15.11.2015, 11:28
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Ich weiß beim besten Willen nicht, warum manche Prüflinge bei der Korrektur von den Aufsichtsarbeiten so verarscht werden, man muss sich mal vorstellen, es sind dort Korrektoren tätig, die selbst vor zig Jahren, als es im 1. und 2. Staatsexamen noch Hausarbeiten gab und man den Aktenvortrag drei Tage zuvor zuhause bearbeiteten konnte, tätig werden und uns vorschreiben, was dort richtig und falsch ist und in keinem Fall - zumindest bei mir nicht - vertretbar korrigieren.
Genau das, was auf der Lösungsskizze steht haben doch nur diejenigen, die zuvor sich Lösungen erkauft oder sonst wie erschlichen haben, Verdummung ist Jura, Rechtsbeugungen sind sowohl in der Ausbildung als auch im späteren Beruf auf der Tagesordnung, Beschiss das Ganze, die Oligarchie setzt sich gegenseitige auf die guten Positionen, die ganzen AGs dienen nur dazu, die Prüflinge auf ihr schlechtes Examensergebnis vorzubereiten, so nach dem Motto,naja du warst ja auch nie so gut in den AGs, also muss du dich nicht wundern, was dann beim Examen rauskommt.
Ich weiß beim besten Willen nicht, warum manche Prüflinge bei der Korrektur von den Aufsichtsarbeiten so verarscht werden, man muss sich mal vorstellen, es sind dort Korrektoren tätig, die selbst vor zig Jahren, als es im 1. und 2. Staatsexamen noch Hausarbeiten gab und man den Aktenvortrag drei Tage zuvor zuhause bearbeiteten konnte, tätig werden und uns vorschreiben, was dort richtig und falsch ist und in keinem Fall - zumindest bei mir nicht - vertretbar korrigieren.
Genau das, was auf der Lösungsskizze steht haben doch nur diejenigen, die zuvor sich Lösungen erkauft oder sonst wie erschlichen haben, Verdummung ist Jura, Rechtsbeugungen sind sowohl in der Ausbildung als auch im späteren Beruf auf der Tagesordnung, Beschiss das Ganze, die Oligarchie setzt sich gegenseitige auf die guten Positionen, die ganzen AGs dienen nur dazu, die Prüflinge auf ihr schlechtes Examensergebnis vorzubereiten, so nach dem Motto,naja du warst ja auch nie so gut in den AGs, also muss du dich nicht wundern, was dann beim Examen rauskommt.
16.11.2015, 00:41
Zwei kritische Fragen aus meiner Perspektive als linientreuer Oligarch:
Wie wahrscheinlich ist es, dass 2x8=16 verschiedene Prüfer jeweils eine "unvertretbare" Korrekturleistung erbringen, im Vergleich dazu, dass ein Kandidat achtmal eine unvertretbare Bearbeitungsleistung erbringt?
Und möglicherweise haben AGs ja schon eine gewisse Vorhersagekraft?
Jedenfalls taugt das Argument nicht, die Prüfer hätten ihre Examensleistungen nicht unter denselben Bedingungen erbracht. Denn das hatten seinerzeit ihre Prüfer auch nicht.
Wie wahrscheinlich ist es, dass 2x8=16 verschiedene Prüfer jeweils eine "unvertretbare" Korrekturleistung erbringen, im Vergleich dazu, dass ein Kandidat achtmal eine unvertretbare Bearbeitungsleistung erbringt?
Und möglicherweise haben AGs ja schon eine gewisse Vorhersagekraft?
Jedenfalls taugt das Argument nicht, die Prüfer hätten ihre Examensleistungen nicht unter denselben Bedingungen erbracht. Denn das hatten seinerzeit ihre Prüfer auch nicht.
21.12.2015, 13:49
Meine Erfahrung mit der Korrektur im zweiten Examen war, dass im Endeffekt die Noten auch der Leistungsrealität während des Refs entsprachen.
Die Leute, bei denen man während des Vorbereitungsdienstes schon abgesehen konnte dass ihnen das ganze liegt, haben bei uns auch ein VB erhalten - die bei denen es aufgrund von Defiziten / fehlender Motivation in der AG schon immer eher knapp war, hat es dann erwischt.
