03.07.2020, 02:13
(02.07.2020, 22:32)Gast schrieb:(02.07.2020, 19:37)Rechtsanwalt schrieb:(02.07.2020, 19:13)Gast schrieb: Habe es in GK noch nie anders mitbekommen. Also: 2/5 Stelle bedeutet natürlich auch 2/5 Gehalt. In Wald und Wiesen Spelunken mag das evtl. anders sein.
Das mag daran liegen, dass die Spelunken, wenn sie Anwälte einstellen, auch Anwälte haben wollen und die nicht an den Kopierer stellen, nur E-Mails checken lassen oder Gutachten schreiben lassen wollen.
Problematisch ist, dass der Anwalt auch dann, wenn er nur Anwalt im "Nebenjob" ist, zu den üblichen Zeiten für Anwaltstätigkeiten zur Verfügung stehen muss. Daher ist die Anwaltstätigkeit auch immer der "Hauptjob", sodass eine Zulassung zu versagen sein kann, wenn man in nur ganz geringfügigem Umfang tätig werden will. Das gilt insbesondere, wenn noch eine andere Beschäftigung ausgeübt wird. Entsprechend fordern die Anwaltskammern auch immer sehr umfassende Freistellungserklärungen von den nichtanwaltlichen Arbeitgebern.
Das mag hier nicht einschlägig sein, zeigt aber, wo das Problem liegt: Man kann als Anwalt eben nicht bei Gericht mitteilen "Ach übrigens, ich arbeite nur Montags und Donnerstag, also bitte berücksichtigt das bei Verhandlungsterminen oder Schriftsatzfristen!".
Daher muss sich der 2/5-Anwalt darauf einstellen, keinesfalls an festen Tagen arbeiten zu können, sondern muss die Tage quasi immer nach Bedarf legen. Die Kollegen müssen trotzdem immer Teile der Aufgaben übernehmen, z.B. tägliche Sichtung der Post. Daher ist 2/5 in der Praxis nicht so einfach umzusetzen, jedenfalls dann nicht, wenn man auch nach außen hin "richtig" als Anwalt auftritt. Man ist auf die Hilfe der Kollegen angewiesen.
Es wäre dann besser, sich als WiMI anstellen zu lassen und sich - wie im Ref. - Akten zur Bearbeitung zuteilen zu lassen. Das geht natürlich auch mit Zulassung, aber dann sollte man nicht nach außen Auftreten oder zumindest kein eigenes Dezernat haben.
Ohje...man merkt in jeder Silbe deines Textes, dass du absolut keine Ahnung hast, wie Arbeit und Prozesse in einer GK aussehen.
Ohje... mit keiner Silbe meines Textes habe ich behauptet, dies zu haben.
Mein Text bezieht sich ersichtlich auf die Arbeit in Spelunken. Das sind die Kanzleien, wo der Anwaltsabschaum arbeitet, also nach Lesart einiger wahrscheinlich alles unterhalb „Magic Circle“.
03.07.2020, 09:23
Ich kann nur aus unserer eigenen Praxis in der GK berichten, dass Teilzeit unter 50% als Associate wenig Sinn macht und daher bei uns nicht möglich ist. Die Gehaltsberechnung folgt dann einfach den Prozentwerten, also 50 % Gehalt für 50% Arbeit. Für 2/5 bietet sich dann in der Tat eher das WiMi Modell an mit zwei Wochenarbeitstagen.