02.07.2020, 22:27
Also ich schreibe in Urteilsklausuren nie mehr als 20 Seiten, im Schnitt würde ich sagen 15. In der F-AG habe ich mit einer 12-Seiten Klausur in ZVR 13 Punkte bekommen, wären im Examen vielleicht keine 13 aber sicherlich 10 gewesen.
Zum einen kommt es sehr auf die Schriftgröße an, wie viel Seiten man füllt und zum anderen kann man auch auf weniger Seiten die entsprechende Argumentationstiefe bringen. Ich wüsste gar nicht wie ich in Zivilurteilen 30 Seiten vollkriegen soll. Abgesehen davon, dass die Zeit fehlt, wüsste ich nicht was ich auf 30 Seiten alles schreiben soll.
Üblicherweise habe ich 5 Seiten Tatbestand und dann 10-12 Seiten Entscheidungsgründe, dazu Rubrum und Tenor. Hat bisher immer gelangt.
In StrafR kann man natürlich mehr schreiben oder muss es und in Anwaltsklausuren gehts natürlich auch leichter weil man, wie der Vorposter sagt, im Gutachten mehr ausführen kann.
Ich möchte mich da ohne zu schleimen mal Torsten Kaiser anschließen, der im Seminar meinte, man muss die Schwerpunkte des Falles entdecken und dazu dann richtig viel schreiben. Das habe ich mir zu Herzen genommen, halte alles andere kurz und bei den Schwerpunkten lasse ich mich dann aus, mithilfe des Kommentares (oft hilft abschreiben), den Argumenten aus dem SV und eigenen Argumenten, die immer gehen. So zeigt man dem Korrektor, dass man die Schwerpunkte gesehen hat und im Ergebnis um Argumentation bemüht war. Meistens wird die Argumentation dann auch noch gelobt, obwohl abgeschrieben oder aus dem SV oder einfach 0815 Wertungen mit Grundregeln (der arme Verbraucher, der arme Minderjährige, Wortlaut oder Schutzzweck der Norm, ... ).
Zum einen kommt es sehr auf die Schriftgröße an, wie viel Seiten man füllt und zum anderen kann man auch auf weniger Seiten die entsprechende Argumentationstiefe bringen. Ich wüsste gar nicht wie ich in Zivilurteilen 30 Seiten vollkriegen soll. Abgesehen davon, dass die Zeit fehlt, wüsste ich nicht was ich auf 30 Seiten alles schreiben soll.
Üblicherweise habe ich 5 Seiten Tatbestand und dann 10-12 Seiten Entscheidungsgründe, dazu Rubrum und Tenor. Hat bisher immer gelangt.
In StrafR kann man natürlich mehr schreiben oder muss es und in Anwaltsklausuren gehts natürlich auch leichter weil man, wie der Vorposter sagt, im Gutachten mehr ausführen kann.
Ich möchte mich da ohne zu schleimen mal Torsten Kaiser anschließen, der im Seminar meinte, man muss die Schwerpunkte des Falles entdecken und dazu dann richtig viel schreiben. Das habe ich mir zu Herzen genommen, halte alles andere kurz und bei den Schwerpunkten lasse ich mich dann aus, mithilfe des Kommentares (oft hilft abschreiben), den Argumenten aus dem SV und eigenen Argumenten, die immer gehen. So zeigt man dem Korrektor, dass man die Schwerpunkte gesehen hat und im Ergebnis um Argumentation bemüht war. Meistens wird die Argumentation dann auch noch gelobt, obwohl abgeschrieben oder aus dem SV oder einfach 0815 Wertungen mit Grundregeln (der arme Verbraucher, der arme Minderjährige, Wortlaut oder Schutzzweck der Norm, ... ).
Nachrichten in diesem Thema
Schreiben hier im Forum nur die Kandidaten, die eher "schlecht" sind? - von VerzweifelterJurist - 27.06.2020, 12:04
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RE: Schreiben hier im Forum nur die Kandidaten, die eher "schlecht" sind? - von nein - 27.06.2020, 12:20
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RE: Schreiben hier im Forum nur die Kandidaten, die eher "schlecht" sind? - von GastStätte - 27.06.2020, 12:55
RE: Schreiben hier im Forum nur die Kandidaten, die eher "schlecht" sind? - von Gast - 28.06.2020, 19:21
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RE: Schreiben hier im Forum nur die Kandidaten, die eher "schlecht" sind? - von Gast - 27.06.2020, 14:06
RE: Schreiben hier im Forum nur die Kandidaten, die eher "schlecht" sind? - von GastGastGast - 27.06.2020, 14:41
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RE: Schreiben hier im Forum nur die Kandidaten, die eher "schlecht" sind? - von Wahrheit666 - 27.06.2020, 15:30
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RE: Schreiben hier im Forum nur die Kandidaten, die eher "schlecht" sind? - von Gast777 - 02.07.2020, 21:08
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