14.07.2020, 09:42
14.07.2020, 09:49
(14.07.2020, 09:42)GastHE schrieb:(14.07.2020, 09:40)Gast schrieb:(14.07.2020, 07:56)Gast schrieb: In deine Erwiderung bitte den Hinweis aufnehmen, dass alles, was nicht ausdrücklich zugestanden wird, als bestritten gilt.
Da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das ernst gemeint ist.
Ich würde behaupten das war ein Joke ;)
50% der Anwaltsschriftsätze sagen was anderes :D Oder ich verstehe den Humor der Anwälte nicht :angel:
14.07.2020, 09:51
(14.07.2020, 09:49)Gast schrieb:(14.07.2020, 09:42)GastHE schrieb:(14.07.2020, 09:40)Gast schrieb:(14.07.2020, 07:56)Gast schrieb: In deine Erwiderung bitte den Hinweis aufnehmen, dass alles, was nicht ausdrücklich zugestanden wird, als bestritten gilt.
Da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das ernst gemeint ist.
Ich würde behaupten das war ein Joke ;)
50% der Anwaltsschriftsätze sagen was anderes :D Oder ich verstehe den Humor der Anwälte nicht :angel:
In 50% der Klagen steht ja auch der Antrag, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen...
14.07.2020, 10:17
14.07.2020, 10:35
:D § 253 ZPO inklusive eines Standardkommentars vielleicht erstmal sorgfältig lesen ...
14.07.2020, 11:16
(14.07.2020, 09:51)Gast123 schrieb:(14.07.2020, 09:49)Gast schrieb:(14.07.2020, 09:42)GastHE schrieb:(14.07.2020, 09:40)Gast schrieb:(14.07.2020, 07:56)Gast schrieb: In deine Erwiderung bitte den Hinweis aufnehmen, dass alles, was nicht ausdrücklich zugestanden wird, als bestritten gilt.
Da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das ernst gemeint ist.
Ich würde behaupten das war ein Joke ;)
50% der Anwaltsschriftsätze sagen was anderes :D Oder ich verstehe den Humor der Anwälte nicht :angel:
In 50% der Klagen steht ja auch der Antrag, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen...
Wollte das als frischer Berufseinsteiger weg lassen. Partner meinte nur das muss rein für den Mandanten. Genau so wie 500 andere unwichtige Anträge.
14.07.2020, 11:53
(14.07.2020, 11:16)Gast schrieb:(14.07.2020, 09:51)Gast123 schrieb:(14.07.2020, 09:49)Gast schrieb:(14.07.2020, 09:42)GastHE schrieb:(14.07.2020, 09:40)Gast schrieb: Da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das ernst gemeint ist.
Ich würde behaupten das war ein Joke ;)
50% der Anwaltsschriftsätze sagen was anderes :D Oder ich verstehe den Humor der Anwälte nicht :angel:
In 50% der Klagen steht ja auch der Antrag, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen...
Wollte das als frischer Berufseinsteiger weg lassen. Partner meinte nur das muss rein für den Mandanten. Genau so wie 500 andere unwichtige Anträge.
Welche anderen Anträge denn bitte noch?
14.07.2020, 12:05
Der Kostenantrag wird doch immer für den Mandanten rein gemacht. Vollstreckung genau so.