Natürlich spiegelt die - ich nenne es mal - zusammengestauchte Punkteskala, auf der die Besten sich bei 9-11 Punkten von 18 möglichen Punkten einfinden, nicht ganz die Realität wieder. Abgestuft zwischen "schwächeren" Kandidaten (ausreichend), mittelmäßig (befriedigend) und "stärkeren" Kandidaten (VB+) war es aber zumindest bei uns sehr realitätsgetreu.
Die Leute, bei denen man während des Vorbereitungsdienstes schon abgesehen konnte dass ihnen das ganze liegt, haben bei uns auch ein VB erhalten - die bei denen es aufgrund von Defiziten / fehlender Motivation in der AG schon immer eher knapp war, hat es dann erwischt.
Natürlich spiegelt die - ich nenne es mal - zusammengestauchte Punkteskala, auf der die Besten sich bei 9-11 Punkten von 18 möglichen Punkten einfinden, nicht ganz die Realität wieder. Abgestuft zwischen "schwächeren" Kandidaten (ausreichend), mittelmäßig (befriedigend) und "stärkeren" Kandidaten (VB+) war es aber zumindest bei uns sehr realitätsgetreu.
21.12.2015, 16:58
Ich kann auch beim besten Willen kein ernsthaftes Unrecht erkennen. Die Kandidaten, die vorher gut waren, waren es auch im Examen (vielleicht 1-2 Punkte schlechter als in der AG, aber immer noch im VB oder ggf. sogar gut). Ich glaube einfach, dass die Notenerwartung bei vielen unangemessen ist. 8 Klausuren spiegeln schon relativ realisitsch das juristische Vermögen wider. Und wenn ich höre, dass manche einzelne Klausuren anfechten wollen, ohne vorher Einsicht genommen zu haben, muss ich mich schon wundern. Aber das scheint der neue Trend zu sein, der schon in den Schulen beginnt, sich an der Universität fortsetzt und jetzt auch das 2. Examen erreicht hat. Die Schuld liegt eben beim Lehrer, Professor oder Korrektor.
22.12.2015, 17:37
Ich möchte mich nicht wirklich der eingangs erklärten Verschwörungstheorie anschließen, aber es lassen sich bei der Korrektur von Klausuren doch gewisse Trends erkennen, die man wahrlich nicht gutheißen muss.
Ich war gerade dabei etwas in einem Kaiser-skript zu lesen, in dem eindringlich darauf hingewiesen wurde, sprachlich sauber zu arbeiten. Ich kann diesen Hinweis und das damit verbundene Argument verstehen, weil das einzige Werkzeug des Juristen die Sprache ist. Auf der anderen Seite vergibt jeder Korrektor, jeder Prüfer, jeder Professor usw. Zukunfts- bzw. Jobchancen. Und mein Verständnis für eine schlechte Benotung, die offenbar auf die Verärgerung des Korrektors über die "Sprache" der Arbeit zurückgeht, geht gegen Null.
Ebensowenig wie diese (fachlich) irrelevante Stilkritik haben m.E. - ich nenne es mal so - persönliche Missgunst in Korrekturen zu suchen. Ich schätze der ein oder andere wird Juristen kennen, die gerne Einstellungen zum Besten geben wie: "Mir hat im Studium/Ref auch keiner was geschenkt, warum sollen es andere leichter haben als ich!?" Das finde ich schon ziemlich klein-kariert.
Im Großen und Ganzen lässt sich aber auch feststellen, dass diejenigen, die gut benotet werden, das aktuelle System für richtig halten. Demgegenüber stehen diejenigen, die sich ungerecht benotet fühlen zund deshalb nach Veränderung schreien. Die Wahrheit liegt - wie so oft im Leben - vermutlich irgendwo dazwischen.
Jeder von euch kennt diesen geflügelten Satz: 2 Juristen 3 Meinungen. Das spiegelt die Korrektur von Arbeiten nicht immer wieder. Da sind sich Prüfer ja erstaunlicherweise oft einig. Interessant wäre daher der Versuch, dem Zweitkorrektor eine Arbeit bewerten zu lassen, ohne ihm die Erstkorrektur inklusive vergebener Note zu offenbaren. Ich schätze, dass die Diskrepanz zwischen Erst- und Zweitkorrektur nicht selten groß wäre.
