02.07.2020, 17:53
2/5 des üblichen Anwaltsgehalts halte ich bei zwei Wochenarbeitstagen für zu hoch gegriffen. Schließlich kannst du i.d.R. nicht sinnvoll Mandate bearbeiten, da du nur an zwei Tagen die Woche arbeitest. Bei allen eiligen Fragen müssten dann doch wieder Kollegen an deiner Arbeit sitzen. Du bearbeitest also nur Aufgaben wie ein WiMi.
Kannst ja mal durchrechnen wie das bei großen Kanzleien ist. Da gibts 120.000 pro Jahr aber trotzdem nur 1.000 pro Wochenarbeitstag (auch für Ass. iur.).
Kannst ja mal durchrechnen wie das bei großen Kanzleien ist. Da gibts 120.000 pro Jahr aber trotzdem nur 1.000 pro Wochenarbeitstag (auch für Ass. iur.).
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Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast123 - 02.07.2020, 17:48
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 17:53
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RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von GastHE - 03.07.2020, 00:43
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von RechtsanwaltII - 03.07.2020, 02:13
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von C8H10N4O2 - 03.07.2020, 09:23