01.02.2016, 17:15
Hallo zusammen,
habe das ganze so verstanden, dass die Balken bereits durch den Dachdecker zuvor ausgetauscht worden sind bei den umfangreichen Sanierungsarbeiten. Kann aber auch sein, dass ich das falsch verstanden habe.
Habe auch alles zugesprochen.
Über Werkvertrag in Abgrenzung zum Kaufvertrag und Werkliefervertrag wegen dem Schwerpunkt der Leistung
(Extra angefertigt und angepasst, nix von der Stange, Super Planung, Super Montage durch Fachfirma)
Schaden am Dach über 280 Abs. 1 BGB; eigentlich keine MWSteuer, aber möglich, wenn Kosten bald entstehen werden! Evt. den Vorschussgedanken auch hier anwenden.
Rest über den Anspruch auf Vorschuss, dieser umfasst auch MWSteuer
Ende der Bearbeitung.
Immer wieder dieses massive Zeitproblem.
LG
habe das ganze so verstanden, dass die Balken bereits durch den Dachdecker zuvor ausgetauscht worden sind bei den umfangreichen Sanierungsarbeiten. Kann aber auch sein, dass ich das falsch verstanden habe.
Habe auch alles zugesprochen.
Über Werkvertrag in Abgrenzung zum Kaufvertrag und Werkliefervertrag wegen dem Schwerpunkt der Leistung
(Extra angefertigt und angepasst, nix von der Stange, Super Planung, Super Montage durch Fachfirma)
Schaden am Dach über 280 Abs. 1 BGB; eigentlich keine MWSteuer, aber möglich, wenn Kosten bald entstehen werden! Evt. den Vorschussgedanken auch hier anwenden.
Rest über den Anspruch auf Vorschuss, dieser umfasst auch MWSteuer
Ende der Bearbeitung.
Immer wieder dieses massive Zeitproblem.
LG
01.02.2016, 17:17
Wer hat einen Tipp für morgen?
01.02.2016, 17:29
GastJR, das habe ich auch so verstanden, dass die Balken schon ausgetauscht waren. So wäre man dann ja auch auf § 249 II S. 2 zu sprechen gekommen.
Kann sich jemand noch an den SV bezüglich der Balken erinnern?
Habe auch SBV im Unstreitigen im Tatbestand, selbst mit Inhalt. Glaube das ist aber nicht ganz so richtig.
Egal, morgen gehts weiter.
Kann sich jemand noch an den SV bezüglich der Balken erinnern?
Habe auch SBV im Unstreitigen im Tatbestand, selbst mit Inhalt. Glaube das ist aber nicht ganz so richtig.
Egal, morgen gehts weiter.
01.02.2016, 17:32
Spricht nicht eben die besondere Anfertigung der Anlage für einen Werklieferungsvertrag? Palandt §651 Rn.5 sagt doch auch Werklieferung, oder?
01.02.2016, 17:38
01.02.2016, 17:41
(01.02.2016, 17:32)Gast123 schrieb: Spricht nicht eben die besondere Anfertigung der Anlage für einen Werklieferungsvertrag? Palandt §651 Rn.5 sagt doch auch Werklieferung, oder?
Es kommt bei der Abgrenzung auf den Schwerpunkt der Leistung an, u.a. Kosten der "Montage" im Verhältnis zu dem Rest der Leistung. Da hier aber die Serienmodule eigens angepasst wurden, würde ich schon auf Werkvertrag gehen.
01.02.2016, 17:43
Wenn die Balken schon vor dem Schadensfall ausgetauscht worden wären, wäre es doch irrelevant, ob die vorherigen Balken sowieso rausgemusst hätten. Ich meine, die Balken sind ausgetauscht worden, nachdem die alten durch die PVA befeuchtet worden waren.
Im Palandt stand irgendwo, dass zwar Einbauküchen und PVA nach 651 zu beurteilen sind, aber Werkbertragsrecjt anwendbar ist, wenn eine spezielle Leostung vor der Lieferung im Vordergrund stehe. Und das sei der Fall bei Spezialanfertigungen wie zB eine maßgeschneiderte Küche
Im Palandt stand irgendwo, dass zwar Einbauküchen und PVA nach 651 zu beurteilen sind, aber Werkbertragsrecjt anwendbar ist, wenn eine spezielle Leostung vor der Lieferung im Vordergrund stehe. Und das sei der Fall bei Spezialanfertigungen wie zB eine maßgeschneiderte Küche
01.02.2016, 17:57
Welche Bedeutung hatte der Kalender heute? Die Fristen wurden nach mA alle eingehalten und Verjährung stand nicht im Raum...
01.02.2016, 18:00
War das eigentlich eine Beschaffenheitsvereinbarung - autarke Energieversorgung zu gewährleisten?
01.02.2016, 18:01