Ich war gerade dabei etwas in einem Kaiser-skript zu lesen, in dem eindringlich darauf hingewiesen wurde, sprachlich sauber zu arbeiten. Ich kann diesen Hinweis und das damit verbundene Argument verstehen, weil das einzige Werkzeug des Juristen die Sprache ist. Auf der anderen Seite vergibt jeder Korrektor, jeder Prüfer, jeder Professor usw. Zukunfts- bzw. Jobchancen. Und mein Verständnis für eine schlechte Benotung, die offenbar auf die Verärgerung des Korrektors über die "Sprache" der Arbeit zurückgeht, geht gegen Null.
Ebensowenig wie diese (fachlich) irrelevante Stilkritik haben m.E. - ich nenne es mal so - persönliche Missgunst in Korrekturen zu suchen. Ich schätze der ein oder andere wird Juristen kennen, die gerne Einstellungen zum Besten geben wie: "Mir hat im Studium/Ref auch keiner was geschenkt, warum sollen es andere leichter haben als ich!?" Das finde ich schon ziemlich klein-kariert.
Im Großen und Ganzen lässt sich aber auch feststellen, dass diejenigen, die gut benotet werden, das aktuelle System für richtig halten. Demgegenüber stehen diejenigen, die sich ungerecht benotet fühlen zund deshalb nach Veränderung schreien. Die Wahrheit liegt - wie so oft im Leben - vermutlich irgendwo dazwischen.
Jeder von euch kennt diesen geflügelten Satz: 2 Juristen 3 Meinungen. Das spiegelt die Korrektur von Arbeiten nicht immer wieder. Da sind sich Prüfer ja erstaunlicherweise oft einig. Interessant wäre daher der Versuch, dem Zweitkorrektor eine Arbeit bewerten zu lassen, ohne ihm die Erstkorrektur inklusive vergebener Note zu offenbaren. Ich schätze, dass die Diskrepanz zwischen Erst- und Zweitkorrektur nicht selten groß wäre.
22.12.2015, 18:18
Die Diskrepanz der Benotung von ein und derselben Klausur durch verschiedene Prüfer ist den Korrektoren und dem LJPA aus zahlreichen Prüferseminaren bekannt. Die Einführung einer verdeckten Zweitkorrektur und die damit verbundene Offenbarung dieser Diskrepanzen würde die Berechtigung der Bewertungen ungeheuer in Zweifel ziehen. Daher gibt es keine verdeckte Zweitkorrektur, weder im ersten noch im zweiten Examen, in keinem Bundesland. Und daher wird es sie auch in Zukunft nicht geben.
Einen anderen vernünftigen Grund als diesen - und minimale Kosteneinsparungen, die angesichts der Relevanz der Bewertungen keine Rolle spielen dürften - gibt es für die aktuelle Praxis nicht.
Aus demselben Grund sind Bewertungen faktisch nicht angreifbar. Auch gibt es keinen Einblick in die Lösungsskizzen der Prüfungsämter, weder zu Übungszwecken noch in diejenigen der selbst geschriebenen Klausuren. Gleichzeitig sind die geheimen Lösunggskizzen selbstverständlich unverbindlich und in keiner Weise Grundlage von Klausurbewertungen. Diese liegt allein in der Veranwortung des Korrektors, der natürlich die Klausur ohne unverbindliche Lösungsskizze genauso gut selbst gelöst und korrigiert hätte.
Das gesamte Prüfungssystem ist darauf ausgelegt, die Bewertungsmaßstäbe und -kriterien im Dunkeln zu lassen und einer externen Kontrolle zu entziehen. Es gibt keine allgemeinverbindlichen Maßstäbe, alles ist intransparent und es gibt faktisch keine gerichtliche Kontrolle. Verglichen mit rechtsstaatlichen Maßstäben in allen (!) anderen Bereichen öffentlicher Verwaltung sind die Prüfungsämter Bananenrepubliken.
Damit ist keine Aussage über die im Prüfungsgeschäft tätigen Menschen verbunden. Die werden sich vielfach über diese Strukturen im Klaren und sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Aber die Prüfer können eben die systembedingten Fehler nur kaschieren und durch wohlwollende Benotung in der mündlichen Prüfung eingeschränkt ausgleichen.
Einen anderen vernünftigen Grund als diesen - und minimale Kosteneinsparungen, die angesichts der Relevanz der Bewertungen keine Rolle spielen dürften - gibt es für die aktuelle Praxis nicht.
