03.07.2020, 19:42
Hey Leute,
ich habe mich Folgendes gefragt:
Schließt man für sich und eine weitere Person einen Vertrag ab (Reisevertrag o. ä.), ist lt. Unterlagen aber nur selbst der direkte Vertragspartner und die andere Person sozusagen vom Vertrag mitumfasst/-geschützt, kann man dann die ganze Geldleistung an sich fordern, wenn der Dritte (quasi für beide Personen) gezahlt hat?
Oder wäre das (Prozess-) Betrug?
Dieses „Innenverhältnis“ dürfte sich doch nicht darauf auswirken?
Der direkte Vertragspartner hat freilich im „Innenverhältnis“ die Hälfte der Zahlung übernommen (ggü. dem Dritten).
Ich danke euch!
ich habe mich Folgendes gefragt:
Schließt man für sich und eine weitere Person einen Vertrag ab (Reisevertrag o. ä.), ist lt. Unterlagen aber nur selbst der direkte Vertragspartner und die andere Person sozusagen vom Vertrag mitumfasst/-geschützt, kann man dann die ganze Geldleistung an sich fordern, wenn der Dritte (quasi für beide Personen) gezahlt hat?
Oder wäre das (Prozess-) Betrug?
Dieses „Innenverhältnis“ dürfte sich doch nicht darauf auswirken?
Der direkte Vertragspartner hat freilich im „Innenverhältnis“ die Hälfte der Zahlung übernommen (ggü. dem Dritten).
Ich danke euch!
04.07.2020, 18:05
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