30.06.2020, 11:55
Hallo hallo,
Ich möchte super gerne ans VG in Berlin (oder Potsdam).
Kann mal jemand berichten, wie das ganze Bewerbungsverfahren abläuft? Bewirbt man sich normal für den Richterdienst oder separat am OVG?
Welche Noten werden vorausgesetzt und mit welchen Noten ist es tatsächlich realistisch eingeladen zu werden?
Danke im Voraus :)
Ich möchte super gerne ans VG in Berlin (oder Potsdam).
Kann mal jemand berichten, wie das ganze Bewerbungsverfahren abläuft? Bewirbt man sich normal für den Richterdienst oder separat am OVG?
Welche Noten werden vorausgesetzt und mit welchen Noten ist es tatsächlich realistisch eingeladen zu werden?
Danke im Voraus :)
30.06.2020, 11:59
VG Berlin hat kein separates Einstellungsverfahren. Du müsstest dich für den höheren Justizdienst bewerben. Es schadet nie, seine Interessen frühzeitig mitzuteilen. Eine Probestation am VG ist dann normalerweise möglich. Leider ist die weitere Lebenszeitstellensituation unklar, weil zuletzt viel am VG ernannt wurde.
30.06.2020, 12:08
(30.06.2020, 11:59)Gast schrieb: VG Berlin hat kein separates Einstellungsverfahren. Du müsstest dich für den höheren Justizdienst bewerben. Es schadet nie, seine Interessen frühzeitig mitzuteilen. Eine Probestation am VG ist dann normalerweise möglich. Leider ist die weitere Lebenszeitstellensituation unklar, weil zuletzt viel am VG ernannt wurde.Danke schonmal!
In welchen Abständen wird denn normalerweise am VG ernannt? So könnte man ja gut nochmal Berufserfahrung sammeln und es dann probieren? Es besteht also die “Gefahr” letztlich in der ordentlichen zu verbleiben? Ein späterer Wechsel ist dann auch ausgeschlossen? Das ist irgendwie komisch
Und weisst Du zufällig,wie das in Brandenburg gehandhabt wird?
30.06.2020, 13:00
(30.06.2020, 12:08)Gast schrieb:(30.06.2020, 11:59)Gast schrieb: VG Berlin hat kein separates Einstellungsverfahren. Du müsstest dich für den höheren Justizdienst bewerben. Es schadet nie, seine Interessen frühzeitig mitzuteilen. Eine Probestation am VG ist dann normalerweise möglich. Leider ist die weitere Lebenszeitstellensituation unklar, weil zuletzt viel am VG ernannt wurde.Danke schonmal!
In welchen Abständen wird denn normalerweise am VG ernannt? So könnte man ja gut nochmal Berufserfahrung sammeln und es dann probieren? Es besteht also die “Gefahr” letztlich in der ordentlichen zu verbleiben? Ein späterer Wechsel ist dann auch ausgeschlossen? Das ist irgendwie komisch
Und weisst Du zufällig,wie das in Brandenburg gehandhabt wird?
In Brandenburg kannst du dich extra fürs VG einstellen lassen, aber ich würde mich nicht drauf verlassen, dass es mit Potsdam klappt.
30.06.2020, 18:45
Das VG ist sehr beliebt - junge Richterschaft, für Berlin vergleichsweise gute Ausstattung, insb. was IT angeht.
Im Hinblick auf Pensionierungen und Mutterschutz- bzw. Erziehungszeiten jüngerer Kolleg*innen dürfte aber trotzdem immer Mal wieder Beine Stelle frei werden. Deswegen Bewerbern, Interesse am VG und dennoch Verwendungsbreite zeigen.
Im Hinblick auf Pensionierungen und Mutterschutz- bzw. Erziehungszeiten jüngerer Kolleg*innen dürfte aber trotzdem immer Mal wieder Beine Stelle frei werden. Deswegen Bewerbern, Interesse am VG und dennoch Verwendungsbreite zeigen.
30.06.2020, 19:24
Das VG Berlin ist das letzte Gericht, wo ich anfangen würde.
Da "darfst" du ohnehin nur hin, wenn du dich zuvor mit der geschätzten Präsidentin gut gestellt hast und dich verwaltungsnah zeigst!
Meine Definition von richterlicher Unabhängigkeit ist eine andere.
Da "darfst" du ohnehin nur hin, wenn du dich zuvor mit der geschätzten Präsidentin gut gestellt hast und dich verwaltungsnah zeigst!
Meine Definition von richterlicher Unabhängigkeit ist eine andere.
30.06.2020, 19:32
GastDas VG Berlin ist das letzte Gericht, wo ich anfangen würde.
Da "darfst" du ohnehin nur hin, wenn du dich zuvor mit der geschätzten Präsidentin gut gestellt hast und dich verwaltungsnah zeigst!
Meine Definition von richterlicher Unabhängigkeit ist eine andere.
Was genau soll das denn heißen ?
Erhöhe ich meine Chancen,wenn ich Berufserfahrung als Anwältin im öffentlichen Recht vorweisen kann? Oder geht es dann wieder um Noten?
Da "darfst" du ohnehin nur hin, wenn du dich zuvor mit der geschätzten Präsidentin gut gestellt hast und dich verwaltungsnah zeigst!
Meine Definition von richterlicher Unabhängigkeit ist eine andere.
Was genau soll das denn heißen ?
Erhöhe ich meine Chancen,wenn ich Berufserfahrung als Anwältin im öffentlichen Recht vorweisen kann? Oder geht es dann wieder um Noten?