Aus demselben Grund sind Bewertungen faktisch nicht angreifbar. Auch gibt es keinen Einblick in die Lösungsskizzen der Prüfungsämter, weder zu Übungszwecken noch in diejenigen der selbst geschriebenen Klausuren. Gleichzeitig sind die geheimen Lösunggskizzen selbstverständlich unverbindlich und in keiner Weise Grundlage von Klausurbewertungen. Diese liegt allein in der Veranwortung des Korrektors, der natürlich die Klausur ohne unverbindliche Lösungsskizze genauso gut selbst gelöst und korrigiert hätte.
Das gesamte Prüfungssystem ist darauf ausgelegt, die Bewertungsmaßstäbe und -kriterien im Dunkeln zu lassen und einer externen Kontrolle zu entziehen. Es gibt keine allgemeinverbindlichen Maßstäbe, alles ist intransparent und es gibt faktisch keine gerichtliche Kontrolle. Verglichen mit rechtsstaatlichen Maßstäben in allen (!) anderen Bereichen öffentlicher Verwaltung sind die Prüfungsämter Bananenrepubliken.
Damit ist keine Aussage über die im Prüfungsgeschäft tätigen Menschen verbunden. Die werden sich vielfach über diese Strukturen im Klaren und sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Aber die Prüfer können eben die systembedingten Fehler nur kaschieren und durch wohlwollende Benotung in der mündlichen Prüfung eingeschränkt ausgleichen.
27.12.2015, 14:43
In meinen Klausuren wurde
- behauptet ich hätte § 20 StVG übersehen, obwohl die Norm vom Prüfer mit Bleistrift unterstrichen und abgehakt war
- behauptet, man könnte eine Feststellungsklage im Gutachten nicht relationsmäßig aufbauen (Korrektor war RiAG a.D.)
- behauptet in einer Klausur sei meine Schrift unlesbar (das erste und einzige mal in meiner gesamten Ausbildungs- und Prüfungszeit)
- behauptet im Strafurteil fehlten die Feststellungen zum 2. Teilkomplex, die jedoch am Schluss beim Teilfreispruch kamen, aber so weit hatte der Prüfer die Klausur offensichtlich(!) gar nicht gelesen
- meine Wertung einer absolut lächerlichen Einlassung des Akgeklagten als Schutzbehauptung als unzureichende Sachverhaltsfeststellung bezeichnet
- behauptet, die darauf basierende (1:1 einer BGH-Entscheidung entsprechende) Lösung sei abwegig, denn wer keinen Mordvorsatz hätte, der hätte beim Raub auch keinen Vorsatz bezüglich der Todesfolge.
Der Korrektor hatte anscheinend keine Ahnung von EQ-Delikten, was letztlich beweist, welche Stümper heutzutage Vors. RiLG werden und mit welcher Qualität von Korrektoren man im Examen konfrontiert wird
usw.... usw. Die Liste geht über mehrere Seiten.
In der mündlichen Prüfung haben sie mich auf Basis der Vornote behandelt, wie einen Vollidioten und am Ende kam für beide Examina eine glatte Durchschnittsnote heraus (sie endet auf ,01). Diesbezüglich hatten sie sich nach dem Aktenvortrag extra einen Taschenrechner besorgt.
Natürlich wird man im Examen verarscht. Die Kandidaten werden systematisch runtergeputzt, dass sie in der mündlichen Prüfung der Willkür der Prüfungskommission ausgesetzt sind, die dort nach Gutdünken darüber entscheidet, wer deutscher Vorzeigejurist wird und wer lediglich für Drecksarbeit auf Präkariatsniveau geeignet ist.
- behauptet ich hätte § 20 StVG übersehen, obwohl die Norm vom Prüfer mit Bleistrift unterstrichen und abgehakt war
- behauptet, man könnte eine Feststellungsklage im Gutachten nicht relationsmäßig aufbauen (Korrektor war RiAG a.D.)
