01.02.2016, 18:04
Ja, was der Kalender da sollte hab ich auch nicht gerafft??
Mag mal jemand seinen Tenor formulieren. Ich glaub, ich hab das total falsch gemacht.
Mag mal jemand seinen Tenor formulieren. Ich glaub, ich hab das total falsch gemacht.
01.02.2016, 20:05
habe es auch so verstanden, dass die Balken bereits durch den Dachdecker zuvor ausgetauscht worden sind bei den umfangreichen Sanierungsarbeiten.
Danach dann Photovoltaikanlage, Wasserschaden als Mangelfolgeschaden und eben keine Vorteilsanrechnung, da keine Besserstellung des Klägers (weil Balken ja bereits vor dem Schaden neu waren). Hat das noch jemand so gesehen, oder waren es noch die alten Balken, dann wäre ja eine Vorteilsanrechnung zu bejahen gewesen.
Danach dann Photovoltaikanlage, Wasserschaden als Mangelfolgeschaden und eben keine Vorteilsanrechnung, da keine Besserstellung des Klägers (weil Balken ja bereits vor dem Schaden neu waren). Hat das noch jemand so gesehen, oder waren es noch die alten Balken, dann wäre ja eine Vorteilsanrechnung zu bejahen gewesen.
01.02.2016, 21:28
Ich habe es ehrlich gesagt nicht nachgerechnet. Da ja von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vorlage auszugehen ist, hätte die Beweisaufnahme hinsichtlich der Befragung des Zeugen und der Sachverständigen über den Zustand der alten Balken mE keinen Sinn ergeben, wenn sowieso die neuen beschädigt worden wären. Oder irre ich mich?:su
Wie war es heute bei euch? Bei uns war ne RA Klausur aus Beklagtensicht
02.02.2016, 15:49
Ich habe einen Schriftsatz an das Gericht entworfen mit dem Ergebnis, dass der Vertrag Form unwirksam ist und lediglich ein Anspruch auf Ersatz in Höhe von 90.000 € besteht, den ich sofort an erkannt habe, Paragraph 93 ZPO
Die 5000 € waren meines Erachtens lediglich als Schenkung einzustufen, Parteivernehmung minus, Anspruch jedoch verjährt
Die 5000 € waren meines Erachtens lediglich als Schenkung einzustufen, Parteivernehmung minus, Anspruch jedoch verjährt
02.02.2016, 16:03
Denke sowohl der Anspruch auf Zahlung von 5000 Euro als auch 90.000 Euro waren begründet, daher lediglich Schreiben an Mandanten hinsichtlich Anerkenntnis oder VU, wobei VU unter Umständen günstiger. Zweckmäßigkeit Abwägung unter Kostengesichtspunkten zwischen Anerkenntnis und VU.
02.02.2016, 16:15
Hab das mit den 90000 € wie Deine Mudda.
Bei den 5000 € hab ich Schenkung gesagt, aber Schenkung unter Auflage. Daher konnte er das eigentlich zurückfordern über 812. Hab dann aber Entreicherung nach 818 III angenommen und daher bekommt er die 5000 doch nicht.
Bei den 5000 € hab ich Schenkung gesagt, aber Schenkung unter Auflage. Daher konnte er das eigentlich zurückfordern über 812. Hab dann aber Entreicherung nach 818 III angenommen und daher bekommt er die 5000 doch nicht.
02.02.2016, 16:23
hat bzgl der 5000 jemand ne zweckverfehlung angenommen?
02.02.2016, 16:29
Ja, Zweckverfehlung bezüglich der Schenkung absichtlich.
Hat noch jemand Entreicherung nach 818 III?
Hat noch jemand Entreicherung nach 818 III?
02.02.2016, 16:30
Schenkungsabsicht