27.06.2020, 20:46
Hallo,
ich bin seit kurzem mit dem Ref fertig und spiele mit dem Gedanken, einen Verbesserungsversuch zu unternehmen. Mein 1. Examen liegt bei 8,X Punkten und das 2. bei 6,X Punkten.
Ich würde mich gerne selbst finanzieren, nachdem ich von ziemlichen Scherereien mit der Arbeitsagentur gehört habe. Eine Tätigkeit als Wissmit oder wiss. Hilfskraft (Uni?) fände ich super. Ich bin in der Rhein-Ruhr-Region ansässig, also nah an Ddorf und Köln.
Ich bin mit irgendwie nur ziemlich unsicher, ob in Coronazeiten überhaupt irgendwas auf dem Markt geht? Auch bin ich mit meinen Noten wohl kaum ein Kandidat für einen Wissmitposten in der Großkanzlei? Ich kann mir schwer vorstellen, dass meine 6,X Punkte im 2. Examen meine Chancen erhöhen, irgendwo unterzukommen.
Gibt es überhaupt viele Wissmits mit 2. Examen? Ist das erste Examen da wichtiger? Wollen Kanzleien überhaupt Volljuristen als Wissmits?
Ich würde aber ungern die Chance verstreichen lassen, es doch nochmal zu probieren mit dem 2. Examen.
Sollte ich es versuchen, mich bei Kanzleien/ an der Uni zu bewerben?
Dieser Post wirkt wahrscheinlich super verunsichert, aber die Notenfixiertheit ist auch ehrlich gesagt das, was mich an Jura am meisten verwirrt. Ich weiß nie, ob ich nicht lachende Personaler hervorrufe, wenn ich mich irgendwo mit meinen Qualifikationen bewerbe.
Danke fürs Lesen und viele Grüße!
ich bin seit kurzem mit dem Ref fertig und spiele mit dem Gedanken, einen Verbesserungsversuch zu unternehmen. Mein 1. Examen liegt bei 8,X Punkten und das 2. bei 6,X Punkten.
Ich würde mich gerne selbst finanzieren, nachdem ich von ziemlichen Scherereien mit der Arbeitsagentur gehört habe. Eine Tätigkeit als Wissmit oder wiss. Hilfskraft (Uni?) fände ich super. Ich bin in der Rhein-Ruhr-Region ansässig, also nah an Ddorf und Köln.
Ich bin mit irgendwie nur ziemlich unsicher, ob in Coronazeiten überhaupt irgendwas auf dem Markt geht? Auch bin ich mit meinen Noten wohl kaum ein Kandidat für einen Wissmitposten in der Großkanzlei? Ich kann mir schwer vorstellen, dass meine 6,X Punkte im 2. Examen meine Chancen erhöhen, irgendwo unterzukommen.
Gibt es überhaupt viele Wissmits mit 2. Examen? Ist das erste Examen da wichtiger? Wollen Kanzleien überhaupt Volljuristen als Wissmits?
Ich würde aber ungern die Chance verstreichen lassen, es doch nochmal zu probieren mit dem 2. Examen.
Sollte ich es versuchen, mich bei Kanzleien/ an der Uni zu bewerben?
Dieser Post wirkt wahrscheinlich super verunsichert, aber die Notenfixiertheit ist auch ehrlich gesagt das, was mich an Jura am meisten verwirrt. Ich weiß nie, ob ich nicht lachende Personaler hervorrufe, wenn ich mich irgendwo mit meinen Qualifikationen bewerbe.
Danke fürs Lesen und viele Grüße!
27.06.2020, 21:03
(27.06.2020, 20:46)Neuvolljurist schrieb: Hallo,
ich bin seit kurzem mit dem Ref fertig und spiele mit dem Gedanken, einen Verbesserungsversuch zu unternehmen. Mein 1. Examen liegt bei 8,X Punkten und das 2. bei 6,X Punkten.
Ich würde mich gerne selbst finanzieren, nachdem ich von ziemlichen Scherereien mit der Arbeitsagentur gehört habe. Eine Tätigkeit als Wissmit oder wiss. Hilfskraft (Uni?) fände ich super. Ich bin in der Rhein-Ruhr-Region ansässig, also nah an Ddorf und Köln.
Ich bin mit irgendwie nur ziemlich unsicher, ob in Coronazeiten überhaupt irgendwas auf dem Markt geht? Auch bin ich mit meinen Noten wohl kaum ein Kandidat für einen Wissmitposten in der Großkanzlei? Ich kann mir schwer vorstellen, dass meine 6,X Punkte im 2. Examen meine Chancen erhöhen, irgendwo unterzukommen.
