09.07.2020, 03:24
Würdet ihr einen Korrekturantrag für ein Urteil wegen Rechtschreibfehlern stellen, z.B. wenn da steht "Schellen" (Ohrfeigen umgangssprachlich) statt "Schwellen" oder soll ich das als freudschen Versprecher werten und der Berufungsinstanz zur Bewertung überlassen (das Urteil soll eine Ohrfeige darstellen)?
09.07.2020, 03:39
Ich empfehle eine Verfassungsbeschwerde wegen Verunglimpfung der deutschen Rechtschreibung.
09.07.2020, 08:01
Sofort Eilrechtsschutz beim jüngsten Gericht beantragen.
09.07.2020, 08:07
Frei nach Lagerfeld: Wer um 4 Uhr morgens dumme Sprüche in einem Juraforum raushaut, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Zum TE: soll da Urteil (so versteht sich dein post) selbst die Ohrfeige sein, oder geht es um eine Ohrfeige?
Ich gehe aber stark von einem Schreibfehler aus, sofern ersichtlich "Schwellen" gemeint ist. Da braucht es dann auch eigentlich keine Korrektur.
Zum TE: soll da Urteil (so versteht sich dein post) selbst die Ohrfeige sein, oder geht es um eine Ohrfeige?
Ich gehe aber stark von einem Schreibfehler aus, sofern ersichtlich "Schwellen" gemeint ist. Da braucht es dann auch eigentlich keine Korrektur.
09.07.2020, 12:11
(09.07.2020, 03:24)Gast schrieb: Würdet ihr einen Korrekturantrag für ein Urteil wegen Rechtschreibfehlern stellen, z.B. wenn da steht "Schellen" (Ohrfeigen umgangssprachlich) statt "Schwellen" oder soll ich das als freudschen Versprecher werten und der Berufungsinstanz zur Bewertung überlassen (das Urteil soll eine Ohrfeige darstellen)?
Ich hoffe, das ist ein beschissener Spaß oder wir haben hier ein Musterbeispiel eines Juristen, der für unseren Ruf verantwortlich ist.
09.07.2020, 14:22
Strategisch wäre es wohl sinnvoller, den Fehler drin zu lassen.
Das sagt der Berufungsinstanz einiges über die untersch(w)ellige Intention des Urteilsverfassers. Freud lässt grüßen. Oder halt Homeoffice bei Corona.
Das sagt der Berufungsinstanz einiges über die untersch(w)ellige Intention des Urteilsverfassers. Freud lässt grüßen. Oder halt Homeoffice bei Corona.