09.07.2020, 03:24
Würdet ihr einen Korrekturantrag für ein Urteil wegen Rechtschreibfehlern stellen, z.B. wenn da steht "Schellen" (Ohrfeigen umgangssprachlich) statt "Schwellen" oder soll ich das als freudschen Versprecher werten und der Berufungsinstanz zur Bewertung überlassen (das Urteil soll eine Ohrfeige darstellen)?
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Urteilskorrektur Verwaltungsgericht - von Gast - 09.07.2020, 03:24
RE: Urteilskorrektur Verwaltungsgericht - von RechtsanwaltII - 09.07.2020, 03:39
RE: Urteilskorrektur Verwaltungsgericht - von Gast - 09.07.2020, 08:01
RE: Urteilskorrektur Verwaltungsgericht - von GAsst - 09.07.2020, 08:07
RE: Urteilskorrektur Verwaltungsgericht - von Gast - 09.07.2020, 12:11
RE: Urteilskorrektur Verwaltungsgericht - von Gast - 09.07.2020, 14:22