Gibt es überhaupt viele Wissmits mit 2. Examen? Ist das erste Examen da wichtiger? Wollen Kanzleien überhaupt Volljuristen als Wissmits?
Ich würde aber ungern die Chance verstreichen lassen, es doch nochmal zu probieren mit dem 2. Examen.
Sollte ich es versuchen, mich bei Kanzleien/ an der Uni zu bewerben?
Dieser Post wirkt wahrscheinlich super verunsichert, aber die Notenfixiertheit ist auch ehrlich gesagt das, was mich an Jura am meisten verwirrt. Ich weiß nie, ob ich nicht lachende Personaler hervorrufe, wenn ich mich irgendwo mit meinen Qualifikationen bewerbe.
Danke fürs Lesen und viele Grüße!
Also meine Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt hat mir keine Vorgaben oder Auflagen gemacht. Sinngemäß: Wenn Sie in 6-9 Monaten nichts haben, dann müssen wir uns nochmal treffen. Solange hatte ich freie Hand. Ich hatte allerdings auch Noten, bei denen es nicht schwer war, irgendwo unterzukommen.
Von daher probier es einfach Mal, ALG I zu beantragen. Im worst case (Sanktionen) kannst du dich dann ja immer noch auf WiMi-Stellen bewerben.
Kanzleien wollen auch Volljuristen als WiMi. Notenvoraussetzungen bei großen Kanzleien sind wohl eher B bis VB. Kleiner Kanzleien nehmen auch Kandidaten mit niedrigeren Noten, da musst du nur dein Gehalt gut verhandeln als WiMi. Aber wie immer: Einfach bewerben. Mehr als eine Absage kann nicht kommen.
Ganz viel Erfolg beim Verbesserungsversuch!
28.06.2020, 01:03
(27.06.2020, 21:03)Gast schrieb:(27.06.2020, 20:46)Neuvolljurist schrieb: Hallo,
ich bin seit kurzem mit dem Ref fertig und spiele mit dem Gedanken, einen Verbesserungsversuch zu unternehmen. Mein 1. Examen liegt bei 8,X Punkten und das 2. bei 6,X Punkten.
Ich würde mich gerne selbst finanzieren, nachdem ich von ziemlichen Scherereien mit der Arbeitsagentur gehört habe. Eine Tätigkeit als Wissmit oder wiss. Hilfskraft (Uni?) fände ich super. Ich bin in der Rhein-Ruhr-Region ansässig, also nah an Ddorf und Köln.
Ich bin mit irgendwie nur ziemlich unsicher, ob in Coronazeiten überhaupt irgendwas auf dem Markt geht? Auch bin ich mit meinen Noten wohl kaum ein Kandidat für einen Wissmitposten in der Großkanzlei? Ich kann mir schwer vorstellen, dass meine 6,X Punkte im 2. Examen meine Chancen erhöhen, irgendwo unterzukommen.
Gibt es überhaupt viele Wissmits mit 2. Examen? Ist das erste Examen da wichtiger? Wollen Kanzleien überhaupt Volljuristen als Wissmits?
Ich würde aber ungern die Chance verstreichen lassen, es doch nochmal zu probieren mit dem 2. Examen.
Sollte ich es versuchen, mich bei Kanzleien/ an der Uni zu bewerben?
Dieser Post wirkt wahrscheinlich super verunsichert, aber die Notenfixiertheit ist auch ehrlich gesagt das, was mich an Jura am meisten verwirrt. Ich weiß nie, ob ich nicht lachende Personaler hervorrufe, wenn ich mich irgendwo mit meinen Qualifikationen bewerbe.
Danke fürs Lesen und viele Grüße!
Also meine Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt hat mir keine Vorgaben oder Auflagen gemacht. Sinngemäß: Wenn Sie in 6-9 Monaten nichts haben, dann müssen wir uns nochmal treffen. Solange hatte ich freie Hand. Ich hatte allerdings auch Noten, bei denen es nicht schwer war, irgendwo unterzukommen.
Von daher probier es einfach Mal, ALG I zu beantragen. Im worst case (Sanktionen) kannst du dich dann ja immer noch auf WiMi-Stellen bewerben.
Kanzleien wollen auch Volljuristen als WiMi. Notenvoraussetzungen bei großen Kanzleien sind wohl eher B bis VB. Kleiner Kanzleien nehmen auch Kandidaten mit niedrigeren Noten, da musst du nur dein Gehalt gut verhandeln als WiMi. Aber wie immer: Einfach bewerben. Mehr als eine Absage kann nicht kommen.
Ganz viel Erfolg beim Verbesserungsversuch!
Same here und meine Noten waren Deinen ganz ähnlich. Meine Sachbearbeiterin meinte nur, ich solle das mal machen, hätte ja schließlich eingezahlt und mehr Qualifikation würde nie schaden. Aktuell haben die da auch ganz andere Sorgen als Volljuristen zu vermitteln, die früher oder später eh irgendwo unterkommen.