- behauptet in einer Klausur sei meine Schrift unlesbar (das erste und einzige mal in meiner gesamten Ausbildungs- und Prüfungszeit)
- behauptet im Strafurteil fehlten die Feststellungen zum 2. Teilkomplex, die jedoch am Schluss beim Teilfreispruch kamen, aber so weit hatte der Prüfer die Klausur offensichtlich(!) gar nicht gelesen
- meine Wertung einer absolut lächerlichen Einlassung des Akgeklagten als Schutzbehauptung als unzureichende Sachverhaltsfeststellung bezeichnet
- behauptet, die darauf basierende (1:1 einer BGH-Entscheidung entsprechende) Lösung sei abwegig, denn wer keinen Mordvorsatz hätte, der hätte beim Raub auch keinen Vorsatz bezüglich der Todesfolge.
Der Korrektor hatte anscheinend keine Ahnung von EQ-Delikten, was letztlich beweist, welche Stümper heutzutage Vors. RiLG werden und mit welcher Qualität von Korrektoren man im Examen konfrontiert wird
usw.... usw. Die Liste geht über mehrere Seiten.
In der mündlichen Prüfung haben sie mich auf Basis der Vornote behandelt, wie einen Vollidioten und am Ende kam für beide Examina eine glatte Durchschnittsnote heraus (sie endet auf ,01). Diesbezüglich hatten sie sich nach dem Aktenvortrag extra einen Taschenrechner besorgt.
Natürlich wird man im Examen verarscht. Die Kandidaten werden systematisch runtergeputzt, dass sie in der mündlichen Prüfung der Willkür der Prüfungskommission ausgesetzt sind, die dort nach Gutdünken darüber entscheidet, wer deutscher Vorzeigejurist wird und wer lediglich für Drecksarbeit auf Präkariatsniveau geeignet ist.
31.12.2015, 20:02
(22.12.2015, 18:18)gast schrieb: Aus demselben Grund sind Bewertungen faktisch nicht angreifbar. Auch gibt es keinen Einblick in die Lösungsskizzen der Prüfungsämter, weder zu Übungszwecken noch in diejenigen der selbst geschriebenen Klausuren. Gleichzeitig sind die geheimen Lösunggskizzen selbstverständlich unverbindlich und in keiner Weise Grundlage von Klausurbewertungen. Diese liegt allein in der Veranwortung des Korrektors, der natürlich die Klausur ohne unverbindliche Lösungsskizze genauso gut selbst gelöst und korrigiert hätte.
Das gesamte Prüfungssystem ist darauf ausgelegt, die Bewertungsmaßstäbe und -kriterien im Dunkeln zu lassen und einer externen Kontrolle zu entziehen. Es gibt keine allgemeinverbindlichen Maßstäbe, alles ist intransparent und es gibt faktisch keine gerichtliche Kontrolle. Verglichen mit rechtsstaatlichen Maßstäben in allen (!) anderen Bereichen öffentlicher Verwaltung sind die Prüfungsämter Bananenrepubliken.
Das unterschreibe ich gern!
09.07.2017, 18:16
Es ist einfach ein Unding, dass die Korrekturen nicht unabhängig voneinander erfolgen. Viele Zweitkorrektoren, die gerade keine Zeit haben, lesen die Klausur noch nicht einmal, sondern schließen sich einfach dem Erstkorrektor an. Das sieht man schon an den hingerotzten Kürzeln in der Bewertung "schließe mich an. Unterschrift"
Im 1. Examen hatte ich doch glatt zwei verschiedene Noten. Und zwar 7 und 13. Dieses Bewertungssystem ist wirklich zum Kotzen.
Und in der mündlichen Prüfung geht es um eine derartige Momentaufnahme, dass sie eigentlich überhaupt nichts über den Prüfling aussagt. Es hängt ganz davon ab, ob den Prüfern Deine "Fresse passt" oder halt nicht. Oder die mündliche Note wird an der Vornote orientiert. Die Mündliche muss schlichtweg abgeschafft werden.
Es kann wirklich nicht sein, dass kleine Blondinen, die am Lehrstuhl eines Professors arbeiten mit 4 Punkten in der Schriftlichen in die Prüfung gehen und mit 8 Punkten wieder rausgehen. Und unsympathische Prüflinge werden von 9 im Schriftlichen auf 7 abgewertet.
Bezüglich der Aktenvorträge ist das Ganze auch einfach nur ein Witz. Manche bekommen eine einfache 823 ff.-Prüfung und andere wiederum extrem komplizierte Sachverhalte.
Wie seht ihr das? Erfahrungswerte?
