• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Anforderungen in Punkten
1 2 »
Antworten

 
Anforderungen in Punkten
Frage?
Unregistered
 
#1
06.07.2020, 10:09
Hallo zusammen,

bin heute in einer Stellenausschreibung auf Folgendes gestoßen, womit ich nichts anfangen kann:

Hervorragende juristische Qualifikation, nachgewiesen durch 80 Punkte in den Examina.

Wer kann mir sagen, was das in Noten heißt, bzw. wie ich meine Noten umrechnen kann?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
06.07.2020, 10:20
(06.07.2020, 10:09)Frage? schrieb:  Hallo zusammen,

bin heute in einer Stellenausschreibung auf Folgendes gestoßen, womit ich nichts anfangen kann:

Hervorragende juristische Qualifikation, nachgewiesen durch 80 Punkte in den Examina.

Wer kann mir sagen, was das in Noten heißt, bzw. wie ich meine Noten umrechnen kann?


Tippfehler? = 8,0
Zitieren
C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 369
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#3
06.07.2020, 10:32
Die Anforderungen an die Bewerber werden aber auch immer härter...
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
06.07.2020, 10:33
Das ist ja nur für Bayern erreichbar, denn wie wir wissen sind bayerische Examen x3 zu multiplizieren!
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#5
06.07.2020, 10:37
Meist ist ja bei Stellenangeboten eine konkrete Kontaktperson angegeben. Bei der würde ich einfach mal nachfragen. Hinterlässt direkt auch einen persönlichen Eindruck und man ist bekannt :)
Zitieren
Frage?
Unregistered
 
#6
06.07.2020, 10:41
Selbst wenn ich beide Examina zusammenrechne und x3 nehme, werden es keine 80  :D
Und dabei waren die gar nicht so schlecht ^^

Die Idee mit dem Tippfehler hatte ich noch nicht, da das aber auch hier scheinbar nicht jeder weiß was gemeint sein soll, kann das schon sein... guter erster Eindruck der Kanzlei  :dodgy:

Naja, Hauptsache die haben beim Gehalt nicht auch n Komma vergessen...
Zitieren
Frage?
Unregistered
 
#7
06.07.2020, 10:42
(06.07.2020, 10:37)GastHE schrieb:  Meist ist ja bei Stellenangeboten eine konkrete Kontaktperson angegeben. Bei der würde ich einfach mal nachfragen. Hinterlässt direkt auch einen persönlichen Eindruck und man ist bekannt :)

Ist der Plan. Wollte nur vorher sicher gehen, dass ich nicht was völlig offensichtliches Frage ;)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
06.07.2020, 11:00
Tippfehler scheint wirklich das naheliegendste zu sein.
Die Formulierung klingt ansonsten fast danach als ginge es um die Summe der Einzelleistungen. Das wäre aber aus mindestens 14 Klausuren (zzgl. mündlicher Prüfungen) kein großes Kunststück und davon abgesehen aufgrund der bundeslandabhängigen Anzahl der Einzelleistungen auch absurd.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
06.07.2020, 11:43
(06.07.2020, 10:09)Frage? schrieb:  Hallo zusammen,

bin heute in einer Stellenausschreibung auf Folgendes gestoßen, womit ich nichts anfangen kann:

Hervorragende juristische Qualifikation, nachgewiesen durch 80 Punkte in den Examina.

Wer kann mir sagen, was das in Noten heißt, bzw. wie ich meine Noten umrechnen kann?

Sollte 18 heißen, der Anwalt hat beim diktieren wie immer genuschelt und die Sekretärin hats nicht geschnallt
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
06.07.2020, 11:48
(06.07.2020, 11:43)Gast schrieb:  
(06.07.2020, 10:09)Frage? schrieb:  Hallo zusammen,

bin heute in einer Stellenausschreibung auf Folgendes gestoßen, womit ich nichts anfangen kann:

Hervorragende juristische Qualifikation, nachgewiesen durch 80 Punkte in den Examina.

Wer kann mir sagen, was das in Noten heißt, bzw. wie ich meine Noten umrechnen kann?

Sollte 18 heißen, der Anwalt hat beim diktieren wie immer genuschelt und die Sekretärin hats nicht geschnallt

Ich gehe tatsächlich auch von insg. 18 in beiden Examina aus.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus