichts von einer weiteren Bewerbung wissen.

Aber der Amtsazrt wird seine Sachkunde wahrscheinlich dafür nutzen ein eindeutiges Gutachten zu schreiben, sodass eine Entscheidung des Dienstherrn gegen das Gutachten willkürlich wäre?

Du kannst auch innerhalb einer Großstadt umziehen, dann ist ein anderer Arzt für dich zuständig.
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Gast
Unregistered
 
#10
16.07.2020, 11:12
(15.07.2020, 19:46)Gast6 schrieb:  Hallo zusammen,

wer beurteilt die gesundheitliche Eignung für den ÖD? 
Also erstellt der Amtsarzt ein Gutachten, schreibt rein es liegt dieses und jenes vor (oder nicht), schickt dieses dem Dienstherr und er, der Dienstherr, entscheidet dann, ob der Bewerber geeignet ist oder sagt der Amtsarzt nur ja oder nein?

Ich glaube es ist so, das der Amtsarzt das einmal verbindlich entscheidet, kenne das Verfahren aber nicht.

Danke.


Da kannst du Pech/Glück haben. Ich kenne Kollegen, die chronisch krank bzw. operiert waren, bei denen es reingeschrieben wurde. Bei anderen ist einfach nur das Kreuz bei geeignet, obwohl die Diabetiker sind (und das auch angegeben haben).
Der Amtsarzt ist sehr frei darin, was er macht.
Im Ergebnis dürfte es aber in 99,9% der Fälle auf Eignung + hinauslaufen, weil alles andere mit der neuen Rspr nicht mehr vereinbar ist.
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