24.07.2020, 16:37
Das Lesen von Rechtsprechung für das Examen darf nicht völlig unterschätzt, es sollte aber auch nicht überbewertet werden:
Einen "Mindestkonsum" der absoluten Top-Hits der Rechtsprechung der letzten 1-2 Jahre würde ich jedem Kandidaten empfehlen. Das beinhaltet nicht jedes Urteil, in dem der Begriff "Pferd" auftaucht, wohl aber jede größere bahnbrechende Entscheidung (etwa: BVerfG - Richternachtdienst/StPO, BGH - §§ 280, 281 BGB beim EBV, usw.). Diese Urteile sollte man aber ohne Weiteres allen gängigen Publikationen oder sogar LTO entnehmen können.
Alles, was über diesen Mindestkonsum hinaus geht, hat m.E. eher einen überschaubaren Grenznutzen. Es stimmt zwar, dass
- die eigene juristische Sprache und Ordnungsfähigkeit durch die Lektüre von Urteilen geschult werden
- und man u.U. Glück hat, genau "das eine" Urteil gelesen zu haben, was dann drankommt.
Aber die Examensvorbereitung ist eben auch zeitlich begrenzt. Dabei finde ich es weitaus wichtiger, dass der eigentliche Stoff sitzt und man v.a. auch genügend Klausuren schreibt. Die Gefahr ist sonst groß, dass man einzelne Sonderfälle lernt, dafür aber den Wald vor lautet Bäumen nicht mehr sieht.
Deshalb würde ich sagen, dass man in einer normalen Examensvorbereitung immer mal wieder die aktuellen Urteile überfliegen (um keinen "Mega-Fall" zu verpassen) und hin und wieder ein paar Urteile lesen sollte (mehr, um sich evtl. den Stil etwas anzueignen). Dies aber nur, wenn man ohnehin schon genügend Klausuren schreibt und den Stoff i.W. beherrscht.
Einen "Mindestkonsum" der absoluten Top-Hits der Rechtsprechung der letzten 1-2 Jahre würde ich jedem Kandidaten empfehlen. Das beinhaltet nicht jedes Urteil, in dem der Begriff "Pferd" auftaucht, wohl aber jede größere bahnbrechende Entscheidung (etwa: BVerfG - Richternachtdienst/StPO, BGH - §§ 280, 281 BGB beim EBV, usw.). Diese Urteile sollte man aber ohne Weiteres allen gängigen Publikationen oder sogar LTO entnehmen können.
Alles, was über diesen Mindestkonsum hinaus geht, hat m.E. eher einen überschaubaren Grenznutzen. Es stimmt zwar, dass
- die eigene juristische Sprache und Ordnungsfähigkeit durch die Lektüre von Urteilen geschult werden
- und man u.U. Glück hat, genau "das eine" Urteil gelesen zu haben, was dann drankommt.
Aber die Examensvorbereitung ist eben auch zeitlich begrenzt. Dabei finde ich es weitaus wichtiger, dass der eigentliche Stoff sitzt und man v.a. auch genügend Klausuren schreibt. Die Gefahr ist sonst groß, dass man einzelne Sonderfälle lernt, dafür aber den Wald vor lautet Bäumen nicht mehr sieht.
Deshalb würde ich sagen, dass man in einer normalen Examensvorbereitung immer mal wieder die aktuellen Urteile überfliegen (um keinen "Mega-Fall" zu verpassen) und hin und wieder ein paar Urteile lesen sollte (mehr, um sich evtl. den Stil etwas anzueignen). Dies aber nur, wenn man ohnehin schon genügend Klausuren schreibt und den Stoff i.W. beherrscht.
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