28.06.2020, 18:07
Danke für die lieben Antworten!
Das gibt mir auf jeden Fall ein bisschen Material zum Nachdenken :blush: . Ich bin jedenfalls gespannt, ob mein Sachbearbeiter meinen Plänen genauso enthusiastisch gegenüber steht, wie ich. :D
Viele Grüße!
Weitere Meinungen sind natürlich herzlich willkommen.
Das gibt mir auf jeden Fall ein bisschen Material zum Nachdenken :blush: . Ich bin jedenfalls gespannt, ob mein Sachbearbeiter meinen Plänen genauso enthusiastisch gegenüber steht, wie ich. :D
Viele Grüße!
Weitere Meinungen sind natürlich herzlich willkommen.
28.06.2020, 19:09
(28.06.2020, 18:07)Neuvolljurist schrieb: Danke für die lieben Antworten!
Das gibt mir auf jeden Fall ein bisschen Material zum Nachdenken :blush: . Ich bin jedenfalls gespannt, ob mein Sachbearbeiter meinen Plänen genauso enthusiastisch gegenüber steht, wie ich. :D
Viele Grüße!
Weitere Meinungen sind natürlich herzlich willkommen.
Wie lange willst du denn lernen?
Such dir doch einfach eine Stelle für nach den Schrifltlichen als RA. Dann sammelst du Berufserfahrung und machst die Muendliche wenn du dich verbessert hast.
28.06.2020, 21:34
Ich überbrücke die Zeit bis zum Verbesserungsversuch mit ALG I und habe anschließend einen Job. Habe erst nach der mündlichen mit der Jobsuche begonnen und meinem Sachbearbeiter ab und zu ein Update über den Stand meiner Bewerbungsverfahren geschickt. Ich fand das überhaupt nicht stressig, weil ich ja auch aus eingenem Antrieb nach dem Verbesserungsversuch als RA anfangen wollte. Nach dem schriflichen VV werde ich wohl nicht bis zur Mündlichen weiterlernen, sondern möchte Berufserfahrung sammeln und Geld verdienen. Mein Sachbearbeiter hat mir freie Hand gelassen, ich hatte keinen Druck mich ständig auf aussichtslose oder unattraktive Stellen zu bewerben sondern habe mich genau da beworben, wo ich auch hin wollte und das hat dann auch geklappt.
29.06.2020, 00:00
(28.06.2020, 21:34)Gast schrieb: Ich überbrücke die Zeit bis zum Verbesserungsversuch mit ALG I und habe anschließend einen Job. Habe erst nach der mündlichen mit der Jobsuche begonnen und meinem Sachbearbeiter ab und zu ein Update über den Stand meiner Bewerbungsverfahren geschickt. Ich fand das überhaupt nicht stressig, weil ich ja auch aus eingenem Antrieb nach dem Verbesserungsversuch als RA anfangen wollte. Nach dem schriflichen VV werde ich wohl nicht bis zur Mündlichen weiterlernen, sondern möchte Berufserfahrung sammeln und Geld verdienen. Mein Sachbearbeiter hat mir freie Hand gelassen, ich hatte keinen Druck mich ständig auf aussichtslose oder unattraktive Stellen zu bewerben sondern habe mich genau da beworben, wo ich auch hin wollte und das hat dann auch geklappt.
Darf ich fragen, mit welcher Note du was gefunden hast? Wenn man beim 1. Versuch nicht so gut abgeschnitten hat,sucht man ja evtl auch länger..... und hast du deinem Arbeitgeber davon erzählt? Oder machst du das erst,wenn du das Ergebnis hast und weißt,dass du dich verbessert hast und dann ggf. Urlaub für die Vorbereitung auf die mündliche brauchst
29.06.2020, 09:35
(29.06.2020, 00:00)Gast schrieb:(28.06.2020, 21:34)Gast schrieb: Ich überbrücke die Zeit bis zum Verbesserungsversuch mit ALG I und habe anschließend einen Job. Habe erst nach der mündlichen mit der Jobsuche begonnen und meinem Sachbearbeiter ab und zu ein Update über den Stand meiner Bewerbungsverfahren geschickt. Ich fand das überhaupt nicht stressig, weil ich ja auch aus eingenem Antrieb nach dem Verbesserungsversuch als RA anfangen wollte. Nach dem schriflichen VV werde ich wohl nicht bis zur Mündlichen weiterlernen, sondern möchte Berufserfahrung sammeln und Geld verdienen. Mein Sachbearbeiter hat mir freie Hand gelassen, ich hatte keinen Druck mich ständig auf aussichtslose oder unattraktive Stellen zu bewerben sondern habe mich genau da beworben, wo ich auch hin wollte und das hat dann auch geklappt.
