08.01.2013, 19:12
Ich soll zu meiner AKte ein Votum schreiben. In den Büchern, die ich hier habe, habe ich aber keinen Hinweis dazu gefunden, wie ein solches Votum aufzubauen ist. Kann mir jemand helfen bzw. hat jemand eine Vorlage, wie der Aufbau sein muss?
08.01.2013, 22:17
Ich glaube das ist auch von Ausbilder zu Ausbilder etwas unterschiedlich (war es jedenfalls bei "meinem" Gericht). Mein Ausbilder wollte das Votum quasi wie eine Relation aufgebaut haben, also Deckblatt quasi:
Votum
Kläger (Name, Anschrift, gilt auch für die nachfolgenden)
Prozessbevollmächtiger
gegen
Beklagten
Prozessbevollmächtigter
Stand der Akte: Blatt xyz
Anträge des Klägers: Blatt xyz
Anträge des Beklagten: Blatt xyz
Dann sollte ich einen ganz normalen Tatbestand (A.) schreiben und danach eine rechtliche Würdigung (B.) in relationstypischer Form, d.h. erstmal alles rechtlich prüfen was der Kläger sagt und gucken ob er damit durchkommt und wenn ja, dann prüfen was für Einwendungen/Einreden der Beklagte vorbringt und ob die erheblich sind. Wenn dies der Fall war dann einen Beweisbeschluss anregen und ausformulieren, ansonsten halt - wenn entscheidungsreif - einen Tenor vorschlagen und formulieren).
Aber wie gesagt: ich kenne auch Richter, die handhaben das wiederrum ganz anders und wollen da quasi nur grobe "Skizzen" zu der Akte haben. Am besten du fragst deinen Ausbilder mal, was er sich genau vorstellt? Vielleicht kann er dir auch mal ein Muster mitgeben (wenn er schon Referendare hatte werden die ja sicher bei ihm auch mal ein Votum angefertigt haben) ?! :)
Votum
Kläger (Name, Anschrift, gilt auch für die nachfolgenden)
Prozessbevollmächtiger
gegen
Beklagten
Prozessbevollmächtigter
Stand der Akte: Blatt xyz
Anträge des Klägers: Blatt xyz
Anträge des Beklagten: Blatt xyz
Dann sollte ich einen ganz normalen Tatbestand (A.) schreiben und danach eine rechtliche Würdigung (B.) in relationstypischer Form, d.h. erstmal alles rechtlich prüfen was der Kläger sagt und gucken ob er damit durchkommt und wenn ja, dann prüfen was für Einwendungen/Einreden der Beklagte vorbringt und ob die erheblich sind. Wenn dies der Fall war dann einen Beweisbeschluss anregen und ausformulieren, ansonsten halt - wenn entscheidungsreif - einen Tenor vorschlagen und formulieren).
Aber wie gesagt: ich kenne auch Richter, die handhaben das wiederrum ganz anders und wollen da quasi nur grobe "Skizzen" zu der Akte haben. Am besten du fragst deinen Ausbilder mal, was er sich genau vorstellt? Vielleicht kann er dir auch mal ein Muster mitgeben (wenn er schon Referendare hatte werden die ja sicher bei ihm auch mal ein Votum angefertigt haben) ?! :)
08.01.2013, 22:19
Ups, das kam gerade von mir...hatte ganz vergessen meinen Namen einzutragen :D
27.01.2013, 20:09