30.06.2020, 17:18
Hallo,
stimmt es, dass die Refs aus BL, die jetzt verbeamten, nach Abschluss des Refs erstmals kein ALG 1 beziehen können (§§ 136 f. SGB III), zB im Monat der Mndl.?
stimmt es, dass die Refs aus BL, die jetzt verbeamten, nach Abschluss des Refs erstmals kein ALG 1 beziehen können (§§ 136 f. SGB III), zB im Monat der Mndl.?
30.06.2020, 18:21
30.06.2020, 18:58
Jup, du zahlst ja nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Da bleibt nur ALG II o.ä.
Allerdings kannst du mit deinem Nebenjob natürlich auch in die AV einzahlen und dann darüber nach entsprechender Zeit den Anspruch auf ALG I erhalten. Aber der Betrag ist dann natürlich meist nicht so hoch. Zusätzlich gibt's aber oft noch Wohngeld.
Allerdings kannst du mit deinem Nebenjob natürlich auch in die AV einzahlen und dann darüber nach entsprechender Zeit den Anspruch auf ALG I erhalten. Aber der Betrag ist dann natürlich meist nicht so hoch. Zusätzlich gibt's aber oft noch Wohngeld.
30.06.2020, 19:06
Dann ist dieser „Beamten-Bonus“, mit welchem die Referendare gelockt werden (sollen), ja gegebenfalls ein ganz schöner Bumerang...
30.06.2020, 19:08
als ob ALG2 unter ALG1 liegt bei normalen Refis
30.06.2020, 19:32
(30.06.2020, 19:06)Gast schrieb: Dann ist dieser „Beamten-Bonus“, mit welchem die Referendare gelockt werden (sollen), ja gegebenfalls ein ganz schöner Bumerang...
Jup, so dolle ist das am Ende nicht.
Naja bei dem derzeitigen Ref-Gehalt in Hessen + eventuell noch Nebenjob mit SV-Abgaben kommt schon ein wenig was zusammen, um ein paar Monate (Jobsuche, VV) zu überbrücken. Im Idealfall hat man ja auch noch etwas zurückgelegt.
01.07.2020, 14:09