Darf ich fragen, mit welcher Note du was gefunden hast? Wenn man beim 1. Versuch nicht so gut abgeschnitten hat,sucht man ja evtl auch länger..... und hast du deinem Arbeitgeber davon erzählt? Oder machst du das erst,wenn du das Ergebnis hast und weißt,dass du dich verbessert hast und dann ggf. Urlaub für die Vorbereitung auf die mündliche brauchst
Diese Gedanken habe ich mir natürlich auch gemacht. Trotzdem bin ich der Meinung, dass man - egal mit welcher Note - anfangen sollte zu suchen, häufig natürlich mit gewissen Abstrichen bei der Suche (man macht den VV ja vielleicht auch deshalb, weil der Wunscharbeitgeber eine Notengrenze hat, die nicht erreicht wurde). Häufig liegen zwischen mündlicher vom Erstversuch und dem schriftlichen VV ja 4-6 Monate, in dieser Zeit lässt sich durchaus etwas finden. Sollte es nicht klappen, hat man jedenfalls bis dahin keinen Ärger mit der Arbeitsagentur, da man sich ja ganz vorschriftsmäßig regelmäßig bewirbt. Dann nimmt man fürs Schriftliche Urlaub und überlegt dann, wie es weitergehen soll. Sollte man vorher einen Vertrag unterzeichnen, lässt einen die Agentur dann in der Regel auch in Ruhe (so auch die Erfahrung von Freunden, die schon zum Ende des Refs einen Vertrag mit späterem Eintrittstermin in der Tasche hatten).
Wenn es mit dem Verbesserungsversuch klappt, ist dann sowieso alles easy - wenn man vorher große Abstriche bei der Bewerbung machen musste, kann man sich wegbewerben (man sieht am Lebenslauf/Zeiträumen/Zeugnisdatum auch ohne Job, dass ein VV gemacht wurde, damit kann und sollte man dann auch offen umgehen, zeugt ja von Ehrgeiz). Viel wichtiger finde ich aber, auch den Fall zu betrachten, wenn es mit der Notenverbesserung nicht klappen sollte: Ohne einen Vollzeitjob nach dem schriftlichen steht man im blödesten Fall dann mit einer Note im 2. StEx, mit der man unzufrieden ist UND mit ca. einem Jahr Arbeitslosigkeit oder irgendwelchen Nebensjobs im Lebenslauf da und beginnt dann mit der Jobsuche, bei der man vermutlich auch noch jedem erklären muss, was man im letzten Jahr so getrieben hat und warum es mit der Verbesserung nicht geklappt hat. Schöner ist es dann natürlich, bereits einen Job zu haben. Dort sammelt man schon mal Berufserfahrung und sollte man sich irgendwann wegbewerben, siehts ohne ein ganzes Jahr Arbeitslosigkeit im Lebenslauf auch diese Bewerbung besser aus.
Ich bin bei meinen Bewerbungen mit meinem Verbesserungsversuch offen umgegangen. Die Note im zweiten Examen musste ich ja ohnehin offenbaren. Ich sehe keine Schwäche darin, einen Verbesserungsversuch zu schreiben. Zudem ergab sich so auch logisch der von mir gewünschte Eintrittstermin (wie hätte ich den sonst erklären sollen?). Außerdem war mir daran gelegen, mit offenen Karten zu spielen und bereits frühzeitig anzusprechen, dass ich für eine eventuelle mündliche Prüfung innerhalb der Probezeit Urlaub benötigen könnte.
30.06.2020, 13:20
Ich dachte daran im November nochmal zu schreiben.
Das mit den Bewerbungen für die Zeit nach den Schriftlichen ist mit Sicherheit eine Variante, die zu überlegen wäre.
Das mit den Bewerbungen für die Zeit nach den Schriftlichen ist mit Sicherheit eine Variante, die zu überlegen wäre.

30.06.2020, 13:30
(30.06.2020, 13:20)Neuvolljurist schrieb: Ich dachte daran im November nochmal zu schreiben.
Das mit den Bewerbungen für die Zeit nach den Schriftlichen ist mit Sicherheit eine Variante, die zu überlegen wäre.
Bist du noch nicht arbeitslos gemeldt? Ich würde das erstmal machen, wenn du jemanden erwischst, der dich wöchentlich antanzen lässt, kannst du dir immernoch eine Alternative überlegen.
Bis einschließlich November sind es fünf Monate. Gute Zeitspanne, um sich jetzt innerhalb der nächsten drei Monate etwas zu suchen und dann in sechs Monaten anzufangen.