Im 1. Examen hatte ich doch glatt zwei verschiedene Noten. Und zwar 7 und 13. Dieses Bewertungssystem ist wirklich zum Kotzen.
Und in der mündlichen Prüfung geht es um eine derartige Momentaufnahme, dass sie eigentlich überhaupt nichts über den Prüfling aussagt. Es hängt ganz davon ab, ob den Prüfern Deine "Fresse passt" oder halt nicht. Oder die mündliche Note wird an der Vornote orientiert. Die Mündliche muss schlichtweg abgeschafft werden.
Es kann wirklich nicht sein, dass kleine Blondinen, die am Lehrstuhl eines Professors arbeiten mit 4 Punkten in der Schriftlichen in die Prüfung gehen und mit 8 Punkten wieder rausgehen. Und unsympathische Prüflinge werden von 9 im Schriftlichen auf 7 abgewertet.
Bezüglich der Aktenvorträge ist das Ganze auch einfach nur ein Witz. Manche bekommen eine einfache 823 ff.-Prüfung und andere wiederum extrem komplizierte Sachverhalte.
Wie seht ihr das? Erfahrungswerte?
10.07.2017, 09:31
Ich kann die Kritik am Prüfungssystem absolut nachvollziehen, allerdings müssen wir es wohl auch weiterhin akzeptieren, da es meiner Ansicht nach schlicht kein besseres Verfahren gibt. Zumindest für das schriftliche Examen handelt es sich daher um ein System mit vielen Mängeln, welches aber das kleinste Übel darstellt.
Etwa hinsichtlich der verdeckten Zweitkorrektur ist einzuwenden, dass es bei der Zweitkorrektur nicht darum geht, nochmal völlig unabhängig zu bewerten. Vielmehr verfolgt die Zweitkorrektur - unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraums des Erstkorrektors - vorrangig den Zweck, die Entscheidung des Erstkorrektors auf ihre Vertretbarkeit zu überprüfen und ggf. durch abweichende Bewertung eine Note in die ein oder andere Richtung anzupassen. Soll heißen, wenn nach Auffassung des Zweitkorrektors der Erstkorrektor einen Kandidaten völlig unterbewertet hat (z.B. mit nur 7 Punkten obwohl der Korrektor die Klausur auf jedenfall bei 9 oder 10 Punkten gesehen hätte) kann er durch besonders großzügige Bewertung (z.B. 13 Punkte) die Notengebung entsprechend anpassen.
Problematisch finde ich demgegenüber den Eingang der AG-Noten in die AG-Zeugnisse, welche in der mündlichen Prüfung insb. bei schwächeren Kandidaten als Richtgrundlage herangezogen werden. Viele AG-Leiter führen keine richtige Aufsicht, sodass ca. 70 % der Teilnehmer mit Handys dasitzen, es an der Vergleichbarkeit fehlt und es dadurch zu unsachgemäßen Bewertungen kommt.
Etwa hinsichtlich der verdeckten Zweitkorrektur ist einzuwenden, dass es bei der Zweitkorrektur nicht darum geht, nochmal völlig unabhängig zu bewerten. Vielmehr verfolgt die Zweitkorrektur - unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraums des Erstkorrektors - vorrangig den Zweck, die Entscheidung des Erstkorrektors auf ihre Vertretbarkeit zu überprüfen und ggf. durch abweichende Bewertung eine Note in die ein oder andere Richtung anzupassen. Soll heißen, wenn nach Auffassung des Zweitkorrektors der Erstkorrektor einen Kandidaten völlig unterbewertet hat (z.B. mit nur 7 Punkten obwohl der Korrektor die Klausur auf jedenfall bei 9 oder 10 Punkten gesehen hätte) kann er durch besonders großzügige Bewertung (z.B. 13 Punkte) die Notengebung entsprechend anpassen.
Problematisch finde ich demgegenüber den Eingang der AG-Noten in die AG-Zeugnisse, welche in der mündlichen Prüfung insb. bei schwächeren Kandidaten als Richtgrundlage herangezogen werden. Viele AG-Leiter führen keine richtige Aufsicht, sodass ca. 70 % der Teilnehmer mit Handys dasitzen, es an der Vergleichbarkeit fehlt und es dadurch zu unsachgemäßen Bewertungen kommt.